Ich hab im Mai 06 bei einem Fotograf Bilder machen lassen. Eins davon hat er in seinem Schaufenster ausgestellt, womit ich auch einverstanden war. Nun macht er aber mit diesem Bild auch Werbung in der Zeitung ohne mich gefragt zu haben. Darf er das???

§ 22 KunstUrhG (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie) - Recht am eigenen Bild
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden liess, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. (...)
Weiteres im § 23 - Ausnahmen & § 24 - Ausnahmen im öffentlichen Interesse.

Das darf er nicht, Du hast das "Recht am eigenen Bild". Da gibt es nichts, wenn Du es nicht erlaubst! Also, laß Dir ordentlich was zahlen!
So habe ich das vor!!! Jetzt behaupten die natürlich, ich wäre das nicht, weil man mein Gesicht nicht sehen kann!!!
na ja, Du hast ja sicher einen Abzug des Bildes?
Natürlich, habe den Index und das Bild ganz groß daheim!!!
der Index ist gut. Da bist Du doch sicher auf mindestens einem Foto deutlich zu erkennen, oder? Damit dürfte leicht nachzuweisen sein, daß Du die abgebildete Person bist.
Ich kenne das Bild nicht, von daher ist es schwer zu sagen, ob Deine Persönlichkeitsrechte verletzt sind (wenn Du als Person nicht erkennbar ist, dann sind Persönlichkeitsrechte nicht anwendbar). Wenn der Fotograf sich auf stur stellt und Dir nicht entgegenkommt wird Dir nichts anderes bleiben, als einen Anwalt aufzusuchen, der sich mit solchen Themen auskennt.
pj
Aber man kann meine Brüste sehen!!!!
wie gesagt: ich würde eine gütliche Einigung anstreben, evtl unter Androhung rechtlicher Schritte, und bei mangelndem Einigungswillen mich mit einem RA beraten.
Danke für deinen Ratschlag. Mal sehen was dabei rauskommt!
Erwarte keine Millionen. In D gibt es, anders als in USA, keine punitive damages, also keinen Schadenersatz als Strafe. Hier wird man Dir maximal das Doppelte dessen zusprechen, was Du für ein entsprechendes Bild als Modelhonorar bekommen hättest. Das auch nur, wenn tatsächlich ein absichtlich schuldhaftes Verhalten vorliegt.
So viel hatte ich auch gar nicht erwartet, nur eine Kleinigkeit als Widergutmachung.
der Index ist gut. Da bist Du doch sicher auf mindestens einem Foto deutlich zu erkennen, oder? Damit dürfte leicht nachzuweisen sein, daß Du die abgebildete Person bist.
Ich kenne das Bild nicht, von daher ist es schwer zu sagen, ob Deine Persönlichkeitsrechte verletzt sind (wenn Du als Person nicht erkennbar ist, dann sind Persönlichkeitsrechte nicht anwendbar). Wenn der Fotograf sich auf stur stellt und Dir nicht entgegenkommt wird Dir nichts anderes bleiben, als einen Anwalt aufzusuchen, der sich mit solchen Themen auskennt.
pj
Das kommt darauf an, was Du ihm erlaubt hast. Grundsätzlich darf er mit Deinem Bild nichts tun, dem Du nicht explizit zustimmst. Hast Du ihm eine schriftliche Erlaubnis gegeben, Dein Foto zu werblichen Zwecken einzusetzen? Dann ist er wohl auf der sicheren Seite. Wenn nicht, hast Du gute Karten.
pj
Ich habe ihm gar nichts schriftlich gegeben, nicht mal das Austellen damals!!!
littletiger am 30. November 2007 10:31 Ich dachte du warst damit mit dem Austellen einverstanden, hast du zumindest oben so geschrieben?
Mit dem Austellen schon, aber da wurde auch nichts schriftlich gemacht. Aber sicher nicht mit Werbung!!!!
dann würde ich versuchen, zu einer gütlichen Einigung zu kommen, denn einen Rechtsstreit um einen Vertrag auf Treu und Glauben würde ich in dem Fall vermutlich für übertrieben halten, auch wenn der Fotograf dabei schlechte Karten haben dürfte. Versuche halt, eine materiele Wiedergutmachung zu bekommen, eine schöne große Portraitserie oder sowas. Wenn Du rechtschutzversichert bist kannst Du natürlich auch zum Anwalt laufen.
pj

Er müßte dich zumindes um Erlaubnis fragen. Unter Umständen hatte er sich nun möglicherweise schadensersatzpflichtig gemacht.

Vor der Veröffentlichung eines Bildes, muss der Herausgeber sich die Einverständnisse aller auf dem Bild gezeigten Personen einholen. Tut er das nicht, macht er sich strafbar und die Personen auf dem Bild können ihn verklagen.

Für jede Form der Werbung braucht man extra Erlaubnis. Meine Geschichte wird zB in einem Buch veröffentlicht. Da der Verleger auch ein eBook erstellen wollte, musste er bei mir ein Sondererlaubnis einholen. Mit deinem Bild dürfte es wohl nicht anders sein. Gruß

Das kommt darauf an...
Hab die Rechstsprechung mal verfolgt und Sie wird ziemlich unterschiedlich aufgefasst. Eigentlich darf der Fotograf dein Bild nicht benutzen, da du "Rechte am eigenen Bild" besitzt. Meist wird jedoch vor dem Fotografieren mit einer Unterschrift, oder im Kleingedruckten, eine Vereinbahrung getroffen dass du dem Fotograf volle Rechte an deinem Bild gibst und er so auch damt werben darf. Dann ist nicht viel zu machen. Manchmal braucht man auch garkeine Unterschrift, sondern das steht in den AGB´s des Fotografen. Da man die aber meistens nicht einsieht, kann es schon passieren das du das "stillschweigend" zur Kenntniss nimmst.
PS: Umgedreht geht das übrigens nicht. Es ist nicht erlaubt mit Fotos Werbung zu machen, ohne den Fotograf vorher um Erlaubnis zu bitten. Selbst wenn man nur allein auf diesem Bild abgelichtet ist.
In eigener Sache: Ich gebe hier KEINE Rechtsbeihilfe sondern lediglich meine Meinung und Erfahrung wieder. Von allen etwaig falschen Aussagen meinerseits distanziere ich mich und bin nicht dafür verantwortlich zu machen.
Ah! AGBs. Wenn etwas in den AGBs steht, dann ist es nicht automatisch Recht.
Es gibt ettliche Fälle, wo Gerichte AGBs in der Form "was wir gemeinsam machen (Foto) darf ich gewerblich nutzen, Du aber nicht" gekippt haben, weil es sich hier um eine einseitige Bevorteilung des Händlers/Dienstleisters handelt. Sollte in den AGB ein solcher Passus drin stehen würde ich auf alle Fälle zu einem Anwalt gehen.
pj
Bei AGBs gilt: Wenn da Klauseln drinstehn, die man nicht erwarten kann, kann man sie anfechten. Sonst könnte dir jeder Elektroladen allein dadurch, dass du sein Geschäft betrittst, nen Kühlschrank verkaufen...
mal ganz ehrlich, was ist denn schlimm daran, wenn sowieso nichts zu sehen ist??? Ich finde das wird alles überbewertet. Sicher hätte man fragen können, ob man das für Werbezwecke verwenden dürfe. Aber deswegen ein Gericht zu beschäftigen nur um sich einen finanziellen "Ausgleich" für sein beschädigtes Ego rauszuholen halte ich für übertrieben und - typisch Deutsch.
Da kann man hingehen und dem Fotograf klarmachen, dass es so nicht geht und wenn man das ganze in einem angenehmen Ton macht kommt auch mehr dabei rum. Man muss nicht immer nur "gegeneinander" gehen. Meine Meinung.....
Tja,Prominente würden Zeter und Mordio schreien und viel,viel Geld herausschlagen.Über rechtliche Sachen-wegen inwieweit der Fotograf überhaupt befugt war,das Foto zu verwenden -war doch dein persönliches Eigentum,oder?-mal bei Anwalt nachfragen,evtl.bringt das was?
Nein,er sollte Dich vorher fragen o er das mahcen kann!