Darf ein Fahrlehrer ein zehnjähriges Kind(Nichte) im öffentlichen Straßenverkehr das Fahrschulauto fahren lassen?

6 Antworten

letzlich kommt es hier nur auf die Konsequenzen an, jedoch interessant ist in diesem Zusammenhang, dass auch eine 10 jährige lt. Straßen-Verkehrsrecht  in einem abzuschleppenden Kfz. auf dem Fahrersitz sozusagen dass Fahrzeug lenken und bremsen darf. Es muss nur aussreichend groß sein um zu bremsen und dabei auch noch auf die Straße schauen zu können.

na denn, Optiman

Boah...was ist das. .ich kann auf nix kommentieren wo ich schon mal kommentiert habe....

also es war nicht nur eine "um den Block" Fahrt.  Sie ist zwanzig Minuten gefahren. Durch Kreisverkehr, Ortschaften ubd Kreisstrassen.

Dieser Fahrlehrer hätte ein Gesetzes Grauzone entdeckt.Selbst der Polizei sagt er irgendeinen Paragraphen auf und kommt damit durch!

Ich denke es ist nicht erlaubt, man muss doch erst mal beim Straßenverkehrsamt einen Antrag gestellt haben, bevor man Fahrstunden nehmen kann. Dazu benötigt man einen Sehtest und erste Hilfe. Ich kann mir nicht vorstellen das das mit 10 Möglich ist.

http://www.kfz.de/fuehrerschein/

man muss doch erst mal beim Straßenverkehrsamt einen Antrag gestellt haben, bevor man Fahrstunden nehmen kann.

Fahrstunden kannst du auch vorher nehmen, nur für die Prüfungen musst du einen Antrag gestellt haben

aber eine 10jährige darf auch keine Fahrstunden nehmen, habe ich ja schon als Kommentar verlinkt

@ginatilan

Ich denke, wenn das der verband der Fahlerer oder der richtig Staatsanwalt mitbekommt, kann der Fahrlehrer seinen Beruf vergessen...

@Rockuser

das sehe ich auch so

Natürlich Nein.. Solange es auf einem privatem, nicht öffentlich zugänglichen Gelände passiert und er im Notfall eingreifen kann, ist es nicht verboten. Er darf seine Nichte nur nicht alleine fahren lassen.

Er ließ sie durch Ortschaften fahren und Kreisstrassen...er hätte diesen Paragraphen auswendig gelernt wenn er angehalten wird von der Polizei.  Damit die nicht so lange suchen müssten..

@tasimi

Wie schon gesagt, auf öffentlichen Straßen Nein und auf privatem Grund Ja.

@Maikiboy29

Wieso nicht auf öffentlichen Straßen? Er ist der Fahrzegführer und sie seine Schülerin. Ein Mindestalter für Fahrstunden ist nicht festgelegt.

Hmmm. Interessante Frage.

Wenn es ein Fahrschulwagen ist und der Fahrlehrer dabei ist (wovon  ich jetzt mal ausgehe) gilt er als der Fahrzeugführer, und nicht diejenige, die am Lenkrad sitzt.

Es gibt zwar ein Mindestalter für den Führerschein, aber kein Mindestalter für Fahrstunden, sofern die Eltern zustimmen. http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/mindestalter.php

Insofern macht er sich vielleicht tatsächlich nicht strafbar, sofern das Kind groß genug ist, um alle Pedale zu erreichen und das Fahrzeug lenken zu können.

Es ist ein Automatik Wagen. Sitz ist ganz vorne eingestellt damit sie dran kommt. 

Finde halt so einen Paragraphen nicht...

@tasimi

Auch beim Automatik-Wagen muss man Gas und Bremse treten können.

Die Seite, die ich dir verlinkt habe, sagt ganz klar, dass es kein Mindestalter für Fahrstunden gibt. Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

@Pangaea

aus deinem Link:

Mit den praktischen Fahrstunden darf man, aus haftungsrechtlichen Gründen, erst ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters anfangen.

@ginatilan

Ja, das habe ich gesehen. Aber das gilt doch für einen Vertrag mit der Fahrschule. Aber was ist in diesem Fall, wenn der Fahrlehrer das "privat mit Handschlag" regelt und bereit ist, die Haftung selbst zu tragen?

@Pangaea

ohne Vertrag kann der Fahrlehrer aber keine Ausbildung machen die die Fsst auch anerkennen wird

aber wie du schon gesagt hast, eine interessante Frage:-)

@ginatilan

Ich denke nicht, dass es hier tatsächlich um eine "Ausbildung" geht. Die beschriebene Situation klingt doch so, als wollte der Fahrlehrer seiner kleinen (hoffentlich nicht ZU kleinen) Nichte mal etwas besonderes erlauben und hat sie unter Aufsicht im Fahrschulwagen mal um den Block fahren lassen. Und wenn ich die Seite richtig lese, macht er sich damit auch nicht strafbar.

@Pangaea

Ich denke nicht, dass es hier tatsächlich um eine "Ausbildung" geht.

dann darf er seine Nichte auch nicht fahren lassen, dann ist nicht er der Fahrzeugführer und auch nicht der Fahrlehrer

das wäre dann FoFe und er bekommt ebenfalls eine Strafe

@ginatilan

Und nun noch mein Senf dazu...

Mit den praktischen Fahrstunden darf man, aus haftungsrechtlichen Gründen, erst ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters anfangen.

Das kommt aus dem angegebenen Link. Dieser ist von einem Fahrlehrer, hat damit also keinen Gesetzescharakter. Und die haftungsrechtlilchen Gründe ... da werden welche erwähnt, aber keine genannt. Es gibt keinen Verweis, wo die Haftung in diesem Fall eingeschränkt ist. Insofern sehe ich dies durchaus etwas anders, nämlich als zulässig, wenn auch nicht als sinnvoll.