Darf ein Betriebsrat generell einen Kleiderspind öffnen?

4 Antworten

Generell darf niemand einen Spind von jemand anderen grundlos öffnen.

Wenn durch den Geruch von einer Gefahr für die Gesundheit anderer ausgegangen wurde, und der Besitzer zu diesem Zeitpunkt nicht herbeigebracht werden kann, liegt die Sache anders.

Danke für deine schnelle Antwort. Eine gesundheitliche Gefahr dürfte nicht bestanden haben. Es handelte sich schlicht und ergreifend um Fußschweiß. Wenn man den ganzen Tag, in wenig atmungsaktiven Arbeitsschuhen unterwegs ist, kann es vorkommen, daß am Feierabend die "Füße und die Schuhe qualmen". Er hat aber mittlerweile ein neues Paar an Arbeitsschuhen. Da die Kontrollen unangemeldet stattfinden, kann ich nicht genau sagen, wann sie stattfand. Zumindest die letzten 4 Wochen war er anwesend.

Viele Grüße

@Tom740

Es handelte sich schlicht und ergreifend um Fußschweiß

Was zum Zeitpunkt der Öffnung aber nicht bekannt war, es hätte ja auch etwas "gefährliches" sein können, dieser begründete Verdacht auf eine Gefahr würde ausreichen.

Aber wie bereits gesagt, generell darf niemand einen Spind öffnen.
Der Betriebsrat hat gar keine Berechtigung einen Spind zu öffnen, da es sich dabei um keinerlei Vorgesetzten oder Weisungsbefugten des Angestellten handelt, der Betriebsrat ist eigentlich genau für das Gegenteil da, um die Rechte der Angestellten zu schützen und zu vertreten, und nicht um die Angestellte zu kontrollieren welche Beiträge in die Gewerkschaft zahlen und einen Betriebsrat erst ermöglichen.

Der Angestellte kann allerdings bei einer angekündigten Kontrolle der Spinde durch den Arbeitgeber den wenn vorhandenen Betriebsrat hinzuziehen.

@Tom740

Ebenso kann der Arbeitgeber den Betriebsrat als Zeuge bei begründeten Verdacht auf eine Gefahr die das Öffnen eines Spindes unumgänglich macht hinzuziehen, wenn der Besitzer des Spindes zu diesem Zeitpunkt nicht auffindbar ist.

Der Spind ist wie seine Privatwohnung. Ohne ihn dürfen sie nicht einfach den Spind öffnen denn das wäre Einbruch. Zumindest müssen sie ihn darüber informieren das sie reinschauen wollen und Ihm die Gelegenheit geben den Spind selbst zu öffnen.

Danke für deine schnelle Antwort. Das war nicht der Fall, er wurde nicht vorgeladen von den Betriebsräten, um in deren Anwesenheit, seinen Spind, selbst zu öffnen. Viele Grüße

@Tom740

Danke vielmals für eure schnellen Antworten. Ich werde die Antworten meinem Kollegen zu kommen lassen und er sollte die Sache auf jedenfall klären lassen.

Viele Grüße

Der Spind ist wie seine Privatwohnung. Ohne ihn dürfen sie nicht einfach den Spind öffnen denn das wäre Einbruch.

Unsinn. Gem. § 87 (1) Nr. 1 BetrVG legitimierte Spindkontrollen sind zulässig.

@imager761

Gem. § 87 (1) Nr. 1 BetrVG legitimierte Spindkontrollen sind zulässig

Im BetrVG §87 stehen lediglich die Mitbestimmungsrechte des BR, dies sind keine Entscheidungsrechte um Spindkontrollen durchzuführen.

Der Betriebsrat ist dazu gar nicht berechtigt, und hat auch gar nicht die Aufgabe dies zu tätigen.
Der BR hat lediglich bei einer solchen Aktion ein Mitbestimmungsrecht ;-)

offenbar schießt hier der Betriebsrat ein wenig über sein Ziel hinaus. Mit Sicherheit ging vom austretenden Geruch des Arbeitsspindes keine Gefahr für Menschen aus, sodass der betroffene Arbeitnehmer hätte hinzugezogen werden können.

Vom Prinzip her liegt hier also ein völliges Fehlverhalten des Betriebsrates vor.

Falls der Kollege Gewerkschaftsmitglied ist, dann sollte er den Vorfall dem für den Betrieb zuständigen Gewerkschaftssekretär schriftlich mit der Bitte um Stellungnahme mitteilen.

Der Betriebsrat wird beim nächsten Spind öffnen mit Sicherheit vorsichtiger sein und die Arbeitskollegen vor Öffnung hinzuziehen.

Meiner Meinung nach nicht. Da könnte ja jeder kommen und sämlichen Spinde öffnen. Das ist voll daneben.Ein Betriebsrat ist dafür da, um sich für den Arbeitnehmer einzusetzen, aber nicht um Spinde zu öffnen.