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Darf ein Lehrer den Sportunterricht aufnehmen?

Frage von kuriosi kuriosi

Darf ein Lehrer den Sportunterricht einfach ohne Genehmigung der Eltern/Schüler aufnehmen (video machen) Nur um den Kindern nachher zu sagen wie schlecht diese waren? Dies ist keine Jux-Frage,sondern eine ernste Angelegenheit! Ich bitte um evtl. bestehende Infos; Urteileo.ä. Dankeschön!

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Antworten (9)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von guinan guinan

    Er darf sie nicht veröffentlichen, die Aufnahmen an sich sind nicht verboten. Spricht irgendetwas sinnvolles dagegen, dass er so seinen Unterricht reflektiert (etwa schlimme traumatische Erlebnisse mit Kameras), sprich es direkt an. Lehrer sind nicht borniert - die müssen manchmal nur schon ziemlich kreativ sein, um noch an ihre Kinder heran zu kommen. Er wird dann sicher gern einlenken. Nur gleich mit "das dürfen Sie nicht ich verklage Sie" kommen, halte ich für genau den falschen Weg

    Was Veröffentlichungen betrifft, greift hier das "Recht am eigenen Bild": http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtameigenen_Bild

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Das war meine 1111.Antwort ;-)))) Ich liebe schöne Zahlen

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    Antwort von Lebensschule Lebensschule

    Nein!! Ohne Einverständnis der Eltern, darf gar nichts gefilmt oder fotografiert werden.

    Kommentar von Scanner ScannerScanner

    So was ist immer hitverdächtig.

    Ein normaler Lehrer macht so was nicht.

    Kommentar von kuriosi kuriosikuriosi

    Leider ist dieser Lehrer schon weger (gleichen) Vorfällen versetzt worden!

    Kommentar von mwiemeikel mwiemeikelmwiemeikel

    Dann weißt Du doch die Antwort schon.

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    Antwort von kayaretz kayaretz

    warum sollte er keine videos machen dürfen? wenn er sie nicht veröffentlicht wird man ihm das nicht verbieten können...

    Kommentar von kuriosi kuriosikuriosi

    Hat er aber...mittlerweile wurde das Video (zum Glück) gestoppt!

    Kommentar von mwiemeikel mwiemeikelmwiemeikel

    Dann hat sich die Frage doch schon erledigt.

    Kommentar von Lebensschule LebensschuleLebensschule

    Ab zur Schulleitung!!! Solche Wiederholungstäter gehören nicht an die Schule!

    Kommentar von kuriosi kuriosikuriosi

    Nein hat sie nicht, denn dieser Lehrer unterrichtet weiter...die Kinder sind eingeschüchtert und wollen nicht in die Schule gehen. Mir ist wichtig zu wissen ob es evtl.schon Urteile gibt, wie Eltern SOFORT verfahren können, ohne sich selber (oder die Kinder) gegen eine Schulverordnung zu verstoßen.

    Kommentar von kayaretz kayaretzkayaretz

    ich würde auf jeden fall die schulleitung übergehen, und mich an das kultusministerium wenden. wenn der direktor nicht handelt, vielleicht dessen vorgesetzter. urteile kenn ich keine.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Es geht nur über eine Strafanzeige wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) (Gemeint ist nur die Veröffentlichung). Generell wird im System Schule viel geschützt- sogar Vergewaltiger werden teilweise nur in die Verwaltung versetzt, statt gekündigt. Alles schon vorgekommen.

    Kommentar von sChLuerFF sChLuerFF

    aber ich glaub wenn er die schüler oder eltern nich um einverständnis gefragt hat darf er das auch nich

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    Antwort von scotchmaster scotchmaster

    nein darf er nicht ohne deine bzw die einverständniss deiner erziehungsberechtigten

     

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    Antwort von sChLuerFF sChLuerFF

    ich glaub eigentich eher nich-rede mal mit ihm drüber und wenn er nich reagiert geh zum schulleiter

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    Antwort von Pferdedieb78 Pferdedieb78

    Den Eltern sagen, die sollten das mit dem Schulleiter regeln.

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    Antwort von Uli74 Uli74

    nein, das darf er auf gar keinen Fall ohne eure oder der Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

    Ihr könntet hier sogar gerichtlich gegen ihn vorgehen!

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    Antwort von mwiemeikel mwiemeikel

    Du solltest Deine Eltern informieren, damit sie sich beschweren. Ohne Einwilligung aller Beteiligten (in diesem Fall aller Eltern) ist das ein Eingriff in das Recht aufs eigene Bild und damit verboten.

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    Antwort von Maruby Maruby

    Nein, und wenn ein Lehrer das tut, dann wehrt Euch, ihr habt das Recht dazu.

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