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Darf ein Friseur Geld für einen Termin verlangen, den man nicht eingehalten hat?

gefragt von Paya am 28.07.2009 um 22:51 Uhr

Ich habe heute einen Friseurtermin vereinbart. Dabei musste ich meine Handynummer angeben und sagen, was ich denn gerne hätte und dann meinte die Dame am Telefon, dass ich auch wenn ich nicht zum Termin erscheine die Leistungen zahlen müsste. Können die das machen? Ich finde das ziemlich unglaubwürdig....


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Nathylein
beantwortet von Nathylein am 28. Juli 2009 22:54
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das kann jeder dienstöleister tun, wenn du nicht sehr früh absagst. die haben dadurch evtl finanzielle einbußen, da sie in der zeit keinen anderen kunden bedienen konten (der termin galt ja als besetzt)


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anonym
beantwortet von chicaBlue am 28. Juli 2009 22:53
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Die können das machen. Wenn du nicht erscheinst, sind sie des Umsatzes verlustig und für den Schaden mußt du aufkommen. Mit dem Telefonat hast du einen Auftrag erteilt.


skywalker66
beantwortet von skywalker66 am 28. Juli 2009 22:53
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hmmm ich frage mich wie die ans geld kommen möchten. ein inkassounternehmen einschalten? ich vermute sie wollen es so handhaben wie die ärzte, jedoch bezweifel ich, dass sie es umsetzen werden.


auchmama
beantwortet von auchmama am 28. Juli 2009 22:53
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...ähnlich wie beim Arzt. Du hast einen Termin vereinbart und den solltest DU auch einhalten...LG


Marple
beantwortet von Marple am 28. Juli 2009 22:54
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Nein, er müsste nachweisen, dass er die Zeit nicht anders nutzen konnte und das bezweifle ich



anonym
beantwortet von Michellef84 am 28. Juli 2009 22:54
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ich arbeite selber im Beruf und finde es berechtigt! Denn manchmal hat man einen Kunden aufgeschrieben, und dann kommt derjenige nicht und man steht einige Zeit ohne Arbeit da, wo man einem anderen Kunden hätte bedienen können! Beim Arzt kriegt man ja auch eine Rechnung zugestellt!


anonym
beantwortet von rosenstrauss am 28. Juli 2009 22:52
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ich denke schon. der salon hat ja finanzielle einbuße wenn er für dich den termin freigehalten hat.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 28. Juli 2009 22:53
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Die volle Leistung bestimmt nicht, aber einen Anteil schon, nachdem es Dir ja gesagt wurde


anonym
beantwortet von Chris1968 am 28. Juli 2009 22:53
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das finde ich auch etwas Merkwüdig, dass würde ich in der Innung anfragen und wenn nötig auch melden


cheezy
beantwortet von cheezy am 28. Juli 2009 22:53
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wenn die nur nach Termin arbeiten, können die das machen, das sie sonst Verdienstausfall haben. Allerdings dürfen sie nicht den vollen Preis verlangen


babyblue1503
beantwortet von babyblue1503 am 28. Juli 2009 22:53
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nein,wo kommen wir denn da hin, kann ja nicht jeder machen was er will. alle nur noch geld gierig


anonym
beantwortet von Marco23523 am 28. Juli 2009 22:54
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ja darf er, er müste aber beweisen das im ein geschäft entgangen ist, das heißt wenn er einen anderen dafür die haare geschnitten hat der ohne Termin zur gleichen zeit kam, wird es schweirig. kann dir aber keine 100% verlässlichkeit auf richtigkeit meiner Antwort geben


anonym
beantwortet von laleluleila am 28. Juli 2009 22:54
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Nein, würde ich sagen! Das ist deren Berufsrisiko. Wenn sie etwas verlangen, müssen sie dich vorher auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam gemacht haben. Mit einer bloßen Reservierung hast du keinen verbindlichen Vertrag geschlossen - (übrigens ein gutes Mittel. auf Dauer Kundschaft fern zu halten...)


scarlet89
beantwortet von scarlet89 am 28. Juli 2009 22:55
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nun ja rechtlich gesehen weiss ich das nicht, aber ich könnte es mir vorstellen! Schließlich ist es ein Dienstleistungsberuf, der auf seine Kunden angewiesen ist...wenn alle 5 Kunden einen Termin vereinbaren und dann nicht kommen, müssen trotzdem Angestellte bezahlt werden, die dann nichts zu tun haben...ich halte es jedoch eher für eine "Abschreckungsmaßnahme", das Geld einfordern darf er glaub ich nicht!


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