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Darf ein Lebensgefährte eigentlich automatisch in meine Wohnung einziehen oder muss der Vermieter davon w

gefragt von klaus123 am 12.06.2007 um 13:07 Uhr

Eine Bekannte will nun in die Wohnung unseres Bekannten ziehen. Müssen die Beiden dies eigentlich dem Vermieter melden, ich meine nein, unser Bekannter hat den Mietvertrag ja unterschrieben, zahlt die Miete, also warum die Freundin anmelden?


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SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 12. Juni 2007 13:11
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Ja, der Vermieter muss darüber informiert werden, darf es aber nicht verbieten! Ausser die Wohnungsgröße lässt es nicht zu dann kann er dem unter Umständen nicht zusagen!


Heartlight
beantwortet von Heartlight am 12. Juni 2007 13:11
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Ich würde es dem Vermieter auf jeden Fall mitteilen. Bei manchen Mietshäusern wird z. B. das Wassergeld auf die Personenzahl gerechnet, wenn keine Wasseruhren vorhanden sind und dann kann es ganz schnell passieren, daß sich die anderen Mieter dann drüber aufregen wenn noch eine zweite Person mit in der Wohnung ist.

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 12. Juni 2007 16:56

Genau. So ist es auch bei mir gewesen, als ich zu meinem Mann in die Eigentumswohnung gezogen bin. Die allgemeinen Kosten wurden dann pro Haushalt neu berechnet, denn ich verbrauche ja auch Wasser und produziere Abwasser / Müll.


anonym
beantwortet von susanne4321 am 12. Juni 2007 13:09
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Will ein Mieter einen Lebensgefährten in die von ihm gemietete Wohnung aufnehmen, so benötigt er hierfür die Genehmigung des Vermieters. Regelmäßig hat der Mieter in einem solchen Fall aber einen Anspruch auf Erteilung der entsprechenden Erlaubnis. Für den Vermieter ist dies wichtig, denn er hat dann zwei Schuldner, d.h. kann der eine Mieter mal nicht zahlen, dann holt der sich die Miete beim zweiten Mieter. Es ist eine Verpflichtung des Mieters, er muss den Freund/die Freundin melden!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. Juni 2007 13:37

der Vermieter kann sich nur an den wenden mit dem einen Mietvertrag geschlossen hat, nicht an den Untermieter. Verweigern kann ein Vermieter den Einzug eines Partners und gegebenenfalls dessen Kinder nur wenn dadurch die Gesamtpersonenzahl der Größe der Wohnung in grassem Mißverhältnis steht

Kommentar von F871437420a20148b643ea346878024asmallvierplus am 12. Juni 2007 13:54

korrekt!

Susanne meinte wahrscheinlich, daß der Mietvertrag erweitert würde.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. Juni 2007 14:05

das macht man aber normalerweise nur auf beiderseitigen Wunsch


wj2000
beantwortet von wj2000 am 12. Juni 2007 13:15
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Es gibt ein Meldegesetz, dem man eigentlich nachkommen muss.

Bei Wikipedia steht dort folgendes:

Ein Meldegesetz bestimmt die Meldepflicht von Wohnsitzen im Melderegister. In Deutschland werden die Meldegesetze von den Bundesländern erlassen. Die Länder müssen sich dabei an die Vorgaben im Melderechtsrahmengesetz des Bundes halten. Seit der Föderalismusreform ist das Melderecht Bundesangelegenheit und nicht mehr Ländersache. Die Meldegesetze der Länder bleiben nur noch solange in Kraft, bis das in Arbeit befindliche Bundesmeldegesetz in Kraft tritt.


schurke
beantwortet von schurke am 12. Juni 2007 13:25
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Der Vermieter muß informiert werden, wegen der Nebenkosten und wenn Die Wohnung zu klein ist, kann er ablehnen, sonst nicht. Das haben ja auch schon Andere geschrieben. Falsch ist, was susanne4321 geschrieben hat, der Vermieter muß den Zugezogenen nicht mit in den Mietvertrag aufnehmen. Schuldner bleibt immer nur der, der unterschrieben hat.



anonym
beantwortet von ravenmuc am 12. Juni 2007 13:10
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Ob er's melden muß, weiß ich nicht, aber der Vermieter darf, soweit ich weiß, z.B. die Nebenkosten erhöhen. Also kann ich mir eine Meldepflicht auch vorstellen.

Immerhin hat er den Mietvertrag ja mit Deinem Bekannten auch abgeschlossen, als dieser allein sich um die Wohnung bewarb, er muß also nicht zwangsläufig davon ausgehen, daß irgendwann jemand dazu zieht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. Juni 2007 13:39

wieso soll er die Nebenkosten erhöhen? Dies ergibt soch doch automatisch beim nächsten Ablesetermin. Und ausser Wasserkosten kann sich durch eine höhere Personzahl nichts erhöhen. Es spielt keine Rolle ob jemand bei der Bewerbung einer Wohnung alleine war. Ein Vermieter muß grundsätzlich damit rechnen daß sich ein Singlehaushalt vergrößern kann. Ebenso wie jeder Kinder bekommen kann.

Kommentar von 223f052bf4ac1181ea29da12dda6b922smallMokli1 am 12. Juni 2007 14:01

Und dann kommt die Jahresabrechnung und eine dicke Nachzahlung. Da zahl ich doch lieber einen höheren monatlichen Abschlag


vierplus
beantwortet von vierplus am 12. Juni 2007 13:56
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Grundsätzlich darf ich aber, ich glaube bis zu 3 Monaten, Besuch bei mir wohnen lassen; und diesen muss ich dem Vermieter nicht anzeigen.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 12. Juni 2007 14:20

Stimmt!


Fragezeichen
beantwortet von Fragezeichen am 12. Juni 2007 13:27
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Dein Bekannter muss es seinem Vermieter auf jeden Fall mitteilen. Das sollte er auch aus Höflichkeit tun, denn er bezahlt zwar die Miete, aber die Wohnung gehört ihm nun mal nicht. Wahrscheinlich steht auch in seinem Mietvertrag, wie viele Personen einziehen (steht meist unter §1, "Beide Parteien sind sich darüber einig, dass X Person(en) in die Mietsache einziehen. Der Mieter ist verpflichtet, die amtliche Meldebestätigung dem Vermieter innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug oder Auszug vorzulegen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jede Änderung unverzüglich anzuzeigen.") Zur Sicherheit sollte er sich seinen Mietvertrag noch mal durchlesen. Doch man muss ja den Ärger nicht provozieren. Lieber vernünftig mit dem Vermieter sprechen (sind nämlich in den meisten Fällen keine Ungeheuer) und dann in Ruhe mit der Lebensgefährtin zusammenwohnen.

P.S. Ich arbeite bei einem Vermieter ;0)

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. Juni 2007 13:49

das mit den 2 Wochen ist doch keine Vorschrift! selbst wenn so etwas in einem Mietervertrag stehen würde ist es unwirksam. Man kann jeden Besuch alleine schon 8 Wochen bei sich aufnehmen ohne irgendjemand davon etwas zu sagen. Bei der Gemeinde muß man sich innerhalb von 4 Wochen ummelden, also kann es ja nicht sein daß für den Vermieter eine kürzere Zeit festgelegt wird. Und wenn jemand noch woanders gemeldet ist und eine Wohnung besitzt muß man sich gar nicht ummelden. Nur wenn man vorhat auf Dauer bei seinem Partner einzuziehen muß man es dem Vermieter melden, sonst gar nicht.

Kommentar von Baf2df9d08c41d92f377df11ad1b1428smallFragezeichen am 12. Juni 2007 14:56

Der Auszug stammt aus einem Mietvertrag, der vom Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. herausgegeben wurde, und zwar in der aktuellen Fassung. Du kannst mir also ruhig glauben, wenn ich sage, dass dieser Mietvertrag in dieser Form wirksam ist. Darüber hinaus geht es hier ja nicht um einen Besuch (wie kommst du darauf?) sondern um einen dauerhaften Einzug. Und da liegen die Dinge nun mal leider etwas anders.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. Juni 2007 16:27

es ist doch egal ob es ein besuch ist oder ein Einzug, da es sich ja gar nicht beweißen läßt, es sei denn der andere käme gleich mit einem Möbelwagen. Normal ist meist aber das man erstmal eine weile zusammen wohnt bevor man gleich seinen ganzen Hausrat zusammenlegt. Nur weil ein Verein einen Mustermietvertrag entwirft, heißt das ja nicht, das er 100%ig gesetzlich korrekt ist, auch wenn Haus und Grund ein Rechtsabteilung besitzt. Auch die ganzen Standardmusterverträge die es im Laden zu kaufen gibt haben oder hatten Passagen, die nicht gesetzeskonform waren.

Kommentar von Baf2df9d08c41d92f377df11ad1b1428smallFragezeichen am 12. Juni 2007 22:51

Ja natürlich kann man seinen Vermieter grundlos hintergehen. Ich frage mich nur, wozu das gut sein soll, wenn man es in einem kurzen Brief freundlich regeln kann. Aber es gibt eben so Menschen... Und richtig, es gibt auch in einem Standardmietvertrag ungültige Passagen. Die werden aber ständig aktualisiert, und ich versichere dir noch mal, dass dieser Passus korrekt ist. Und übrigens auch gar nicht schlimm. Der Vermieter will dir damit nicht ans Rad pinkeln, sondern nur wissen, was in seiner Wohnung vorgeht. Würde ich auch wissen wollen - wie gesagt, das tut man schon aus Höflichkeit. Allerdings nicht alle, wie mir scheint...


anonym
beantwortet von Regenmacher am 12. Juni 2007 13:12
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Bei 2 Personen steigen auch die Nebenkosten für die Kosten, die nach Köpfen abgerechnet werden. Dies ist z.B. die Müllabfuhr.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. Juni 2007 13:43

Die Kosten für die Müllabfuhr erhöhen sich nur dann, wenn ein größerer Müllbehälter angeschafft wird. Nicht durch die Tatsache daß mehr Menschen in dem Haus leben

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 12. Juni 2007 16:58

aber wenn diese Kosten pro Mieter aufgeteilt werden, wäre es den anderen gegenüber unfair, wenn der Neubewohner ohne seinen Anteil bleibt.


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