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Darf ein Fitnessstudio bei einer ordentlichen Kündigung eine Verwaltungsgebühr erheben?

gefragt von ICEwoman88ICEwoman88 am 06.11.2009 um 17:28 Uhr

wie schon in der Frage steht habe ich heute eine Kündigungsbestätigung erhalten in der steht das eine Verwaltungsgebühr entsteht dadruch das ich fristgemäß und ordentlich kündige.

Ist dies rechtens?? Wenn nein wo steht dies?

Danke schonmal im voraus für eure Antworten

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Recht x 35.074 Geld x 22.499 Gebühren x 554 Fitnessstudio x 249

RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 6. November 2009 17:30
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Das halte ich bei einer ordentlichen Kündigung zumindest für juristisch mehr als fragwürdig, selbst wenn es so in den AGB stünde. Ich würde es jedenfalls darauf ankommen lassen und nicht bezahlen!


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 6. November 2009 17:30
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Nein, das ist nicht rechtens.

Sie muß ja mit Dir ordentlich abrechnen und selbst kontrollieren, ob alles bezahlt ist, ob Sachen zurückgegeben wurden usw.

Sie hat also selbst Interesse an eine ordentliche Abwicklung und somit selbst den Nutzen.


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 6. November 2009 17:29
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Wenn es so in den AGBs steht, dann ja, sonst nicht.

Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 6. November 2009 17:30

So eine AGB zerreißt ein Jurastudent 1. Semester in der Luft.

Kommentar von Simple_avatar2smallICEwoman88 am 6. November 2009 17:34

also es steht in meinen vertrag das so eine gebühr anfällt aber ich bin mir wie gesagt nciht sicher ob das wirklich sein darf

Kommentar von C1d83b48b0290af8cf908048b51bac77smallChrisTralins am 6. November 2009 17:45

Wenn die Höhe nicht gegen die Guten Sitten verstößt musst du zahlen.

Kommentar von Simple_avatar7smallminnimaus72 am 6. November 2009 21:35

"Kleinvieh" macht auch Mist...warum etwas zahlen was man eigentlich nicht muß????????


minnimaus72
beantwortet von minnimaus72 am 6. November 2009 20:17
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es gibt auch für AGB's gesetzliche Grundsätze die eingehalten werden müssen...habe die Vermutung das dieses Studio sich mit der Einführung dieser Verwaltungsgebühr einfach nur einen Weg gesucht hat Kunden von einer Kündigung abzuhalten...ist echt ein Witz...ich würde es nicht zahlen, denn Deine reguläre Kündigung haben sie bestätigt...es gibt für so eine Verwaltungsgebühr keine gesetzliche Grundlage...


istie
beantwortet von istie am 6. November 2009 17:30
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Du solltest Deinen Vertrag durchlesen, da müsste es dann mit drin stehen.


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