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Darf ein Bürger mit belastenden Hölzern heizen?

gefragt von Madcat am 24.01.2008 um 23:23 Uhr

Hallo! Ein Nachbar von mir heizt sein altes Haus mit behhandeltem Abfallholz, wie z.b. alte Fensterrahmen, Holztische und-stühle, alte lackierte Türen usw. Das Haus liegt versteckt, der Dreck (bergeweise Abfallholz)ist rundherum um sein Haus verteilt und deutlich für jeden zu sehen.Und für uns zu riechen! (stinken)Wir müssen teuer Immisionssteuern zahlen und der jagt ALLES, aber auch alles durch seinen Schornstein.Sein Hausdach ist noch aus Eternitplatten. Wie kommt´s daß da der Schornsteinfeger,den wir jedes Jahr teuer bezahlen,DA nix macht? Wem sage ich Bescheid, damit sich das ändern kann, unser Bürgermeister macht nix.

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Brynhild
beantwortet von Brynhild am 25. Januar 2008 00:04
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Darf er nicht!

"Heizen mit Holz ist zwar einfach, erfordert aber ein paar Regeln, damit der Vorteil für unsere Umwelt nicht ins Gegenteil verkehrt, unsere Gesundheit und der nachbarschaftliche Frieden nicht gefährdet werden. Wichtig ist vor allem, nur trockenes und abgelagertes Holz zu verbrennen. Frisch geschlagenes Holz sollte mindestens 2 Jahre trocken und gut durchlüftet gelagert werden. Feuchtes Holz brennt schlecht, erhöht den Brennstoffverbrauch, erzeugt gesundheitsschädliche Rückstände und belästigt die Nachbarn durch Gerüche. Das Mitverbrennen von behandeltem Holz (zum Beispiel mit Holzschutzmitteln oder Farben) und Abfällen jeglicher Art führt zu hohen Schadstoffemissionen und ist daher verboten." Quelle: http://futurum.redio.de/2007/01/25/heizen-mit-holz-%E2%80%93-aber-mit-verstand/

Rede mit dem Bezirksschornsteinfeger. Wenn der nicht eingreift, dann gehe zum Ordungsamt. Soetwas musst du dir keinesfalls gefallen lassen.


tradaix
beantwortet von tradaix am 25. Januar 2008 00:07
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Verboten ist es gestrichenes, lackiertes, beschichtetes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz sowie Sperrholz, Spanplatten oder Faserplatten in Feuerstätten unter 15 kW Nennwärmeleistung zu verbrennen.

Generell verboten ist das verbrennen von Papier, Karton, brennbaren Abfällen und Müll. Dieses unverantwortliche, strafbare Handeln gegenüber seinen Mitbürgern - es entstehen dadurch besonders gesundheitsschädliche Luftverunreinigungen und schadstoffbelastete Asche - führt zu einem Nutzungsverbot der Feuerstätte durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

(myschornsteinfeger.de)

Ansprechpartner sind Ordnungs- und Umweltamt.


vampire
beantwortet von vampire am 24. Januar 2008 23:25
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Entweder das nächste Ordnungsamt oder das nächste Umweltamt.


Qetan
beantwortet von Qetan am 24. Januar 2008 23:24
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Mit behandeltem Holz darf auf keinen Fall geheizt werden. Das ist ein Fall für die Ordnungs- u. Umweltbehörde.


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 25. Januar 2008 11:28
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Umweltamt informieren, die gehen der sache nach. Denn es ist nicht zu Unrecht STRENG verboten.


Tonica
beantwortet von Tonica am 25. Januar 2008 00:22
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Ganz klar darf dein Nachbar das nicht. ABER!!!! Ich weiß wie viel Unfrieden wegen " Nichtigkeiten" entsteht. Belästigt Dich das wirklich? Oder ärgerst Du dich nur? L.G.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 25. Januar 2008 00:28

Kannst Du das Beweisen? Hast Du Zeugen, oder sonst was?


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