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Darf ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?

gefragt von xhomme74 am 26.02.2007 um 16:33 Uhr

Welche Rechte habe ich?

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Recht x 34.943 Kündigung x 2.746 Arbeitsvertrag x 362 befristeter Arbeitsvertrag x 2

anonym
beantwortet von didiz am 26. Februar 2007 18:44
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Ein befristeter Arbeitsvertrag unterliegt den gleichen Bestimmungen wie ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Einzige Ausnahme: Der befristete Vertrag endet automatisch. Eine Kündigung ist möglich; fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder fristgerecht unter Einhaltung der Kündigungsfristen.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 26. Februar 2007 16:48
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wenn ein Grund vorliegt glaub ich schon.. also Diebstahl oder so etwas


manu1979
beantwortet von manu1979 am 26. Februar 2007 16:48
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wenn ein Grund vorliegt glaub ich schon.. also Diebstahl oder so etwas


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 26. Februar 2007 18:43
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Das hängt von den Formulierungen im Vertrag ab.

  • Natürlich kann IMMER fristlos gekündigt werden, wenn Du Dir etwas Gravierendes zuschulden kommen lässt.

  • Ansonsten müsste im Vertrag irgendetwas zu dem Thema stehen und falls nicht, dann gilt das Gesetz oder ev. auch ein Tarifvertrag.


anonym
beantwortet von Garfield186 am 26. Februar 2007 22:26
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Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis z.B. bis 31.01.07 festgelegt ist endet dieses auch dann und der Arbeitgeber muß nicht zusetzlich kündigen. Was heutzutage gerne gemacht wird ist z.B. eine befristeten Arbeitsvertrag für eine Krankheitsvertretung oder Schwangerschaftsvertretung zu bekommen da wird vom Arbeitgeber gerne die Formolierung benutzt ,, Befristeter Arbeitsvertrag ende am 31.01.07 oder wenn Kranker bzw. Schwangere zurückkommt,, sllte z.B eine Schwangere früher zurückkommen was Ihr recht ist muß der Arbeitgeber der Vertretung schnellstmöglich dies sagen.


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