Ist es einem Leher ( in Schleswig Holstein ) gestattet, Geld ( 0,50 € ) einzusammeln, wenn seine Schüler mit den Stühlen kippeln?
Habt ihr vielleicht eine gute Seite, auf der man das nachlesen könnte ( wie gesagt für Schleswig Holstein )???
Ich habe das bis jetzt gefunden, aber bin mir nicht sicher, ob das genau die Antwort auf meine Frage ist.
(6) Geldsammlungen in der Schule dürfen nur nach Entscheidung der Schulkonferenz unter Beachtung des Grundsatzes der Freiwilligkeit durchgeführt werden. Geldsammlungen für außerschulische Zwekce bedürfen darüber hinaus der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde, soweit sie nicht vom Kultusminister zugelassen sind.
Erkläre mal bitte mit Bezug Deiner These.
Ich selbst würde meinem Kinde dafür kein Geld mitgeben.