Habe ein Auto mit Kaufvertrag und einer Anzahlungsleistung gekauft mit festen Abholtermin. Händler hat mir nach einer Woche mitgeteilt das das Fahrzeug einen Motorschaden auf dem Weg zum Tüv erlitten hat. Habe dann nach Restwert des Wagens angefragt, darauf hin teilte er mir mit das Fahrzeug sei wegen Schadens schon ins Ausland verkauft worden. Jetzt will Händler einfach zurück treten, aber ich nicht. Darauf hin habe ich jetzt einen Anwalt hinzugezogen.
Dann wird Dich Dein Anwalt in dieser Frage je bestens beraten.

Du solltest mal davon ausgehen, dass das mit dem Motorschaden stimmt. Auch wenn es wahrscheinlich nicht stimmen wird. Was willst Du oder der Anwalt denn dagegen machen wenn das Auto schon im Ausland ist ? Da könnt ihr klagen bis ihr rot und grün werdet und nichts wirklich erreichen, außer das der Anwalt sich eine goldene Nase verdient. Lass Dir die Anzahlung zurück geben und meide in Zukunft diesen Händler. Sollte es jedoch mit dem Motorschaden stimmen, sei froh darüber, dass es vor Übergabe an dich passiert ist. Sonst hättest Du nämlich jetzt ein Auto das nicht fährt.
"Was willst Du oder der Anwalt denn dagegen machen wenn das Auto schon im Ausland ist ?"
Wie wäre es mit: Auf Vertragserfüllung bestehen und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen?

dann kannst du ja mit dem anwalt alles weitere klären...

und was sagt der anwalt?
Anwalt hat alle Unterlagen geprüft. Händler hat seine Pflicht nachzukommen und diesen Wagen auszuliefern. Sowie erstmal Unterlagen beizubringen ob wirklich ein Motorschaden vorliegt oder nicht. Und ein Kaufvertrag über den verbleib des Fahrzeugs.
Aber das war doch von vornherein klar.

Frag mal den Anwalt.
Hier sitz bestimmt kein Anwalt vorm Kasten, der dich beraten kann.

und was, bitte, soll der ausrichten ?
sei doch froh, daß Du den motorschaden nicht hattest...
Fraglich, ob der Wagen überhaupt einen Motorschaden hatte. Ich bin eher davvon überzeugt, dass da ein Käufer aufgetaucht ist, der mehr zu zahlen bereit war.
Das denke ich auch. Aber dieser hat dann ein Problem. Sollte der Wagen in Deutschland sein sehe ich Ihn wieder.Im Ausland gibts wohl Probleme diesen zu finden.
was willst du mit dem auto machen, sei froh dass es nicht hast mit dem motorschaden

egal ob Schaden oder nicht, der Händler kann auch ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktretten! Einfach Geschäftsbedingungen auf der Extra oder Rückseite des Vertrages mal lesen da könnte das mit drin stehen.
Keine Geschäftsbedinungen auf dem Vertrag. Außer für den Käufer bei nicht Erfüllung des Vertrags. Laut Anwalt ( Verbraucherschutzgesetz )kann der Händler nicht zurücktretten, sondern nur der Käufer.