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Darf ein Bild von mir in einer Zeitung verwendet werden?

gefragt von AlfredSchoe am 13.09.2007 um 18:25 Uhr

Da schlag ich heute morgen die Zeitung auf und sehe ein Bild, auf dem meine beiden Freunde und ich in Wanderkleidung am See sitzen. Das muß am Sonntag fotografiert worden sein. Es handelt sich hier um den Lokalteil, aber trotzdem finde ich es reichlich unverschämt, daß wir noch nicht mal gefragt wurden! Wie kann man so etwas verhindern?


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tradaix
beantwortet von tradaix am 13. September 2007 18:31
13x
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Das ist das alte Problem zwischen Pressefreiheit und dem Recht am eigenen Bild. Beschwere Dich bei der Lokalredaktion der Zeitung.

Kommentar von A100760961d296964a6e4f1562f2e234smallwojo2000 am 13. September 2007 18:35

Du wirst wahrscheinlich nicht Recht bekommen, da es ja eine Landschaftsaufnahme darstellt und die zufälligen Wanderer oder Bürger auf Bänken nicht berücksichtigt werden können.

Kommentar von trotzki am 13. September 2007 19:57

Und die Antwort hat 7 Punkte?

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 13. September 2007 22:28

Die Antwort hat soviele Punkte, weil sie gut und richtig ist...

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 13. September 2007 22:31

Danke. Im Forum gibt es eine heisse Diskussion über eine Reform des Punktesystems. Schau' rein und beteilige Dich.


marxx
beantwortet von marxx am 13. September 2007 18:29
11x
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Beschreibe doch mal genauer das Bild. Es kann sein, das das in Ordnung geht.

Kommentar von AlfredSchoe am 13. September 2007 18:31

Auf dem Bild ist zu sehen: ein See, ein Bootssteg und drei Senioren in Wanderkleidung, die am Ufer auf einer Bank sitzen.

Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 13. September 2007 18:37

Ohne das Bild zu kennen, kann es seni, das das in Ordnung geht.

Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 13. September 2007 18:40

Nichts als meine Meinung, ich kann auch falsch liegen!

Kommentar von PennyLane66 am 13. September 2007 18:38

Falls Ihr eindeutig zu erkennen seid, hätte der Fotograf Euch um eine Erlaubnis bitten müssen (meine Meinung).


dock69
beantwortet von dock69 am 13. September 2007 20:01
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"§23 KunstUhG: (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: .... 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; ..."

Da gibt es einige Grenzfälle, das läßt sich auf die Ferne nicht wirklich beurteilen. Trags mit Fassung.

Kommentar von Eaa05a0997ad9bc67d65f9d499497c72smallagnostiker am 13. September 2007 22:57

Das ist doch mal eine konkrete Antwort!


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 13. September 2007 18:39
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Du kannst dir einen Anwalt nehmen und klagen - mit nicht allzviel Erfolsaussicht.

Du kannst dich aber auch freuen, daß du mal in der Zeitung warst, - wie viele Prominente vor dir! ;-))

Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 13. September 2007 18:40

e` voila


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 13. September 2007 19:27
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solange unter dem bild nicht geschrieben steht z.bsp.:

" alfred schoe der senior am see in wanderkleidung, lümmelnd auf einer alten bank "

kannst du da gar nix machen.

war halt zufall, dass ausgerechnet du da an dem see auf einer bank rumhockst.

was sollen denn die vielen fußballfans sagen, die jedes wochenende fotografiert werden für den lokalteil am montag.

verhindern kannst du das, in dem du dich nie mehr auf diese bank am see setzt, sehr gefährlich, wie man sieht...


Kommentar von beene am 14. September 2007 08:15

Falsch! Sofern er nicht wirklich Beiwerk der Landschaft ist, sondern schon zentraler Bestandteil, und er zu erkennen ist (und sei es nur für wenige), kann er schon was machen. "Die Rechtsprechung verlangt in einer verbreiteten Formel, dass die Personendarstellung der Landschaftsdarstellung in einer Weise untergeordnet sein muss, dass sie auch entfallen könnte, ohne, dass sich der Charakter des Bildes änderte." (http://www.law-blog.de/category/fotorecht/)


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 13. September 2007 19:18
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Nein, du hast "das Recht am eigenen Bild" solange du keine "Person des öffentlichen Lebens" bist, also ein Politiker oder Star..oder beides...ggg; da gelten gewisse Einschränkungen. Wenn du wolltest, könntest du dagegen klagen. Selbst bei Grossveranstaltungen müssten theoretisch die Leute gefragt werden, ob sie mit dem Filmen oder Fotografieren einverstanden sind.

Kommentar von Szintilator am 13. September 2007 22:54

Der Fotograf hat das Recht am Bild, er ist der Urheber, das Urheberrecht ist auf seiner Seite!

Kommentar von beene am 14. September 2007 08:16

Es gibt einen Unterschied zwischen "Fotografieren" und "Veröffentlichen"... Wir sprechen von zweiterem.


anonym
beantwortet von zinzito am 13. September 2007 18:31
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solang niemand aus deinem bekanntenkreis dich darauf erkennt kannst du nichts dagegen machen. falls doch kannst du einen anwalt einschalten. vielleicht könnten die dir sogar weiter helfen: www.bildblog.de

Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 13. September 2007 18:36

Das hätte nichts mit dem Bekanntnkreis zu tun!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 13. September 2007 19:56
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Was ist da jetzt so schlimm dran. Schlimmer wärs, wenn sie dich torkelnd aus der Kneipe herauskommend fotografiert hätten. :-))

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 13. September 2007 22:30

Genau - ich würde mich freuen, wenn ich mal wieder in der Zeitung abgebildete wäre...


DerFussi
beantwortet von DerFussi am 14. September 2007 07:54
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Mit Sicherheit sind hier Details zum Bild notwendig. Ich bin sicher, du mußt deine Einwilligung geben, wenn du allein abgebildet bist.

Ein paar Infos und einen Urtetilstext dazu findest du in der Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtameigenen_Bild


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