Darf ein Makler das? Muss man Anfahrtskosten begleichen auch wenn man eine Wohnung garnicht genommen hat?

So lange ein Makler Dir keine Wohnung vermittelt hat steht ihm auch kein Cent zu, egal wofür. So etwas ist unseriös und mit so einem Makler würde ich keine Geschäfte mehr machen. Also nichts zahlen. LG TawaGirl

das ist ursächlich sein Risiko und es keinen Grundlage, dass er Anfahrtskosten abrechnen kann un die womöglich auch noch als Betriebskilometer abschreibt...

Wenn ein Makler mir damit gekommen wäre, hätte ich mir sofort einen anderen genommen.

Nein, ist mir nicht bekannt, habe ich auch noch nie bei einer Wohnungsbesichtigung mit einem Makler zahlen müssen. Der Makler bekommt bekanntlich erst sein Geld, wenn er die Wohnung vermittelt hat.
Vielleicht hilft ja diese Seite über den Beruf des Immobilienmaklers: http://immobilienmakler-beruf.de
Hier hilft nur ein Blick in Deinen Maklervertrag. Ist hier der Aufwendungsersatz vereinbart, dann fallen darunter im Regelfall auch Anfahrtskosten. Ich nehme jedoch an, dass Du als Wohnungssuchender nur einen Besichtigungstermin telefonisch oder mündlich abgestimmt hast und dabei der Makler nicht ausdrücklich auf die Anfahrtskosten hiengewiesen hat, dann hast Du keine Kosten zu ersetzen.
Suedobjekt am 24. Juni 2008 22:57 selbst wenn der Makler solch eine Formulierung in seinen AGBs hat, sind diese unzulässig. Wenn ich daran denke, wieviel Kunden zu vereinbarten Besichtigungen ohne Absage, nicht erscheinen, könnte man sich dadurch ein ordentliches Zubrot verdienen.
Dürfen schon, zahlen brauchst Du nicht, ausser Du hast einen entsprechenden Vermittlervertrag oder ähnliches unterschrieben.
Wenn von 10 Kunden, 2 überweisen, hat der Makler erreicht was er wollte.