
Willy Brandt, Bundeskanzler von 1969-1974, erhielt 1971 für sein Engagement für die Aussöhnung mit dem Osten den Friedensnobelpreis.
Insofern - ja, natürlich kann ein deutscher Politiker einen Nobelpreis bekommen.
Der Nobelpreis, der einem deutschen Politiker zugesprochen werden könnte, wäre am ehesten der Friedensnobelpreis (herausragende Entdeckungen auf dem Gebiet von Physik, Chemie oder Physiologie/Medizin oder ein großartiges literarisches Werk wären ziemlich unwahrscheinlich). Daneben könnte noch der alternative Nobelpreis (Right Livelihood Award) gemeint sein.
Gegen die Annahme eines Preises spricht grundsätzlich nichts. Erörtert werden könnte nur, ob ein bestimmter Politiker wirklich einen Nobelpreis verdient hat.
...mich bewegt da noch etwas anderes. Ein Politiker wird nur auf Zeit vereidigt, wie ein Soldat der Bundeswehr. Er bekommt seine Bezahlung, gleich ob er gute Leistung oder schlechte Leistung erbringt. Eine Kürzung oder Rückforderung für schlechte Leistung steht wo anders. Hier ist nur ein anderer Punkt noch wichtig. Der Soldat hat für seine schlechte Leistung einzustehen. Der Politiker nicht, im Gegenteil ? Welches Gesetz gestattet ihm dann auch noch den Nobel - Preis samt Geld anzunehmen ? Ist das mit dem Grundgestz, bzw. was von dem noch gültig ist - vereinbar ?
Keine rechtliche Vorschrift verbietet, das Geld anzunehmen. Für eine Bezahlung für die politische Tätigkeit ist nur die Fähigkeit nötig, Ämter oder Abgeordnetenmandate zu bekommen. Dies ist davon unabhängig, ob dies auf einer für die Allgemeinheit objektiv guten Leistung beruht. Artikel 14 des Grundgesetzes gewährleistet das Eigentum, wobei als Verpflichtung sein Gebrauch zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Ein Politiker könnte z. B. das Geld für einen guten Zweck spenden.