Darf ein Berufsbetreuer 1000 eur pro monat für die Betreuung berechnen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da gibt es soviele Bespiele für Missbrauch der betreunenden Personen, da würd ich auf jeden Fall einen Anwalt zu rate ziehen. Wo ist denn das Vermögen geblieben?

Danke für die Antwort. Wir werden Akteneinsicht beim Gericht beantragen, um das herauszufinden. Wir hatten die ganze Zeit kein Recht zur Einsicht, erst jetzt nach seinem Tod. Mein Vater bekam ja auch Pflegegeld und Rente, um das Heim zu zahlen. Hast recht, es muss ein Anwalt her.

@Tatu68

Beantragt einen Erbschein, dann habt ihr auch Einsicht! Wenn der Vater Pflegedienste und soziale Betreuungen in Anspruch genommen hat oder stationär oder teilstationär (Tagespflege) untergebracht war, dann ist allein dafür viel Geld weggegangen. Da die Betreuer penibel vom Gericht beaufsichtigt werden, jede einzige Buchung der Konten belegen müssen und bei der kleinsten Ungereimtheit die gesamte Existenz des Betreuers den Bach runter geht, ist es sehr unwahrscheinlich, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen wäre. Die Berichterstattungen in den Medien waren übrigens äußerst schlecht recherchiert und steckten voller fetter Fehler. Das, was ich gesehen habe, kann so nicht gewesen sein.

@landregen

ich glaub auch nicht alles was ich sehe, aber wenn man von einem Thema gar keine Ahnung hat, dann kann man auch schlecht beurteilen, ob das was da berichtet wurde, so auch stimmt. Wenn es denen auch nur um die Quote geht, dann ist wohl das Wetter die verlässlichtste Sendung. Es lebe die Sendung mit der Maus!

@landregen

Ich gehe davon aus, dass das Gericht vieles genehmigt hat. Das Betreuungsrecht existiert so wie es ist nur in Deutschland. Da gibt es sehr viele Interessenskonflikte, immer zu Lasten des Betreuten. Und die Branche blüht!

Es sind Fälle in den Medien oftmals so eklatant fehlerhaft dargestellt worden, dass es wenig bekannt geworden ist, dass die Missbräuche durch betreuende Personen in der Regel im Verwandtenkreis stattfinden, insbesondere im Rahmen von Vollmachtsausübungen. Berufsbetreuer werden so stark kontrolliert, dass Betrug und Unterschlagung kaum möglich sind - die gesamte Existenz des Berufsbetreuers wäre mit kleinen Ungereimtheiten schon den Bach runter.

@landregen

Kommt drauf an, wer da kontrolliert...

@landregen

Zitat:

"Berufsbetreuer werden so stark kontrolliert, dass Betrug und Unterschlagung kaum möglich sind - die gesamte Existenz des Berufsbetreuers wäre mit kleinen Ungereimtheiten schon den Bach runter."

Tatsächlich findet keine Kontrolle statt und Verwandte, die versuchen, Berufsbetreuer auf Schadenseratz zu verklagen, werden ebenfalls unter Betreuung gestellt. Da unterscheidet sich Deutschland nicht von China.

der gesetzl. beauftragte Betreuer hat seine pauschale vom Gesetz festgelegt.

der private berufliche Betreuer wird auf privaten Wunsch aktiv und das muß bezahlt werden aus eigener Tasche.

zum Beispiel wenn er sich um die Pflege kümmern muss und diese dann auch bezahlen muss. Hauswirtschaft usw.

@ischdem

Die gesetzlich beauftragte Betreuerin hat immer halbjährlich 7.000 eur pauschale Vergütung beim Gericht beantragt und mit Beschluss auch immer bewilligt bekommen. Warum wurde Sie nicht nach Tabelle bezahlt? Das wären pro halbjahr 660 eur gewesen. Welches Gesetz besagt, dass für sie die Tabelle nicht gültig ist? Um die Pflege hat sie sich als Rechtsanwältin nicht gekümmert.

Aber neben der Pauschale gibt es noch viele weitere Gründe zur Einzelberechung von "Scheinleistungen" !

wenn wie du immer alles in die negative Kiste tust....dann bist du schon "tod"

@ischdem

Deshalb sind Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen - rechtlich gesehen- auch so gut wie tot.

Erstens: da die betreuervergütung gesetzlich geregelt ist, gehe ich mal nicht davon aus, dass das Gericht mutwillig es eklatant zu hohes festsetzt.... Man sollte mal beim Gericht nachfragen und sich das erklären lassen. Je nach Dauer der Pflege, wird das restliche Vermögen vermutlich für diese verbraucht worden sein

Erfahrungsgemäß wird das Betreuungsgericht sich dadurch aus der Affäre ziehen, dass es auf den Betreuer verweist. Der Betreuer wiederum wird jegliche Auskunft ablehnen. Da nun keine Beweise fpr untreues Verhalten des Betreuers vorliegen, erfolgt auch keine Untersuchung durch die Justiz.

Ein Berufsbetreuer hat gar keine Möglichkeit, irgendetwasr beliebig zu berechnen. Die Bezahlung ist pauschal und gesetzlich festgelegt. Der Betreuer hat überhaupt keinen Einfluss darauf. Für das erste Viertel Jahr sieht der Gesetzgeber deutlich mehr Stunden Arbeit vor als in länger bestehender Betreuung. Diese vorgeschriebenen Stunden werden berechnet. Da ist keine Abweichung möglich. Meist arbeiten die Betreuer aber mehr als die gesetzlich vorgegebenen Stunden - bekommen aber nicht mehr Geld.

Wenn du die Sache nicht glauben kannst, hast du die Möglichkeit, dich beim zuständigen Amtsgericht zu informieren.

Siehe hier, etwas runterscrollen, da hast du die Tabelle:

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuerverg%C3%BCtung

danke für die Antwort, ja diese Tabelle habe ich auch gemeint.

Berufsbetreuer sind oftmals gleichzeitig Rechtsanwälte. Als Rechtsanwälte sind sie berechtigt, nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte abzurechnen, so dass es oft zur sogenannten "Gebührenschneidereien" kommt aufgrund von Klagen für ein "Kontaktverbot" im Kampf gegen zu neugierige Verwandte des Betreuten.

Ein Betreuer mit dem Betreuungskreis Vermögenssorge hat uneingeschränkten Zugang zu den Bankkonten des Betreuten. Da der Rechtspfleger des Amtsgerichts nur die vom Betreuer eingereichten Unterlagen überprüft, übersieht er regelmäßig, wenn es noch weitere Konten und Vermögensbewegzngen gibt, die für ihn nicht erkennbar sind. Und wenn man ihn hierauf hinweist, will er dies nicht wissen.