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Darf ein Einzelhandel noch mal Mehrwertsteuer auf einen Artikel schlagen?

gefragt von Agnes10Agnes10 am 06.10.2009 um 15:27 Uhr

Eine alte Dame die ich kenne, erzählte mir heute fassungslos, daß sie sich vor 2 Wochen einen Fernseher im ElectronicPartner Laden ausgesucht hätte. Das Preisschild zeigte 699 Euro. Der Fernseher wurde kostenfrei geliefert. Nun erhielt sie die Rechnung des ausgewiesenen Betrages im Geschäft zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Sie hat es wortlos bezahlt, kommt aber über den Mehrbetrag nicht hinweg. Ist das denn überhaupt rechtens? Was kann die Frau nun tun?


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Daniel024
beantwortet von Daniel024 am 6. Oktober 2009 15:29
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Nein, die Mehrwersteuer muss für private Endkunden immer mit eingerechnet sein! Sie soll sich das nicht gefallen lassen.


anonym
beantwortet von machstenix am 6. Oktober 2009 15:31
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Was stand denn auf dem Preisschild? Vermutlich 699 € zzgl. 19% MwSt. Dann ist das so "in Ordnung", nehme ich an. In Deutschland werden die Waren meist brutto ausgezeichnet, in anderen Ländern, wie USA, sind Preise immer netto...

Kommentar von Simple_avatar2smallDaniel024 am 6. Oktober 2009 15:32

Nein das stimmt nicht. Für den Endkunden muss der Preis sofort, ohne Rechnerei, abzulesen sein.

Kommentar von Drachentoeter am 6. Oktober 2009 15:36

Also Brutto, der Nettopreis wäre ohne MwSt

Kommentar von Simple_avatar2smallDaniel024 am 6. Oktober 2009 15:37

ja klar :)

Kommentar von machstenix am 6. Oktober 2009 15:34

Kann sein, so genau weiß ich das leider nicht...


fiatvwmb
beantwortet von fiatvwmb am 6. Oktober 2009 15:32
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Die MwSt muß immer mit drin sein. Nu im Großhandel, wo Händler und Geschäftsleute kaufen kann der Nettopreis stehen. Aber der NAchweis ist für die Dame sicherlich schwer. Wie will sie beweisen, dass auf dem Schil im Geschäft weniger stand, wenn der Händler jetzt eventuell das Schild entfernt hat.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 6. Oktober 2009 15:29
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Sie soll das Geld zurückfordern, notfalls mit einem Anwalt (den muss sie dann ja auch nicht zahlen)

Kommentar von Simple_avatar2smallDaniel024 am 6. Oktober 2009 15:31

Ich denke da reicht schon eine Verbraucherberatungsstelle..

Kommentar von SUNFRIEND4 am 6. Oktober 2009 15:41

Mit dem Anwalt drohen, hilft auch oft schon


Chianti
beantwortet von Chianti am 6. Oktober 2009 15:32
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kann sie beweisen, dass das gerät mit 699 ausgezeichnet war, dann sollte sie zur verbraucherzentrale gehen



anonym
beantwortet von user91 am 6. Oktober 2009 15:32
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vermute mal eine gängige, listige Masche
auf dem Preisschild stand irgenwo in Klammer oder auch klein geschrieben netto, dann wäre alles legal

Kommentar von Drachentoeter am 6. Oktober 2009 15:37

Nein beim Endkundengeschäft ist das auch dann nicht statthaft.


istie
beantwortet von istie am 6. Oktober 2009 15:33
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in dem ausgezeichneten Preis muss die Mehrwertsteuer für den Endkunden schon enthalten sein. Sie muss ja eine Rechnung haben, die soll sie einem Anwalt vorlegen oder sich vielleicht gleich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.


anonym
beantwortet von PeterSchmitt2 am 6. Oktober 2009 15:34
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Hallo, das wäre dann ja Betrug. Redet mal mit dem Geschäftsinhaber. Wenn er auf das Geld besteht, könnt ihr Anzeige erstatten. Das darf er nämlich nicht, er ist ja kein Großhandel. Der Einzelhändler muss Endpreise angeben, sonst macht er sich strafbar. Weißt den Händler darauf nochmal hin. Vielleicht war es ja auch nur ein Versehen - also zuerst mal reden mit dem Händler.


Kronkorkenkugel
beantwortet von Kronkorkenkugel am 6. Oktober 2009 15:36
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Also, hab grad mal nachgesehen: Im Netz bieten die ihre Artikel incl MWSt. an. Das dürfte doch dann auch wohl in den Läden so sein - wäre eigentlich gängige Praxis. Würde da mal hingehen mit der Rechnung und nachsehen und dann ggf. beschweren. Ohne dass man was unternimmt, tut sich nichts. Wenn sie dann wirklich 831,81 Euro bezahlt hat.


AndieP
beantwortet von AndieP am 8. Oktober 2009 19:45
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PAngV verlangt Bruttoendpreisangaben bei End-Verbrauchern.


anonym
beantwortet von raeggen am 7. Oktober 2009 10:32
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Erst einmal sollte man prüfen ob alle Preise in Netto oder incl. MwSt. ausgewiesen sind. Sind die Preise mit MwSt. ausgewiesen sollte Sie den Kauf mit der Verbrauherzentrale rückgängig machen. Sind jedoch alle Preise Netto zuzügl. MwSt. hat Sie keine Chance. Es ist in der Praxis meist so, dass bestimmte Fachfirmen in Ihren Läden nur Nettopreise stehen haben.


naibaf8989
beantwortet von naibaf8989 am 7. Oktober 2009 14:58
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Es gibt im Einzelhandel keine "gespaltenen" Preise - also ohne und mit MwSt. Diese Umsatzsteuer MUSS immer im ausgewiesenen Preis enthalten sein. Nettopreise gibt es im Einzelhandel nicht. Macht auch keinen Sinn. Gruss naibaf8989


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