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Darf ein Gaststättenbetreiber einen Behinderten ohne besonderen Grund der Gaststätte verweisen?

gefragt von Leon677 am 29.07.2009 um 22:46 Uhr

Daniel ist Schwerstbehindert und in allen Bereichen vollständig auf die Versorgung durch Dritte angewiesen. Spielt das Wetter mit und geht es Daniel entsprechend so fahren wir ihn oft durch den Park oder nehmen ihn zu irgendwelchen Unternehmungen mit. Wir sind dann immer eine Gruppe von 5-8 Personen, darunter Daniel mit BetreuerIn und einem/einer Zivi. Gestern waren wir mit Daniel im Cafe. Das hat seit einer Woche einen neuen Pächter. Wir saßen noch nicht lange als uns der Pächter aufforderte die Lokalität zu verlassen. Wir würden ihm die Gäste vertreiben.. Uns war klar dass er Daniel damit meinte, da wir uns auf keine Diskussion einlassen wollten kamen wir seiner Aufforderung nach. Daniel war gestern kaum "aufällig". Er war frisch gewaschen und gewickelt, "roch" also nicht, hatte wärend dem Aufenthalt keinen Anfall und nur wenig Speichelfluss. Das einzige was man evtl. als "störend" (????)empfinden konnte, ist Daniels Athetose, die ständigen unkontrollierten Bewegungen vorallem seiner Arme sowie das rythmische Geräusch seines Beatmungsgerätes. Durch das Heim für Körper und Mehrfachbehinderte Menschen hier im Ort sind Behinderte Menschen keine Seltenheit und kein oder kaum ein Grund zum Gaffen. So etwas haben wir hier nocht nicht erlebt. Ist der Pächter im Recht? Darf er Das? Trotzdem hatten wir gestern noch einen schönen Tag alle zusammen! :-)

Liebe Grüsse Leon

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Behinderung x 426

anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 29. Juli 2009 22:49
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Er wird schon Gäste aus seinem Lokal weisen können, denke ich mal. Allerdings ist das, was er sich da geleistet hat ein starkes Stück. In dieses Lokal würde ich wohl nicht mehr gehen, aber ich würde die örtliche Presse informieren. Grad jetzt im "Sommerloch" sind die doch über alles froh.


anonym
beantwortet von chicaBlue am 29. Juli 2009 22:48
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Der Pächter darf als Hausherr sein Hausrecht ausüben. TROTZDEM eine SCHWEINEREI

Kommentar von Drachentoeter am 30. Juli 2009 19:59

Das kann den Pächter die Konzession kosten, er hat zwar das Hausrecht, aber wenn er offensichtlich diskriminiert hört der Spass auf, beim nächsten mal einfach das Ordnungsamt kommen lassen, denen kann er ja dann Erklärene weswegen er gegen das Grundgesetz verstösst.


hummelelfe
beantwortet von hummelelfe am 29. Juli 2009 22:50
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boah Frechheit ob er das darf weiss ich nicht , aber ist doch echt unter aller Würde!Habt ihr schon überlegt damit an die örtliche Presse zu gehen???


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 29. Juli 2009 22:48
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das ist das letzte......ich würde die kneipe meiden und möglichst vielen davon erzählen......ob er das rechtlich darf? ich kann es mir nicht vorstellen....


anonym
beantwortet von Leon677 am 31. Juli 2009 20:27
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Vielen Dank erst einmal für eure zahlreichen Antworten. Soetwas wie das Hausrecht habe ich auch schon gehört. In Punkto Diskriminierung ist die Sache aber etwas problematisch. Der Pächter hatte, auch wenn uns klar war um wen es geht, Daniel nicht direkt in seiner Bitte das Cafe zu verlassen genannt. Nur ganz allgemein, das wir ihm die Gäste vertreiben würden.. Die Antidiskriminierungsverordnung ist mir bekannt. Auch Artikel 3 im Grundgesetz. LEIDER werden hiervon betimmte Behinderungsformen ausgeschlossen!! Daniel hat neben "aG", "H" und "B" auch "Rf" in seinem Schwerbehindertenausweis. Rf steht für Rundfunkgebührenbefreiung. Alleine Daniels Schwerhörigkeit und Fehlsichtigkeit -Strabismus convergenz beidseitig- würden wahrscheinlich für "Rf" ausreichen. Die Hauptgründe für Daniels "Rf" sind seine schwere Spastik, schwerste Epilepsie, Blasen-Darm Inkontinenz und die künstliche Beatmung über Tracheostoma. Demnach ist Daniel generell von öffentlichen Zusammenkünften jeglicher Art ausgeschlossen! Wer es nicht glaubt, kann das auch gerne unter http://www.versorgungsaemter.de/SchwerbehindertenausweisMerkzeichenRF.htm nachlesen. Klar "riecht" Daniel weil er unkontrolliert schwitzt und wenn die Windel voll ist, aber ein Baby tut das auch; klar hat Daniel durch seine Spastik schwere Bewegungsstörungen der Arme und des Kopfes, aber ein Baby bewegt sich anfangs auch nicht kontrolliert; ein Baby schreit wenn etwas nicht passt, Daniel kann sich lautsprachlich nicht mitteilen; Ein Baby ist NICHT von öffentlichen Zusammenkünften jeglicher Art ausgeschlossen... Egal ob im Recht oder nicht, das Cafe merkt es bereits oder wird es noch merken. Es gibt zum Glück viele Menschen die sich darüber empörten. Wir und manch anderer waren in diesem Laden -unter diesem Pächter- das letzte mal drin. Es gibt zum Glück viele andere Orte an denen auch Schwerstbehinderte Menschen gern gesehene Gäste und willkommen sind!

Danke nochmal

Kommentar von Drachentoeter am 1. August 2009 15:05

Das Merkzeichen RF heißt nur das er an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann, es sagt aber nichts darüber aus er ob er das darf. Ich gebe dir allerdings in dem Punkt recht, das das in diesem speziellen Fall dazu führen kann das man gegen den Pächter nichts machen kann, weil er ja eine nachvollziehbaren Grund für sein Verhalten angeben kann. Für mich war das Verhalten des Pächters dumm, ich hätte an seiner stelle erst dann etwas gesagt wenn sich Gäste beschwert hätten. Ich gehe mal davon aus das ihr nicht den ganzen Tag in seiner Gaststätte verbringen wollte, insbesondere weil euch die Problematik ja durchaus bewusst war.

Kommentar von Leon677 am 5. August 2009 00:36

Natürlich hast du Recht Drachentöter, Daniel wird es gesetzlich Nicht verboten teilzunehmen. Aber wenn ich den Satz unter Rf lese, "Behinderte die durch ihr Äußeres ABSTOßEND auf ihre Umgebung wirken...", da wird es mir schlecht!!! Das erinnert mich an das Flensburger Urteil, indem einer Klägerin die vollen Reisekosten erstattet wurden weil diese sich durch den Anblick Schwerstbehinderter Menschen beim morgentlichen Frühstück gestört gefühlt hatte.. Ob so etwas mit dem Antidiskriminierungsgesetz heute noch möglich wäre? Ich wills lieber gar nicht wissen.. Nein den ganzen Tag nicht. Das wäre schön, ist aber für Daniel eine zu große Belastung. Sitzen kann er nicht, im Rollstuhl ist es eher ein Liegen. Länger als bestenfalls 3-4 Stunden am Tag geht es nicht. Dann muss Daniel wieder ins Bett oder auf eine Lagerungsinsel. Daniel hat 3-5 Anfälle in 24 Stunden. Nach einem Anfall braucht er etwa 2-3h um sich davon wieder zu erholen. Es kommt oft genug vor das man Daniel wegen seiner Anfälle überhaupt nicht aus dem Bett holen kann, oder das man, kaum das man ihn in den Rolli gesetzt hat für irgendwelche Unternehmungen, ihn wieder zu Bett bringen muss aufgrund eines Anfalls. Oder das man in Gaststätte, Cafe, Fußgängerzone oder Park, das Vorhaben abbrechen und Ihn wegen eines Anfalls wieder zurück bringen muss. Selbst wenn er mal einige Stunden anfallsfrei ist, alle 4h muss die Windel gewechselt werden. Länger als 3 Stunden Aufenthalt an einem Ort sind also gar nicht möglich. Zu einer Beschwerde seitens der Gäste wäre es nicht gekommen. Die Gäste kennen das Behindertenheim und viele kennen auch Daniel. Auch sind wir nicht die einzigen die mit einem Behinderten zusammen in ein Lokal einkehren. Auch an diesem Tag kannten wir viele Gäste und der ein oder andere kam auch extra her um uns und Daniel Guten Tag zu sagen. Danke Dir! Und beste Gesundheit euch allen.


anonym
beantwortet von 57wolken am 30. Juli 2009 09:23
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Im Grundgesetz steht, niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.- Leider kenne ich nicht den Paragraphen. Als Mutter einer ebenfalls schwerstbehinderten Tochter finde ich dies, wie auch schon viele andere zum Ausdruck gebracht haben ... ohne Worte ...


sparky
beantwortet von sparky am 29. Juli 2009 23:23
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-ich finde, dass was euch in dieser gaststätte passiert ist, auf schlimmste art und weise menschenverachtend sowie diskriminierend-da der lokalbetreiber gesetzmässig (da sollten langsam aber sicher mal andere prioritäten vom staat gesetzt werden) auf sein hausrecht beharren kann,- nie wieder dort einkehren und wenn möglich die sache puplik machen!!- super, dass ihr euch nicht von solch intoleranten und wenig einfühlsamen menschen den tag habt verderben lassen:-) alles gute weiterhin für euch und vor allem für daniel


anonym
beantwortet von alphonso am 29. Juli 2009 22:54
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Dem würde ich einen Sack Kakerlaken in die Küche werfen. Hausrecht hin oder her!


moccajoghurt
beantwortet von moccajoghurt am 29. Juli 2009 22:54
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Der böse Hausherr. Der hat was gegen Behinderte und denkt nur an den Umsatz...

Wenn es so einfach wäre... In der Haut des Hausherrn will ich nicht stecken. Der hatte sicherlich keinen Spaß an der Sache.

Kommentar von Drachentoeter am 30. Juli 2009 20:07

Es ist so einfach. Er darf nicht diskriminieren. Er bekommt auch Ärger wenn er sich weigern Wurde Asiaten zu bedienen. Er hat zwar das Hausrecht, aber wenn er ein Lokal führt muss er sich an geltende Gesetze halten und die verbieten eine Diskriminierung, da kann im zweifel sogar die Konzession eingezogen werden. Der Wirt war ein A..loch mehr nicht, auch Menschen mit Behinderung sind Kunden wenn er darauf verzichten möchte, dann sollten Konsequenterweise die Betroffenen das Publik machen, dann könne sich ja die Gäste überlegen ob sie da wirklich ihr Geld lassen wollen. Ich würde allen meine Bekannten sagen das man dieses Lokal meiden sollte.


anonym
beantwortet von Rushour am 29. Juli 2009 22:51
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Es tut mir in der Seele weh so etwas zu lesen...finde es toll,dass ihr ihn so unterstützt.Ich würde den Pächter beim Ordungsamt melden,finde er darf es nicht.vll kann man euch beim Amt mehr Auskunft geben.


anonym
beantwortet von aaaaanonym am 29. Juli 2009 22:49
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Leider ist es sein Lokal und da darf er rauswerfen wen er will, aber ihr könnt ja Protesthalber seine Gäste darüber informieren, dass er Behinderte rauswirft, da wird er sich dann doch mal Gedanken drüber machen!


KatjesMitZucker
beantwortet von KatjesMitZucker am 29. Juli 2009 22:49
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Der Wirt ist ein Idoit, dacht wohl die anderen Gäste würden sich "gestört" fühlen. Leider darf er Leute rauswerfen wie es ihm passt. Für mich sehr unverständlich!!! Das müsste man der Tageszeitung melden!! Ein Leserbrief z.b. Dann kann der Wirt seinen Laden wieder dichtmachen.


corvettedrv
beantwortet von corvettedrv am 29. Juli 2009 22:49
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leider kann er da er hausrecht hat und sich seine gäste aussuchen kann,ist aber keine feine art und könnte sich sogar negativ für seine lokalität auswirken.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 29. Juli 2009 22:48
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darf in seinem Lokal machen was er will, mich würde er aber niiiiie mehr sehen

Kommentar von Drachentoeter am 30. Juli 2009 20:00

Darf er nicht, er braucht eine Konzession und das heißt er hat keine Freibrief für Diskriminierung.


abibremer
beantwortet von abibremer am 28. November 2009 16:27
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wie ich finde, ist das ein fall für die örtliche tageszeitung: wenn ihr es hinbekommt, allesamt bei der zuständigen redaktion aufzulaufen, würde ich versuchen einen prima artikel zum" guten kundendienst" ins blatt zu bekommen. im moment hat ein berliner gastronom argen stress dadurch, dass er ein homosexuelles pärchen seines ladens verwies. da laufen wöchentlich kleine "schwulendemos" ab.- vielleicht auch eine kleine anregung.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 30. Juli 2009 20:14
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Dieser Link klärt da ein wenig auf http://www.bmj.bund.de/enid/0,707efb706d635f6964092d0931373935093a0979656172092d... Das Verhalten des Pächters wird nicht durch das Gesetzt gedeckt.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 30. Juli 2009 20:09
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Frag doch einfach mal beim zuständigen Ordnungsamt nach, die sollten das Auskunft geben können.


anonym
beantwortet von minkerl58 am 29. Juli 2009 23:01
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er darf es nicht so was ist diskriminierung aber manche wirte denken vielleicht ihnen bleiben andere gäste weg wahrscheinlich genauso dumme wie er


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