Ist ein Verfallsdatum auf einem Gutschein, den man über das Internet eingekauft hat ("einzulösen bis..."), überhaupt wirksam? D. h., darf ein solcher Gutschein überhaupt verfallen? Im Internet habe ich viele Meinungen gelesen, die darauf hindeuten, dass solche Hinweise auf Verfallsdaten rechtswidrig sind, und jetzt bin ich neugierig geworden! Kennt sich von euch jemand aus?
Darf ein Gutschein verfallen?
Antworten (9)
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4Antwort von
tradaixtradaix
Das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 17.01.2008, AZ: 29 U 3193/07) hatte eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Ausstelldatum für unwirksam erachtet. Der Beklagte hatte im Internet für seinen Leistungen Gutscheine angeboten und geregelt, dass die Gutscheine generell ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig sein und das Restguthaben bis zum Verfallsdatum dem Geschenkgutscheinkonto gutgeschrieben wird und danach nicht mehr verwendet werden kann.
Diese kurze Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten hatte das Oberlandesgericht jedoch als unwirksam angesehen, da diese Regelung gegen das Benachteiligungsverbot des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstößt. Die Gutscheindauer von einem Jahr verstößt gegen das Gebot von Treu und Glauben.
Die Frage, ob und wie weit Gutscheine befristet werden können, beantwortet sich hier jedoch noch nicht eindeutig. Es dürfte hier wohl die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, gemäß § 195 BGB gelten. Hierbei ist zu beachten, dass diese dreijährige Frist erst am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch besteht (der Gutschein gekauft wurde).
Wenn somit, was zu empfehlen ist, hinsichtlich der Gültigkeitsdauer von Gutscheinen keine Regelung getroffen wird, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.
http://www.internetrecht-rostock.de/gutschein-gueltigkeit.htm
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1Antwort von
eric1978 hallo zusammen,
hier wurde nun viel über gutscheine und co diskutiert und der §195 BGB ins spiel gebracht, der hier aber nicht anzuwenden ist, da ein kaufgeschäft getätigt wurde, d.h ich habe 60 euro gezahlt und bekomme dafür einen gutschein und dann ist dieser 30 jahre gultig ! lt HGB dieses trifft dieses auch bei privatleuten!
grüße eric
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1Antwort von
DerTrollDerTroll
Kommt auf die Art des Gutscheins an. So ein einkaufsgutschein in einem festen Warenwert, den du zu genau diesem Wert kaufst, um ihn z.B. zu verschenken, darf nicht verfallen. Schließlich hat der Laden Geld erhalten und somit steht dem Inhaber des Gutscheins auch eine Ware zu. Aber die meisten Werbegutscheine, die sind ja quasi ein Geschenk des Anbieters. Die dürfen natürlich verfallen.
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fundidel Interessant wäre die Frage von einem Anwalt beantworten zu lassen. Ich habe mir nämlich genau diesselbe Frage mal gestellt:
Ist die Gutschein-Gültigkeit von Groupon / Citydeal Gutscheinen nicht zu kurz (unter drei Jahre)?
Dort finde ich die Antwort von routenfuchs sehr gut.
Link: gutefrage.net
/frage/ist-die-gutschein-gueltigkeit-von-groupon-citydeal-gutscheinen-nicht-zu-kurz-unter-drei-jahre
Auch beim Suchen im Netz bin ich fündig geworden bei
Link: www.gutschein-spezialist.de/archiv
Dort unter dem Eintrag 11.08.2010: Für abgelaufene Gutscheine das Geld wieder zurück verlangen. Das Ganze stützt sich auf der Tatsache, dass eine ungerechtfertigte Bereicherung des Händlers nicht erlaubt ist.
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wellnessshopwellnessshop
Ein selbst gekaufter, bzw. ein bezahlter Gutschein darf nicht verfallen. Nur Rabattgutscheine, die man vom Händler geschenkt bekommt dürfen eine Gültigkeit haben. Ich habe heute noch Karstadtgutscheine, die laut Aufdruck nur bis 2000 gültig waren aber bei Karstadt ohne Probleme eingesetzt werden können. Kleinere Händler haben da öfters ein Informationsdefizit welches dr richter dann im Zweifelsfall schließen muß.
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NibelheimNibelheim
Bestimmte Gutscheine haben kurze Gültigkeitsfristen. Ein Gutschein für ein Ticket für ein Konzert mit festem Termin ist natürlich nur bis zum Datum des Konzertes gültig.
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manu1979manu1979
Ich habe mal einen Bericht gesehen, da hieß es 3 Jahre, egal was drauf steht.
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DerTrollDerTroll Das ist aber nur die normale Verjährungsfrist und hat nichts damit zu tun, wie der Gutscheinanbieter die Gültigkeitsdauer festlegt.
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NibelheimNibelheim Halb wahr. Siehe was tradaix dazu schreibt. Mindestgültigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Händler, der Gutscheine unbegrenzt gültig erklärt, kann diese auch nach 30 Jahren noch einlösen lassen.
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gertrude2gertrude2
die frage wurde bereits gestern gestellt
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gertrude2gertrude2 -
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EverydaygoodEverydaygood
Hi! Wir stellen bei uns im Laden slber Gutscheine aus. Man darf den Gutschein zeitlich nicht limitieren. Man kann lediglich Umtausch gegen Bargeld ausschliessen.
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NibelheimNibelheim FALSCH !!!! Gutscheine können laut Rechtsprechung zeitlich limitiert werden, siehe was tradaix dazu völlig richtig bemerkt. Du musst allerdings kein Limit angeben, wenn du zeitlich unbegrenzte Gutscheine ausgibst, darfst du das natürlich.das ist dann deine sache, Gutscheine auf ewig einlösen zu lassen.
FALSCH, derTroll !!!!! Siehe was tradaix schreibt, der hat es richtig beschrieben. Bezahlte Gutscheine können sehr wohl verfallen !!!
das ist nicht Verfallen, sondern Verjähren. Das ist ein enormer Unterschied! Verfallen heißt, er ist ab einem bestimmten Datum einfach nicht mehr einlösbar. Und Verjähren heißt, man muß seinen Anspruch innerhalb der gültigen Frist geltend machen. Es würde also reichen, wenn ich 1 Tag, bevor die Verjährugnsfrist abgelaufen ist, zum Anbieter sage, daß ich den Gutschein einlösen möchte. Danach kann ich mir wieder Zeit lassen.
Lies mal das:
Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen.(Quelle Wikipedia)
beispiel: Ein Gutschein , ausgestellt im Mai 2008, muss bis 31.12.2011 gültig bleiben. Kommst du nun am 31.12.2011 deinen Gutschein einzulösen, geht das an diesem Tag letztmalig, ab 1.1.2012 ist dein Gutschein ungültig, weder Geld noch Ware bekommst du ab diesem Termin für den nun wertlosen Gutschein. Das bloße ankündigen, den Gutschein einlösen zu wollen ( irgendwann...)nützt dabei garnichts.