Darf ein Hausmeister einfach ohne sich anzumelden oder in meinem Beisein meine Wohnung betreten?

9 Antworten

.... meine Karten können nicht bestätigen, daß es ein Hausmeisterehepaar gewesen ist. Es steht wohl fest, daß Schlüssel im Umlauf sind und somit rege ich an, beim Vermieter Einblick zu fordern in das Schlüsselbuch. Dort muß notiert sein, wer Schlüssel hat und aus welchem Grund sie eingesetzt wurden, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns. Viel Glück und wenn einer zopfig ist, rät meine Glaskugel zu einer Anzeige.

Darf ein Hausmeister einfach ohne sich anzumelden oder in meinem Beisein meine Wohnung betreten?

Nein.

musste erneut feststellen, dass meine Wohnung ohne mein beisein betreten wurde.

Was Hausfriedensbruch ist.

Vor ca. zwei Monaten hat das Hausmeisterehepaar meine Wohnung ohne eine Ankündigung oder in meinem Beisein betreten und da ich auf Nummer sich er gehen wollte hatte ich vor meiner Abreise die Rolladen runter gelassen und die Badezimmertür sowie die Küchentür abgeschlossen. 

Auf Nummer sicher geht man, wenn man bei Umzug IMMER das Türschloss bzw. den Schließzylinder tauscht.

Als ich eben meine Wohnung betreten habe waren die Rolladen oben und die Badezimmertür nicht mehr verschlossen. Wie sollte ich mich am besten verhalten?

Ab zum Baumarkt und Türzylinder kaufen, den Alten ausbauen weil es verschiedene Ausführungen gibt.

In der Zeit des Ausbaus muss natürlich jemand auf die Wohnung aufpassen.

Ich würde erstmal direkt mit denen reden. Sie dürfen in einem notfal heißt zum beispiel gasgeruch aus deiner Wohnung oder Wasser an der Decke der unteren Wohnung ect. Erstmal sollte geklärt werden ob irgendwas war. Ansonsten kannst du sie natürlich anzeigen, ich halte aber nichts davon reden auszulassen^^

Ich frage mich wirklich, warum es in so vielen Mietverhältnissen eine solche Situation gibt. Der Vermieter und seine Erfüllungsgehilfen haben in der Regel nicht den geringsten Grund, einen Schlüssel zu der vermieteten Wohnung zurückzuhalten. Außerdem laufen sie Gefahr, verdächtigt zu werden, wenn Sachen aus der Wohnung fehlen.

Rat:

1. s. Antwort von Nicini, führt das nicht zum gewünschten Erfolg

2. Abmahnung an den Vermieter senden, indem dieser aufgefordert wird, unrechtmäßiges Betreten der Wohnung zu unterbinden. Darin wird die fristlose Kündigung mit geltend Machen von Schadensersatz für den Wiederholungsfalls angedroht.

Bevor jetzt Nachfragen kommen - Schadensersatz: Hotelkosten, ab dem Tag der Zuwiderhandlung, Einlagern der Möbel, Maklerkosten...

Wie sollte ich mich am besten verhalten?

Einfach einen neuen Schließzylinder in deine Wohnungstür einbauen?

Schon hat der Spuk ein Ende. Denn was ändern anwaltliche Schreiben auf Herausgabe, gerichtliche Unterlassungsverfügungen und Strafanzeigen, außer deine Privatspähre, dein Nervenkostum oder den Geldbeutel zu belasten? Richtig, nichts.

Den alten bewahrst du auf und baust das ganze bei Auszug wieder um. Die einfachsten sind eben meist die besten Lösungen :-)

G imager761