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Darf ein Chef aus Misstrauen seine Mitarbeiterin per Kamera überwachen?

gefragt von manu1979manu1979 am 21.08.2007 um 12:54 Uhr

Der Chef einer Bekannten ist ein ziemlicher "Sklaventreiber". Sie hat ziemlich lange Arbeitszeiten, schlechte Bezahlung usw. Jetzt hat er eine Webcam mit Ton installiert, um sie die ganze Zeit zu überwachen. Darf er das? Kann sie sich dagegen wehren?


Reply


schurke
beantwortet von schurke am 21. August 2007 13:01
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Nein, darf er so ohne Weiteres nicht. Wenn es einen Betriebsrat gibt, müsste dieser zustimmen. In Außnahmefällen geht das, wenn z.B. ein Begründeter Verdacht wegen Diebstahl vorliegt. Aber nicht nur mal so.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 21. August 2007 13:00
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Diese Maßnahme bedarf der Zustimmung durch den Personalrat/Betriebsrat.

Kommentar von 3f10e40bb295e3ed86dc5ea22eac69besmalljacobi06 am 21. August 2007 13:09

Und wenn es keinen gibt?

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 21. August 2007 13:25

es gibt wirklich keinen


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 21. August 2007 13:00
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Rechtsanwalt Dr. Stefan Kramer aus Hannover. Die Überwachung per Kamera sei zwar ohne triftigen Grund nicht statthaft, Klagen um Schmerzensgeld oder andere Entschädigungen zeigten in Deutschland allerdings wenig Erfolgsaussichten. "Der Anspruch auf Unterlassung sollte sich schon besser durchsetzen lassen, wenn man den Schritt vor Gericht wagen will," so Kramer weiter. Dieser hinterlasse aber oft tiefe Risse im Betriebsklima. Der Experte rät zur Ruhe: "Wenn Ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen aus einer unzulässigen Überwachung drohen, kommt der Arbeitgeber in Beweisnot - schließlich darf er illegal eingeholte Beweise vor Gericht nicht verwenden".

Kommentar von Albrecht am 21. August 2007 21:34

Heartlight
beantwortet von Heartlight am 21. August 2007 12:59
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Das darf er nicht. Und mit Ton schon überhaupt gar nicht! (Jedenfalls in einer normalen Firma)

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 21. August 2007 13:01

ist ein kleiner laden


barnabas
beantwortet von barnabas am 21. August 2007 13:05
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Kommt wahrscheinlich darauf an, wie die Kamera angebracht ist. Gegen eine Personenüberwachung kann man sich sicher wehren. Eine allgemeine Überwachung einer Halle etc. ist dagegen zulässig. Sitzt die installierte Webcam jedoch direkt auf meinem Monitor und lässt meinen Chef zusehen, wie oft ich in der Nase bohre, dann ist hier sicher eine Grenze erreicht. Ich würde zu einer arbeitsrechtlichen Beratung gehen, um das zu klären

Gruß Barnabas





fourseasons
beantwortet von fourseasons am 21. August 2007 13:07
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Ich kann mir überhaupt nicht erklären warum, aber ich bin ziemlich sicher, daß in meinem Bereich die Kamera häufig defekt wäre.

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 21. August 2007 13:10

lach!! natürlich rein zufällig :-))


thebrain
beantwortet von thebrain am 21. August 2007 13:23
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dürfen tut er es schon. allerdings muss er es auf jedenfall vorher ausdrücklich sagen. nicht versteckt filmen. aufzeichnen wird auch verboten sein. ton is fraglich.


acer2
beantwortet von acer2 am 21. August 2007 12:55
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ja

Kommentar von 3f10e40bb295e3ed86dc5ea22eac69besmalljacobi06 am 21. August 2007 13:17

http://www.sakowski.de/arb-r/arb-r27.html

Zitat daraus : ... Für den Bereich der Videoüberwachung gibt es keine spezielle arbeitsrechtliche Vorschrift. Ein Arbeitnehmer - Datenschutzgesetz wurde vom Gesetzgeber in den letzten Jahren immer wieder erwogen, bislang aber noch nicht erlassen.


Szintilator
beantwortet von Szintilator am 21. August 2007 13:30
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Da könnte ja aus Versehen mal gerade ein Mütze drüber hängen!




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