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Darf ein Ladendetektiv die Tasche kontrollieren?

gefragt von lindalinda am 02.11.2007 um 20:25 Uhr

Meine Tochter kam gerade wutentbrannt heim. Beim Karstadt musste sie in der Kosmetikabteilung die Tasche aufmachen und kontrollieren lassen. Ist das in Ordnung?


Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 2. November 2007 21:01
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Ein Ladendetektiv ist ein Privatmann, der nur das Hausrecht seines Auftraggebers vertreten darf. Warum sollte so eine Privatperson dein persönliches Eigentum kontrollieren dürfen? Da könnte ja buchstäblich Jeder kommen. Gerade Ladendetektive führen sich manchmal furchtbar arrogant auf, um sich wichtig zu machen und die Kunden einzuschüchtern; scheint ja auch oft zu funktionieren.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 2. November 2007 20:27
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Nein, das darf nur die Polizei.

Kommentar von 72b5e721777a4eeb11ae92b1d7d83917smallSonOfBodom am 2. November 2007 20:28

wunderschön da kennt man sich ja gleich aus. Aber bin eigentlich auch für ja. Mein Rucksack wurde auch schon öfters bei der Kasse kontrolliert.

Kommentar von 8852d6c5d7c543b504c3a6286bbb58fcsmallEastside am 2. November 2007 20:30

Taschen darf der Kaufhausdetektiv kontrollieren - Leibesvisitationen und Festnahmen, da muß die Polizei her!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. November 2007 20:32

"Taschen darf der Kaufhausdetektiv kontrollieren"

Nein, darf er nicht.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 2. November 2007 20:34

Bitmap, stimmt was Du sagst. Darf er definitiv nicht.

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 2. November 2007 22:45

Soweit ich weiß, kann dich der Detektiv bitten, daß du ihm/ihr den Inhalt der Tasche zeigst. Aber verlangen und direkt kontrollieren darf das nur die Polizei. Und ich bin mir ziemlich sicher das ist in Österreich auch so.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 2. November 2007 20:35

In Österreich???? Hier in Deutschland darf er das keinesfalls.

Kommentar von 8852d6c5d7c543b504c3a6286bbb58fcsmallEastside am 2. November 2007 21:05

sorry, hab mich geirrt - die Aufforderung zum "freiwilligen Blick in die Tasche" kann kommen, aber sie darf nicht erzwungen werden!

Ihr habt recht, es ist auch in Österreich so!


anonym
beantwortet von SirHiuc am 2. November 2007 20:30
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Ich denke die Frage ist hier sehr gut beantwortet worden:

http://www.gutefrage.net/frage/muss-man-es-sich-gefallen-lassen-wenn-im-kaufhaus...


koira1975
beantwortet von koira1975 am 2. November 2007 20:29
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Jein. Generell darf ein Warenhausdetektiv Deine Tochter bitten ihre Tasche zu öffnen, wenn er den Verdacht hat, dass sie gestohlen hat.Dies aber nicht in aller Öffentlichkeit, sondern in seinem Büro. Deine Tochter hätte sich aber weigern dürfen, dann wäre die Polizei gerufen worden und Deine Tochter wäre dann durchsucht worden.

Kommentar von 309dce285d4088b3857c5f2dfeb4e306smallRolf u. Högemann am 2. November 2007 21:56

Aber keiner MUSS mit dem "Detektiv" ins Büro gehen - sollte aber auch keiner machen.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 3. November 2007 13:11

Dann wird die Polizei gerufen, ob das dann weniger peinlich ist...


gri1su
beantwortet von gri1su am 2. November 2007 20:35
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Nein, das darf NIEMAND außer der Polizei. Also auch kein Detektiv. Und Niemand ist verpflichtet, den Inhalt seiner Taschen offen zu legen. Allerdings wird dann möglicherweise die Polizei gerufen, und die ist durchaus berechtigt, Kontrollen durchzuführen.





Mismid
beantwortet von Mismid am 2. November 2007 20:30
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nein, sie muß nicht, aber wenn sie es nicht freiwillig macht, kann der Detektiv die Polizei hinzuholen. Ich weiß nicht was peinlicher ist und mehr Zeit verbraucht....


Janine C.
beantwortet von Janine C. am 2. November 2007 20:30
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Es wird immer wieder gemacht.Aber rechtlich gesehen ist es nicht erlaubt.das darf eben nur die Polizei


Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 11. November 2007 20:36
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"Taschenkontrolle nur durch die Polizei"

Einzelhändler müssen im Kampf gegen Ladendiebe ihre rechtlichen Grenzen genau beachten. So untersagte der Bundesgerichtshof BGH(Az: VII ZR 221/95) dem Betreiber einer Einzelhandelskette, dessen Kunden die Durchsuchung der mitgebrachten Einkaufstaschen an der Kasse per Hinweistafeln anzudrohen.

Ohne begründeten Verdacht sind Taschenkontrollen verboten. Sie stellen eine Vorverurteilung und Diskriminierung dar. Es dürfen dem Kunden auch keine Sanktionen angedroht werden, wenn er sich weigert, seine Tasche zu öffnen. Taschenkontrollen sind ausschließlich bei einem wirklich konkreten Verdacht auf einen Diebstahl zulässig, so der BGH (Az: VII ZR 221/95). Und nur dann darf der Hausdetektiv oder das Personal den Betreffenden bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Ausschließlich der Polizei ist es gestattet, Tasche und Person nach Diebstahlsgut zu durchsuchen.

Sollte die Polizei nach zwei Stunden Wartezeit noch nicht eintreffen, so muß die betreffende Person freigelassen werden, wenn sie Personalien und Anschrift hinterläßt. Andernfalls gilt für ein weiteres Festhalten der Tatbestand der Freiheitsberaubung

http://www.jurawiki.de/TaschenKontrolle


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 2. November 2007 20:26
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JA

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 3. November 2007 11:18

NEIN!


anonym
beantwortet von didi66 am 26. Februar 2008 23:06
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Nein ,das ist nicht in Ordnung.ABER : Wenn das Personal oder der Ladendetektiv sie fragt ob in die Tasche geschaut werden darf und sie nichts zu verbergen hat ist das in Ordnung.Wenn sie aber grundsätzlich was dagegen hat weil z.B. (Sie ist ja eine Frau) dort gewisse pers.Dinge in der Tasche sind.und sie das nicht möchte ,dann muss sie die Tasche nicht öffnen.Manche Warenhäuser machen Routinekontrollen und wie gesagt wenn mann nichts zu verbergen hat ist das meiner Ansicht in Ordnung.Allerdings sollte so eine Kontrolle auch so gehandhabt werden das sich kein Kunde als eklatanter Dieb darstellen lassen muss.


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