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Darf ein Fotograf ohne Zustimmung mit meinen Bewerbungsfotos werben?

gefragt von drgrey am 04.06.2008 um 19:35 Uhr

Wie ist da die rechtliche Regelung? Ein Fotograf hat bei meinen letzten Bewerbungsbilder mit meinen Fotos auf seiner Website geworben! Legal?


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butz1510
beantwortet von butz1510 am 4. Juni 2008 19:37
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Ich meine mich zu erinnern, dass das eine ganz komische Rechtssprechung ist und der Fotograf das Recht am Bild hat, da er der "Künstler" ist. Willst Du Dein Bild aber selber veröffentlichen, z.B. auf einem Wahlplakat, musst Du ihm die Rechte abkaufen.

Kommentar von Simple_avatar6smalllinuxopa am 4. Juni 2008 19:38

So ist es. Man hat bei Bewerbungfotos nur die Rechte für genau diesen Verwendungszweck.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 4. Juni 2008 19:41
Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 4. Juni 2008 20:40

Man unterscheidet in Urheberrecht - das liegt immer beim Fotografen - und Nutzungsrecht (das jeweils genau definiert ist bzw. werden muss), welches das üblicherweise beim Fotografierten liegt. Der Fotografen kann auch ein Nutzungsrecht haben, wenn es mit dem Abgebildeten vereinbart/abgegolten wurde.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 5. Juni 2008 07:50

"liegt immer beim Fotografen" - nein. Der Abzulichtende kann vorab eine Abtrittserklärung vom Fotografen erwirken.


Fotografin
beantwortet von Fotografin am 4. Juni 2008 19:38
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Nein, ohne Deine Zustimmung darf er nicht werben. Auch nicht im Schaufenster, was man oft sieht. Sprech ihn an. Wenn es schon im Web ist...Geld her!! und zwar von ihm.


superkorrekt
beantwortet von superkorrekt am 4. Juni 2008 19:42
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ich denke das das auf den vertrag ankommt(film und fernseh zb.)da ihr aber höchstens einen allgemeingültigen kaufvertrag gemacht habt(entsteht automatisch)kann er dich höchstens fragen.


NewHorizon
beantwortet von NewHorizon am 5. August 2008 22:59
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Laut Urheberrecht könnte der Fotograf Recht am eigenen Bild haben und dieses auch weiter verwenden. Das sich aber eine Person auf dem Bild befinden muss er ausdrücklich um schriftliche Genehmigung bitten und es mit dir regeln und vereinbaren. Ggf. hat der Fotograf ein entsprechendes Honorar zu zahlen und eine gesonderte Vereinbarung wird über die Beteiligung gehandhabt. Grundsätzlich gilt, sind weniger als 5 Personen auf einem Bild, bedarf es der Zustimmung an Veröffentlichung der abgelichteten Personen. Sollte das nicht stattgefunden haben, kann man den Fotografen verklagen, ihn vorher vielleicht in Kenntnis setzen mit ensprechender Ausgleichszahlung. Somit würde es den das Gesetzt und Recht des Persönlichkeitsrecht verletzen.


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