2

Darf ein Leherer Geld einsammeln, wenn Schüler mit Stühlen Kippeln?

Frage von PleaseHelp PleaseHelp

Ist es einem Leher ( in Schleswig Holstein ) gestattet, Geld ( 0,50 € ) einzusammeln, wenn seine Schüler mit den Stühlen kippeln?

Habt ihr vielleicht eine gute Seite, auf der man das nachlesen könnte ( wie gesagt für Schleswig Holstein )???

Ich habe das bis jetzt gefunden, aber bin mir nicht sicher, ob das genau die Antwort auf meine Frage ist.

(6) Geldsammlungen in der Schule dürfen nur nach Entscheidung der Schulkonferenz unter Beachtung des Grundsatzes der Freiwilligkeit durchgeführt werden. Geldsammlungen für außerschulische Zwekce bedürfen darüber hinaus der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde, soweit sie nicht vom Kultusminister zugelassen sind.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (14)

  • 3
    Antwort von jockl jockl

    Nein, denn letztlich handelt es sich hier um das Geld der jeweiligen Eltern.

  • 3
    Antwort von OSQuest OSQuest

    er muss das tun, weil sonst der Stuhlzerstörungen kein Einhalt geboten wird.

    Kommentar von Himbeergeist HimbeergeistHimbeergeist

    Erkläre mal bitte mit Bezug Deiner These.

    Kommentar von Himbeergeist HimbeergeistHimbeergeist

    Ich selbst würde meinem Kinde dafür kein Geld mitgeben.

    Kommentar von miniwo miniwominiwo

    Muss er tun? Und wenn genug zusammen ist, lädt er seine Frau davon zum dinnieren ein oder was? Wenn der Lehrer meiner Kinder sowas verlangen würde, würde ich ihn fragen ob er noch ganz gebacken ist. Mein Kind zahlt das ja nicht, das dem schnuppe, es ist mein Geld.

    Kommentar von OSQuest OSQuestOSQuest

    finde es nicht gut wenn dein Kind durch Stuhlkippeln das Schulinventar zerstört.

  • 3
    Antwort von Daemelinchen Daemelinchen

    Ne, weil die stühle gehörem nciht dem lehrer !

  • 2
    Antwort von Booger Booger

    So ein Schwachsinn. Wo geht denn das Geld hin?? Wenn es Dein Klassenlehrer ist und Ihr demnächst ein Eis davon essen geht oder sowas ähnliches (was ich mir nicht vorstellen kann, weil das ja ne Belohnung ist) dann wäre es ok. Aber alles andere wäre ganz schön hart!

  • 2
    Antwort von goodboy21 goodboy21

    nein darf er natürlich nicht,die idee ist aber trotzdem nicht schlecht!;-D hast ne coolen lehrer!;-D

  • 2
    Antwort von LeFonque LeFonque

    so ein schwachsinn!!!!!! Auf was hinaus?

    Kommentar von PleaseHelp PleaseHelp

    wir müssen jetzt geld zahlen, wie soll ich denn da wären?

  • 2
    Antwort von HolderPoldy HolderPoldy

    nein das ist unsinn

  • 2
    Antwort von miniwo miniwo

    Nein darf er nicht.

  • 2
    Antwort von linguini linguini

    darf er nicht.

  • 2
    Antwort von Himbeergeist Himbeergeist

    Nein. Und da brauche ich keinen Text für suchen. Soweit kommt das noch...

  • 1
    Antwort von akumu akumu

    kippeln ist zwar an sich nicht wirklich gut, aber das darf er doch nicht!
    er sollte sich irgendwas anderes als maßnahme einfallen lassen.

  • 0
    Antwort von tobichecker tobichecker

    Janein, wenn du etwas unterschrieben hast darf er es schon wenn ihr keinen ,,vertrag" unterschrieben hatb dann net

  • 0
    Antwort von Curee Curee

    So abgefahren und cool ist das nicht. Das machen heute ziemlich viele Lehrer, aber nur in der Grundschule und vielleicht noch 5. 6. Bei uns wurde das auch gemacht, 10 Cent, aber nicht fürs Kippeln, sondern fürs Kippeln und dadurch samt Stuhl umkippen. Das ist mir nie passiert und wenn, hätte ich nen Teufel getan. Wenn der Lehrer ein Eselsohr macht krieg ich auch nix.

  • 0
    Antwort von LAbella13 LAbella13

    Auch keinen Fall...es sei den das eure Eltern das so in einer Elternversammlung so besprochen haben aber die Stühle sind nicht sein Eigentum, und mit kippeln macht man sie nicht kaputt.....

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.