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Darf ein Fotograf einfach mit meinem Bild in der Zeitung Werbung machen?

gefragt von Mimixs2 am 30.11.2007 um 10:25 Uhr

Ich hab im Mai 06 bei einem Fotograf Bilder machen lassen. Eins davon hat er in seinem Schaufenster ausgestellt, womit ich auch einverstanden war. Nun macht er aber mit diesem Bild auch Werbung in der Zeitung ohne mich gefragt zu haben. Darf er das???


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tradaix
beantwortet von tradaix am 30. November 2007 11:27
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§ 22 KunstUrhG (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie) - Recht am eigenen Bild

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden liess, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. (...)

Weiteres im § 23 - Ausnahmen & § 24 - Ausnahmen im öffentlichen Interesse.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 30. November 2007 10:49
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Das darf er nicht, Du hast das "Recht am eigenen Bild". Da gibt es nichts, wenn Du es nicht erlaubst! Also, laß Dir ordentlich was zahlen!

Kommentar von Mimixs2 am 30. November 2007 10:53

So habe ich das vor!!! Jetzt behaupten die natürlich, ich wäre das nicht, weil man mein Gesicht nicht sehen kann!!!

Kommentar von pjakobs am 30. November 2007 10:55

na ja, Du hast ja sicher einen Abzug des Bildes?

Kommentar von Mimixs2 am 30. November 2007 11:14

Natürlich, habe den Index und das Bild ganz groß daheim!!!

Kommentar von pjakobs am 30. November 2007 11:26

der Index ist gut. Da bist Du doch sicher auf mindestens einem Foto deutlich zu erkennen, oder? Damit dürfte leicht nachzuweisen sein, daß Du die abgebildete Person bist.

Ich kenne das Bild nicht, von daher ist es schwer zu sagen, ob Deine Persönlichkeitsrechte verletzt sind (wenn Du als Person nicht erkennbar ist, dann sind Persönlichkeitsrechte nicht anwendbar). Wenn der Fotograf sich auf stur stellt und Dir nicht entgegenkommt wird Dir nichts anderes bleiben, als einen Anwalt aufzusuchen, der sich mit solchen Themen auskennt.

pj

Kommentar von Mimixs2 am 30. November 2007 11:33

Aber man kann meine Brüste sehen!!!!

Kommentar von pjakobs am 30. November 2007 11:35

wie gesagt: ich würde eine gütliche Einigung anstreben, evtl unter Androhung rechtlicher Schritte, und bei mangelndem Einigungswillen mich mit einem RA beraten.

Kommentar von Mimixs2 am 30. November 2007 11:44

Danke für deinen Ratschlag. Mal sehen was dabei rauskommt!

Kommentar von pjakobs am 30. November 2007 11:50

Erwarte keine Millionen. In D gibt es, anders als in USA, keine punitive damages, also keinen Schadenersatz als Strafe. Hier wird man Dir maximal das Doppelte dessen zusprechen, was Du für ein entsprechendes Bild als Modelhonorar bekommen hättest. Das auch nur, wenn tatsächlich ein absichtlich schuldhaftes Verhalten vorliegt.

Kommentar von Mimixs2 am 30. November 2007 12:00

So viel hatte ich auch gar nicht erwartet, nur eine Kleinigkeit als Widergutmachung.

Kommentar von pjakobs am 30. November 2007 11:27

der Index ist gut. Da bist Du doch sicher auf mindestens einem Foto deutlich zu erkennen, oder? Damit dürfte leicht nachzuweisen sein, daß Du die abgebildete Person bist.

Ich kenne das Bild nicht, von daher ist es schwer zu sagen, ob Deine Persönlichkeitsrechte verletzt sind (wenn Du als Person nicht erkennbar ist, dann sind Persönlichkeitsrechte nicht anwendbar). Wenn der Fotograf sich auf stur stellt und Dir nicht entgegenkommt wird Dir nichts anderes bleiben, als einen Anwalt aufzusuchen, der sich mit solchen Themen auskennt.

pj


anonym
beantwortet von pjakobs am 30. November 2007 10:27
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Das kommt darauf an, was Du ihm erlaubt hast. Grundsätzlich darf er mit Deinem Bild nichts tun, dem Du nicht explizit zustimmst. Hast Du ihm eine schriftliche Erlaubnis gegeben, Dein Foto zu werblichen Zwecken einzusetzen? Dann ist er wohl auf der sicheren Seite. Wenn nicht, hast Du gute Karten.

pj

Kommentar von Mimixs2 am 30. November 2007 10:28

Ich habe ihm gar nichts schriftlich gegeben, nicht mal das Austellen damals!!!

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 30. November 2007 10:31

Ich dachte du warst damit mit dem Austellen einverstanden, hast du zumindest oben so geschrieben?

Kommentar von Mimixs2 am 30. November 2007 10:36

Mit dem Austellen schon, aber da wurde auch nichts schriftlich gemacht. Aber sicher nicht mit Werbung!!!!

Kommentar von pjakobs am 30. November 2007 10:35

dann würde ich versuchen, zu einer gütlichen Einigung zu kommen, denn einen Rechtsstreit um einen Vertrag auf Treu und Glauben würde ich in dem Fall vermutlich für übertrieben halten, auch wenn der Fotograf dabei schlechte Karten haben dürfte. Versuche halt, eine materiele Wiedergutmachung zu bekommen, eine schöne große Portraitserie oder sowas. Wenn Du rechtschutzversichert bist kannst Du natürlich auch zum Anwalt laufen.

pj


Indy72
beantwortet von Indy72 am 30. November 2007 10:28
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Er müßte dich zumindes um Erlaubnis fragen. Unter Umständen hatte er sich nun möglicherweise schadensersatzpflichtig gemacht.


Knochenstrauss
beantwortet von Knochenstrauss am 30. November 2007 10:32
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Vor der Veröffentlichung eines Bildes, muss der Herausgeber sich die Einverständnisse aller auf dem Bild gezeigten Personen einholen. Tut er das nicht, macht er sich strafbar und die Personen auf dem Bild können ihn verklagen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 30. November 2007 10:32

Nee... Strafbar nicht unbedingt...

Kommentar von beene am 30. November 2007 11:13

Nicht unbedingt, es gibt einige Einschränkungen. Da sie hier aber m.E. nicht greifen, spare ich mir lange Monologe ;)


Unchrist
beantwortet von Unchrist am 30. November 2007 10:33
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Für jede Form der Werbung braucht man extra Erlaubnis. Meine Geschichte wird zB in einem Buch veröffentlicht. Da der Verleger auch ein eBook erstellen wollte, musste er bei mir ein Sondererlaubnis einholen. Mit deinem Bild dürfte es wohl nicht anders sein. Gruß


Tobs2306
beantwortet von Tobs2306 am 30. November 2007 10:35
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Das kommt darauf an...

Hab die Rechstsprechung mal verfolgt und Sie wird ziemlich unterschiedlich aufgefasst. Eigentlich darf der Fotograf dein Bild nicht benutzen, da du "Rechte am eigenen Bild" besitzt. Meist wird jedoch vor dem Fotografieren mit einer Unterschrift, oder im Kleingedruckten, eine Vereinbahrung getroffen dass du dem Fotograf volle Rechte an deinem Bild gibst und er so auch damt werben darf. Dann ist nicht viel zu machen. Manchmal braucht man auch garkeine Unterschrift, sondern das steht in den AGB´s des Fotografen. Da man die aber meistens nicht einsieht, kann es schon passieren das du das "stillschweigend" zur Kenntniss nimmst.

PS: Umgedreht geht das übrigens nicht. Es ist nicht erlaubt mit Fotos Werbung zu machen, ohne den Fotograf vorher um Erlaubnis zu bitten. Selbst wenn man nur allein auf diesem Bild abgelichtet ist.

In eigener Sache: Ich gebe hier KEINE Rechtsbeihilfe sondern lediglich meine Meinung und Erfahrung wieder. Von allen etwaig falschen Aussagen meinerseits distanziere ich mich und bin nicht dafür verantwortlich zu machen.

Kommentar von pjakobs am 30. November 2007 10:38

Ah! AGBs. Wenn etwas in den AGBs steht, dann ist es nicht automatisch Recht.

Es gibt ettliche Fälle, wo Gerichte AGBs in der Form "was wir gemeinsam machen (Foto) darf ich gewerblich nutzen, Du aber nicht" gekippt haben, weil es sich hier um eine einseitige Bevorteilung des Händlers/Dienstleisters handelt. Sollte in den AGB ein solcher Passus drin stehen würde ich auf alle Fälle zu einem Anwalt gehen.

pj

Kommentar von beene am 30. November 2007 11:12

Bei AGBs gilt: Wenn da Klauseln drinstehn, die man nicht erwarten kann, kann man sie anfechten. Sonst könnte dir jeder Elektroladen allein dadurch, dass du sein Geschäft betrittst, nen Kühlschrank verkaufen...


maxxit
beantwortet von maxxit am 30. November 2007 11:29
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mal ganz ehrlich, was ist denn schlimm daran, wenn sowieso nichts zu sehen ist??? Ich finde das wird alles überbewertet. Sicher hätte man fragen können, ob man das für Werbezwecke verwenden dürfe. Aber deswegen ein Gericht zu beschäftigen nur um sich einen finanziellen "Ausgleich" für sein beschädigtes Ego rauszuholen halte ich für übertrieben und - typisch Deutsch.

Da kann man hingehen und dem Fotograf klarmachen, dass es so nicht geht und wenn man das ganze in einem angenehmen Ton macht kommt auch mehr dabei rum. Man muss nicht immer nur "gegeneinander" gehen. Meine Meinung.....


anonym
beantwortet von mesie am 21. Dezember 2007 15:05
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Tja,Prominente würden Zeter und Mordio schreien und viel,viel Geld herausschlagen.Über rechtliche Sachen-wegen inwieweit der Fotograf überhaupt befugt war,das Foto zu verwenden -war doch dein persönliches Eigentum,oder?-mal bei Anwalt nachfragen,evtl.bringt das was?


nici130
beantwortet von nici130 am 18. Mai 2008 16:39
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Nein,er sollte Dich vorher fragen o er das mahcen kann!


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