wie schon in der Frage steht habe ich heute eine Kündigungsbestätigung erhalten in der steht das eine Verwaltungsgebühr entsteht dadruch das ich fristgemäß und ordentlich kündige.
Ist dies rechtens?? Wenn nein wo steht dies?
Danke schonmal im voraus für eure Antworten

Das halte ich bei einer ordentlichen Kündigung zumindest für juristisch mehr als fragwürdig, selbst wenn es so in den AGB stünde. Ich würde es jedenfalls darauf ankommen lassen und nicht bezahlen!

Nein, das ist nicht rechtens.
Sie muß ja mit Dir ordentlich abrechnen und selbst kontrollieren, ob alles bezahlt ist, ob Sachen zurückgegeben wurden usw.
Sie hat also selbst Interesse an eine ordentliche Abwicklung und somit selbst den Nutzen.

Wenn es so in den AGBs steht, dann ja, sonst nicht.
ReinerUnsinn am 6. November 2009 17:30 So eine AGB zerreißt ein Jurastudent 1. Semester in der Luft.
also es steht in meinen vertrag das so eine gebühr anfällt aber ich bin mir wie gesagt nciht sicher ob das wirklich sein darf
ChrisTralins am 6. November 2009 17:45 Wenn die Höhe nicht gegen die Guten Sitten verstößt musst du zahlen.
"Kleinvieh" macht auch Mist...warum etwas zahlen was man eigentlich nicht muß????????
es gibt auch für AGB's gesetzliche Grundsätze die eingehalten werden müssen...habe die Vermutung das dieses Studio sich mit der Einführung dieser Verwaltungsgebühr einfach nur einen Weg gesucht hat Kunden von einer Kündigung abzuhalten...ist echt ein Witz...ich würde es nicht zahlen, denn Deine reguläre Kündigung haben sie bestätigt...es gibt für so eine Verwaltungsgebühr keine gesetzliche Grundlage...

Du solltest Deinen Vertrag durchlesen, da müsste es dann mit drin stehen.