Da schlag ich heute morgen die Zeitung auf und sehe ein Bild, auf dem meine beiden Freunde und ich in Wanderkleidung am See sitzen. Das muß am Sonntag fotografiert worden sein. Es handelt sich hier um den Lokalteil, aber trotzdem finde ich es reichlich unverschämt, daß wir noch nicht mal gefragt wurden! Wie kann man so etwas verhindern?

Das ist das alte Problem zwischen Pressefreiheit und dem Recht am eigenen Bild. Beschwere Dich bei der Lokalredaktion der Zeitung.

Beschreibe doch mal genauer das Bild. Es kann sein, das das in Ordnung geht.
Auf dem Bild ist zu sehen: ein See, ein Bootssteg und drei Senioren in Wanderkleidung, die am Ufer auf einer Bank sitzen.
marxx am 13. September 2007 18:37 Ohne das Bild zu kennen, kann es seni, das das in Ordnung geht.
marxx am 13. September 2007 18:40 Nichts als meine Meinung, ich kann auch falsch liegen!
Falls Ihr eindeutig zu erkennen seid, hätte der Fotograf Euch um eine Erlaubnis bitten müssen (meine Meinung).

"§23 KunstUhG: (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: .... 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; ..."
Da gibt es einige Grenzfälle, das läßt sich auf die Ferne nicht wirklich beurteilen. Trags mit Fassung.
agnostiker am 13. September 2007 22:57 Das ist doch mal eine konkrete Antwort!

Du kannst dir einen Anwalt nehmen und klagen - mit nicht allzviel Erfolsaussicht.
Du kannst dich aber auch freuen, daß du mal in der Zeitung warst, - wie viele Prominente vor dir! ;-))
marxx am 13. September 2007 18:40 e` voila

solange unter dem bild nicht geschrieben steht z.bsp.:
" alfred schoe der senior am see in wanderkleidung, lümmelnd auf einer alten bank "
kannst du da gar nix machen.
war halt zufall, dass ausgerechnet du da an dem see auf einer bank rumhockst.
was sollen denn die vielen fußballfans sagen, die jedes wochenende fotografiert werden für den lokalteil am montag.
verhindern kannst du das, in dem du dich nie mehr auf diese bank am see setzt, sehr gefährlich, wie man sieht...
Falsch! Sofern er nicht wirklich Beiwerk der Landschaft ist, sondern schon zentraler Bestandteil, und er zu erkennen ist (und sei es nur für wenige), kann er schon was machen. "Die Rechtsprechung verlangt in einer verbreiteten Formel, dass die Personendarstellung der Landschaftsdarstellung in einer Weise untergeordnet sein muss, dass sie auch entfallen könnte, ohne, dass sich der Charakter des Bildes änderte." (http://www.law-blog.de/category/fotorecht/)

Nein, du hast "das Recht am eigenen Bild" solange du keine "Person des öffentlichen Lebens" bist, also ein Politiker oder Star..oder beides...ggg; da gelten gewisse Einschränkungen. Wenn du wolltest, könntest du dagegen klagen. Selbst bei Grossveranstaltungen müssten theoretisch die Leute gefragt werden, ob sie mit dem Filmen oder Fotografieren einverstanden sind.
Der Fotograf hat das Recht am Bild, er ist der Urheber, das Urheberrecht ist auf seiner Seite!
Es gibt einen Unterschied zwischen "Fotografieren" und "Veröffentlichen"... Wir sprechen von zweiterem.
solang niemand aus deinem bekanntenkreis dich darauf erkennt kannst du nichts dagegen machen. falls doch kannst du einen anwalt einschalten. vielleicht könnten die dir sogar weiter helfen: www.bildblog.de
marxx am 13. September 2007 18:36 Das hätte nichts mit dem Bekanntnkreis zu tun!

Was ist da jetzt so schlimm dran. Schlimmer wärs, wenn sie dich torkelnd aus der Kneipe herauskommend fotografiert hätten. :-))
Rolf u. Högemann am 13. September 2007 22:30 Genau - ich würde mich freuen, wenn ich mal wieder in der Zeitung abgebildete wäre...

Mit Sicherheit sind hier Details zum Bild notwendig. Ich bin sicher, du mußt deine Einwilligung geben, wenn du allein abgebildet bist.
Ein paar Infos und einen Urtetilstext dazu findest du in der Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtameigenen_Bild
Du wirst wahrscheinlich nicht Recht bekommen, da es ja eine Landschaftsaufnahme darstellt und die zufälligen Wanderer oder Bürger auf Bänken nicht berücksichtigt werden können.
Und die Antwort hat 7 Punkte?
Die Antwort hat soviele Punkte, weil sie gut und richtig ist...
Danke. Im Forum gibt es eine heisse Diskussion über eine Reform des Punktesystems. Schau' rein und beteilige Dich.