Welche Rechte habe ich?
Ein befristeter Arbeitsvertrag unterliegt den gleichen Bestimmungen wie ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Einzige Ausnahme: Der befristete Vertrag endet automatisch. Eine Kündigung ist möglich; fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder fristgerecht unter Einhaltung der Kündigungsfristen.

wenn ein Grund vorliegt glaub ich schon.. also Diebstahl oder so etwas

wenn ein Grund vorliegt glaub ich schon.. also Diebstahl oder so etwas

Das hängt von den Formulierungen im Vertrag ab.
Natürlich kann IMMER fristlos gekündigt werden, wenn Du Dir etwas Gravierendes zuschulden kommen lässt.
Ansonsten müsste im Vertrag irgendetwas zu dem Thema stehen und falls nicht, dann gilt das Gesetz oder ev. auch ein Tarifvertrag.
Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis z.B. bis 31.01.07 festgelegt ist endet dieses auch dann und der Arbeitgeber muß nicht zusetzlich kündigen. Was heutzutage gerne gemacht wird ist z.B. eine befristeten Arbeitsvertrag für eine Krankheitsvertretung oder Schwangerschaftsvertretung zu bekommen da wird vom Arbeitgeber gerne die Formolierung benutzt ,, Befristeter Arbeitsvertrag ende am 31.01.07 oder wenn Kranker bzw. Schwangere zurückkommt,, sllte z.B eine Schwangere früher zurückkommen was Ihr recht ist muß der Arbeitgeber der Vertretung schnellstmöglich dies sagen.