DerAufbereiter am 27.08.2007 um 12:26 Uhr
Gestern abend ca. 20 Uhr bin ich mit meiner Frau von der Hauptstraße in eine Seitenstraße ca. 100 Meter eingefahren (keine Verbotsschilder), dann links abgebogen und nach 5 Metern auf Feldweg stehen geblieben. Wir wollten lediglich im Auto in Ruhe eine rauchen. Da an keiner Stelle Verbotsschilder platziert waren, wunderte ich mich als ein Subaru an uns vorbei fuhr, zurückkam, anhielt, und mich fragte was wir tun. Ich sagte:rauchen Er: auf meinem Grundstück ? weg hier! Dieser unfreundlichen Aufforderung kam ich überrascht nach. Versteh ich aber nicht. Weiss jemand die rechtliche Lage ?

Hallo Aufbereiter.
Hat er Dir denn gesagt, dass er Jagdpächter ist, oder hast Du das nur angenommen?
Im übrigen mag zu Deinem Seelentrost helfen, was Bundespräsident Theodor Heuss (1. Bundespräsident der BRD) mal sagte:
"Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit."
Wundere Dich also nicht über die Lodengrünen, die ihrem Hobby dank eines alten Nazigesetzes von Hermann Göring noch immer in Deutschland frönen dürfen. Schüttel einfach den Kopf.

Feldwege gehören häufig zum privaten Grund und Boden.
In Niedersachsen etwa darf ein solcher Weg "in der freien Landschaft" trotzdem nur dann gesperrt werden, wenn einer der ausdrücklich im Gesetz genannten Gründe vorliegt und das sind nachvollziehbare Dinge, die aber alle selten vorkommen.
Ausserdem muss der Eigentümer die beabsichtigte Sperrung bei der Gemeinde anzeigen, die die Berechtigung prüfen und bei Zustimmung in ein dort geführtes Register eintragen muss.
Die Benutzung solcher Wege ist allerdings mit KFZ grundsätzlich verboten - auch auf den ersten fünf Metern.

Wenn er der Eigentümer des Grundstückes ist, kann er natürlich grundsätzlich jeden von diesem verweisen. Daß das Grundstück nicht umfriedet war, bedeutet lediglich, daß derjenige, der es betritt, sich deswegen nicht strafbar gemacht hat; gleichwohl muß er der berechtigten Aufforderung nachkommen.
In der Praxis ergeben sich natürlich Abweichungen. Wenn z. B. für den Feldweg ein öffentliches Wegerecht besteht, kann er das so einfach nicht. Es kommt hier auf viele Faktoren an.
Ich persönlich würde mir zwar nicht die Mühe machen, aber Du könntest natürlich über das Grundbuchamt feststellen, wer der Eigentümer ist und ob eine o.a. angesprochene Grunddienstbarkeit besteht. Wenn der, der Dich verwiesen hat, nicht der Eigentümer war (sein Kennzeichen wirst Du sicher notiert haben) und auch sonst nicht berechtigt, kannst Du ihn anzeigen. Nötigung wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahre bestraft.
DerAufbereiter am 27. August 2007 12:44 Vielen Dank Herr Richter. Aber Kennzeichen habe ich nicht notiert.Werde mir auch nicht die Mühe machen, hat mich allerdings sehr interessiert,vielen Dank nochmal
Grundsätzlich gilt, dass ich auf mein Grundstück lassen kann, wen ich will. Und wenn ich jemanden nicht mag, kann ich ihn des Platzes verweisen.
Du bist wahrscheinlich nur an einen schlechtgelaunten Jagdpächter geraten, der dazu wahrscheinlich auch noch Nichtraucher ist.
Rege Dich nicht auf (solche Idioten gibt es immer) und rauche Dein Zigarettchen beim nächsten Mal woanders. LG
UlfDunkel am 27. August 2007 13:00 @HirnClaudia: Sind für Dich Nichtraucher Idioten? Oder sind für Dich Jagdpächter Idioten? SCNR
DerAufbereiter am 27. August 2007 13:18 Idioten sind solche, die sich unbegründet wegen Nichtigkeiten künstlich aufregen,und produzieren müssen !
UlfDunkel am 27. August 2007 14:09 @Aufbereiter: Ich würde mich darüber freuen, wenn HirnClaudia selbst antwortet. :-)

Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschildert war, dass es ein Privatgrundstück ist, hat er keine Handhabe.
Kabark am 27. August 2007 12:37 Nö. Ein Jagdpächter hat das Hausrecht als Pächter oder es ist ihm von der Gemeinde als Eigentümerin übertragen worden. Und Feldwege sind nun mal kein öffentlicher Verkehrsraum, so dass dieser Jünger Nimrods wohl im Recht war.
Es ist beschämend mit welcher Dummheit hier einige Kommentare abgegeben werden. Was währe geschehen wenn am Rande dieses Feldweges Jäger abgestellt gewesen währen um z.B. auf Sauen zu Jagen ? Die Jäger hätten Sie nicht sehen müssen.das abprallen einer Kugel hätte Ihnen Schaden zufügen können von schweren Verletzungen ganz abgesehen . Nimmt man das schlimmste an, hätten Sie nicht mal mehr Gelegenheit gehabt solch dumme Fragen zu stellen. Und das Alles weil man glaubt über Feldwege auf privaten Grund und Boden das Tun zu können was man zu Hause aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht Dulden würde. Göring hat das Jagdrecht nicht erfunden.
Mir scheint, als sei das Problem nicht der Verweis an sich, sondern die Tatsache dass er von einem vermeintlichen Jäger ausgesprochen wurde! Man gesteht also einem Jäger nicht das Recht auf eigenen Besitz zu! Macht ja nix, Enteignungen Andersdenkender waren schon früher in Deutschland sehr populär!
DH!
Anhand seiner Lederhose, des total verdreckten Subarus und des Messers, das an seiner Hose hing, ging ich davon aus. So sauer wie der war, wollte ich ihn nicht fragen. Vielleicht war die Hose ja auch zu eng...
Momentan gibt's doch so 'ne schöne Verkehrskampagne mit Schildern, auf denen steht: "Raser sind sooo cool."
Vielleicht sollte man ähnliche Schilder mal in den Wald stellen. :-)
Theodor Heuss war ja bekannter maßen einer der größten Denker der Zeitgeschichte! lol
Ach Ralphi-Jägerlein ...
Er hatte sicher nicht so viele Rechtschreibfehler wie Du und hätte Dich sicher auch darauf hingewiesen, dass Du ihn wohl mit Onkel Lübke verwechselt hast. Aber Das macht ja bei Jägern nichts. Die verwechseln ja auch schon mal Tiere und Kollegen oder halten Ponys für Wildschweine. Gähn.
Ich kann Heuss durchaus von Lübke unterscheiden! Aber gegen Deine leuchtende Intelligenz bin ich ja nur ein kleines Licht! Gibt es übertriebenes Selbstbewusstsein in Tablettenform mit der Nebenwirkung "totale Ignoranz" ?