Darf ein Hartz IV Empfänger einen Warengutschein annehmen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

„Hochwertige Geschenke“ (Uhren, Schmuck etc.) die eine Art von Aufstockung des Hartz IV – Satzes gleichzusetzen sind, müssen dem Jobcenter gemeldet werden.

Ansonsten gilte; egal ob Geld- oder Sachwerte - § 11a Abs. 5 SGB II -

Text: Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen,

Legt zusammen, die Freundin wird sich sehr darüber freuen.

danke Engelsmagierin für den "Stern"

wer ist denn so dumm und sagt das dem Amt? wo ist das Problem? wenn sie einen Gutschein hat und den einlöst geht nichts übers Konto, oder? Also braucht es nikemand zu erfahren.

Ein Gutschein ist eine zweckgebundene Schenkung. Die muss man nicht angeben. Woher sollte das JobCenter das mit bekommen?

Ich beichte in der Kirche, wo Gott ist und niemand auf der Welt ist mein Vater auser der im Himmel, und wenn es Donnert dann weis ich das er recht hat.

L. G. Aral59

Du kannst es auch nehmst , Deiner Adresse, entnehmen. Ich werde Dich dann konsultieren; zwecks Entnahme Deines Vermögens!!!

Du kannst es auch nehmst????? Hä?

@hedgehogger

Ist doch logisch !

"Nehmst ist seliger als gebst !" ...:-)))