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Darf ein Frührentner nebenher arbeiten?

gefragt von expresso am 15.06.2008 um 22:16 Uhr

Wenn jemand aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit Frührentner wird, kann es dann sein das er nebenher noch arbeiten darf? Das widerspricht sich doch eigentlich!


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RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 15. Juni 2008 22:20
5x
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das darf er schon - aber nur einen gringen Betrag. Alles darüber wird ihm von der Rente wieder abgezogen. Und das widerspricht sich keinesfalls - Erwerbsunfähigkeit heisst ja nur, dass ein Mensch einen regulären, normalen Beruf nicht mehr ausüben kann. Es gibt aber genug Tätigkeiten, die ein solcher Mensch noch ausüben kann, stundenweise 1-2 Stunden in der Woche oder so.

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 15. Juni 2008 22:21

Der Betrag ist z.Zt.: 350 Euro:

http://www.rententips.de/rententips/grv/em/07.php

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 15. Juni 2008 22:24

Sorry seit 1.1.2008 sind es 400... GF hat meinen kompletten Satz verstümmelt:

Sollte heissen bis Ende 2007 waren es 350 Euro, z.Zt seit 1.1.2008 400 Euro.


anonym
beantwortet von fairlane am 15. Juni 2008 22:19
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Ja, darf man. Es handelt sich um eine Schwellen-Rente. Wenn Du also eine gewisse Schwelle der Arbeitsfähigkeit unterschreitest, wirst Du berentet. In einem gewissen, sehr engen Rahmen, darfst Du also noch mit leichten Tätigkeiten dazu verdienen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 16. Juni 2008 00:33
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Ja aber es gibt Hinziverdienstgrenzen.


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