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Darf ein Immobiliendarlehen künftig durch die Bank gekündigt werden?

gefragt von raven200 am 21.07.2008 um 9:50 Uhr

Darf ein Immobiliendarlehen durch den Gläubiger, sprich Bank, Sparkasse oder evt. Finanzinvestor" gekündigt werden? Gibt es Umstände, unter denen das möglich ist?


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Reply


kiralee
beantwortet von kiralee am 21. Juli 2008 09:55
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Wenn die Raten nicht gezahlt werden, kann die Bank darauf drängen. Gelingt es weiterhin nicht, kann diese dann beim Amtsgericht eine Titel gegen den säumigen Zahler erwirken. Dies wiederum kann dann zur Folge habe, dass die Immobilie versteigert oder verkauft werden muss, damit der Gläubiger an sein Geld kommt.


anonym
beantwortet von jockl am 21. Juli 2008 10:11
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Ja leder ist sowas seit einiger Zeit möglich. Es könnte sein dass die darlehensgebende Bank dieses an einen Investor verkauft hat. Der hat "irgendwelche Unregelmässigkeiten" in Deinem Finanzgebahren gefunden und nimmt das als Anlass. Dann wird´s eng.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 21. Juli 2008 10:22
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Bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der Bonität

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 21. Juli 2008 10:23

aber das ist nicht neu...

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 21. Juli 2008 10:27

richtig, das ist nicht neu, aber es wurde ja gefragt unter welchen Umständen...


anonym
beantwortet von Auskunft am 21. Juli 2008 10:28
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Zur Zeit werden auch (noch) Kredite, bei denen keine Unregelmäßigkeiten/kein Zahlungsverzug vorliegen, an andere Investoren verkauft:

"Denn neben den so genannten „faulen“ Krediten - also Forderungen aus gekündigten Verträgen - werden in großem Stil auch bestehende, intakte Darlehensverträge gehandelt...

Normalerweise muss der Häuslebauer, der seine Raten immer pünktlich bezahlt hat, seine Zustimmung für eine Übertragung seines Kredits geben.

Soweit die Theorie – in der Praxis werden die Kunden selten um Erlaubnis gefragt.

Die Finanzinvestoren berufen sich dabei auf das sog. Umwandlungsgesetz: Demnach dürfen Banken Kredite bündeln, auf eine andere Gesellschaft ausgliedern und diese dann an einen Dritten übertragen, ohne dass die Zustimmung des Darlehensnehmers erforderlich ist"

(s.:http://www.arge-leipzig-west.de/justorange.cms/18Zum%20Nachschlagen/auswahl/182-060914085725.html)

Diese Praxis ist rechtlich umstritten. Das Bundesfinanzministerium plant außerdem, die Verbraucher vor solchen Verkäufen in Zukunft besser zu schützen.

Ausführlich unter:

Kommentar von Auskunft am 21. Juli 2008 10:38
Kommentar von excabe am 22. Juli 2008 13:54

Die DreBa hat gerade 12,4 Millarden Kredit an die Delphin in Amerika verkauft. Diese gehört jedoch zum Konsortium der DreBa und zahle für die Kredite 1,4Millarden. Ulkig, oder? Die Kunden wurden jedenfalls nicht um Erlaubnis gefragt. excabe


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 21. Juli 2008 10:07
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Nur wenn du mit den Zahlungen längere Zeit in Verzug kommst.







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