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Darf ein Balkon mit zur Wohnfläche zählen?

gefragt von KairoCity am 17.06.2009 um 14:42 Uhr

Habe gestern die neue Wohnung eines Freundes angeschaut. Mit dabei ein überdachter Balkon. (mir fällt gerade der Fachausdruck nicht ein, der Balkon steht nicht aus der Hausfassade hervor) und der Bekannte meinte, dass der Balkon voll mit zur WOhnfläche zählt. Das fand ich etwas seltsam, kann das sein?

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Geld x 22.378 Miete x 3.266 Balkon x 652 Wohnfläche x 38

whopper
beantwortet von whopper am 17. Juni 2009 14:43
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bis zu 50 % ist erlaubt! Bei der Wohnflächenberechnung geht die Balkon- oder Terrassenfläche gewöhnlich zu einem Viertel ( nach der alten DIN 283) oder bis zur Hälfte nach der Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen ( II BV, nur für preisgebundenen Wohnraum verbindlich) in die Berechnung ein, siehe auch: Wohnfläche.


bueten
beantwortet von bueten am 17. Juni 2009 14:43
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ja natürlich oder

Kommentar von A68e9e4f5ecd6109e7f939eaf78db12fsmallbueten am 17. Juni 2009 14:44

BGH klärt Balkonanteil an Wohnfläche nicht

April zur Anrechnung von Balkon und Terrasse auf die Wohnfläche viele Fragen offen ... des ersten Balkons nur schwerlich zur Wohnfläche zählen kann, ...

http://www.relaw.de/recht/mietrecht/mietrecht-top-themen/479-bgh-klaert-balko...


anonym
beantwortet von Valerial am 23. Oktober 2009 15:54
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Ja, darf er. In den meisten Fällen aber nur zu 50 %: http://www.quadratmeter-rechner.de/fragen-antworten/welche-raume-zahlen-zur-wohn...


alphadevil
beantwortet von alphadevil am 14. Oktober 2009 14:54
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KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 18. Juni 2009 06:19
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Indy72
beantwortet von Indy72 am 17. Juni 2009 14:46
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Bei der Wohnflächenberechnung kann die Balkon- oder Terrassenfläche gewöhnlich zu einem Viertel (nach der alten DIN 283) bis zur Hälfte als Wohnfläche gezählt werden.


anonym
beantwortet von Rafaelta am 17. Juni 2009 14:46
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Ich weiß nicht, ob es einen Unterschied macht, dass der Balkon überdacht ist. Aber eigentlich darf höchstens die Hälfte mit zur Wohnfläche zäählen.


chrischan79
beantwortet von chrischan79 am 17. Juni 2009 14:45
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die Quadratmeter werden halbiert und diese Zahl wird mit in die Gesamtquadratmeter einbezogen !


anonym
beantwortet von anorak am 17. Juni 2009 14:44
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Loggia


anonym
beantwortet von anjanni am 17. Juni 2009 14:44
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Voll geht nicht. Der Balkon darf nur teilweise mitgerechnet werden (abhängig davon, wann der Mietvertrag geschlossen wurde).

Allerdings: wenn dadurch die Gesamtwohnfläche nicht wesentlich von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche abweicht, nützt das relativ wenig...


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 17. Juni 2009 14:44
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Die Balkonfläche wird zu 50% der Wohnfläche zugerechnet.

Ist der Balkon 4 Quadratmeter groß, werden 2 Quadratmeter als Wohnfläche angesehen.


anonym
beantwortet von Davo04 am 17. Juni 2009 14:44
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ja darf mit aber wieviel weiß ich nicht


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 17. Juni 2009 14:44
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die hälfte


Volker13
beantwortet von Volker13 am 17. Juni 2009 14:43
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II. berechnungsverordnung googlen.....


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 17. Juni 2009 14:43
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Nein, der Balkon darf nur zu einem Viertel oder 50% zur Wohnfläche hinzugezählt werden. Unterschiede DIN 283 und II BV

Es gibt eine Reihe von kleineren Unterschieden, wobei die wichtigsten hier genannt werden sollen:

* - Loggien, (sicht-)gedeckte Freisitze, Balkone sind nach II.BV bis zur Hälfte ansetzbar, nach DIN 283 nur bis zu einem Viertel
* - Wintergärten werden nach DIN 283 voll gewichtet, wenn sie (zu Wohnzwecken) ausreichend beheizbar sind, ansonsten zur Hälfte, nach der II. BV regelmäßig nur zur Hälfte
Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 17. Juni 2009 14:44

Falsch!

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 17. Juni 2009 14:56

Wieso falsch, das selbe, was Du geschrieben hast, hast sogar die selbe Quelle genutzt, aber ohne Quellenangabe.

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 17. Juni 2009 14:45

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