jaguar4 am 10.04.2007 um 14:44 Uhr
Ich habe Fotos von meiner TOchter beim Fotografen machen lassen. Letzte Woche sah ich genau diese Bilder (Name und Geburtsdatum stehen mit drauf) auf einem Flyer. Damit macht er nun Werbung. Klar fühlte ich mich geschmeichtelt, allerdings bin ich auf sauer, weil ich nicht mal gefragt worden bin. Darf er das überhaupt?

Nein, das darf er nicht so ohne Weiteres. Er hätte auf jeden Fall eine Erlaubnis einholen müssen. Anders wäre es gewesen, wenn Deine Tochter ein öffentliches Interesse darstellen würde, aber diese Voraussetzung ist hier ja wohl nicht gegeben. Gegen diese Maßnahme des Fotografen kannst Du durchaus rechtlich vorgehen.

Nein, darf er nicht. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Gesetzlich geregelt ist dies im "Kunsturheberrechtsgesetz", genauer im § 22 Satz 1 des Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie. Im Gesetzestext heißt es: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt."
Ausnahmen gibt es beispielsweise nur bei "Personen des öffentlichen Interesses" (§23 KUG). Erstens ist dies bei Werbematerial auch anfechtbar, zweitens gehe ich nicht davon aus, dass deine Tochter zu diesem Personenkreis zählt.

Ohne ausdrückliche Erlaubnis darf er das keinesfalls - selbst ohne Namen und Geburtsdatum nicht und das ist zusätzlich auch noch ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz.

Eine Erlaubnis wäre zwingend erforderlich. Der Fotograf hat sich hier strafbar gemacht. Wenn nun nicht wirklich ein Schaden entstanden ist und Du Dich geschmeichelt fühlst, würde ich nicht gleich schwere Geschütze auffahren. Sprich den Fotografen an und vereinbare mit ihm nachträglich ein angemessenes Honorar für Deine Tochter, was er möglicherweise durch schöne Fotoaufnahmen "abarbeiten" könnte. Dann haben beide Seiten ihren Vorteil. Zeigt er sich uneinsichtig würde ich Anzeige erstatten.

Dagegen kannst Du rechtliche Schritte einleiten. Ruf ihn an und weise ihn darauf hin, entweder er zieht den Flyer selber aus dem Verkehr, oder Du mußt eine einstweilige Verfügung erreichen. Es ist schon nicht erlaubt das Foto zu verwenden, daß er zudem noch den Namen und das Geburtsdatum verwendet, ist ein Unding und eine grobe Frechheit. Hattest Du bei ihm denn was unterschrieben? Gab es was kleingedrucktes? Meine Tochter wurde im Krankenhaus fotografiert und kam in die Babygalerie im Internet, aber da gab es ein Schreiben, daß die Fotos nicht kommerziell genutzt werden, und daß ich auch keine Ansprüche stelle. Berichte doch später dann mal, wie der Fotograf reagiert hat.
pooky am 10. April 2007 15:29 ...vor allem sollte ein professioneller Fotograf die Rechtslage kennen.
Nein, nur mit Zustimmung der Eltern oder sollte die Tochter über 18 J. sein, dann mit ihrer Zustimmung.