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Darf ein Autohändler ein Fahrzeug trotz Anzahlung und Kaufvertrag das ein 2mal verkaufen?

gefragt von Kathrin13Kathrin13 am 12.09.2009 um 16:46 Uhr

Habe ein Auto mit Kaufvertrag und einer Anzahlungsleistung gekauft mit festen Abholtermin. Händler hat mir nach einer Woche mitgeteilt das das Fahrzeug einen Motorschaden auf dem Weg zum Tüv erlitten hat. Habe dann nach Restwert des Wagens angefragt, darauf hin teilte er mir mit das Fahrzeug sei wegen Schadens schon ins Ausland verkauft worden. Jetzt will Händler einfach zurück treten, aber ich nicht. Darauf hin habe ich jetzt einen Anwalt hinzugezogen.


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Saarland60 am 12. September 2009 16:46
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Dann wird Dich Dein Anwalt in dieser Frage je bestens beraten.


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jbinfo
beantwortet von jbinfo am 12. September 2009 18:42
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Du solltest mal davon ausgehen, dass das mit dem Motorschaden stimmt. Auch wenn es wahrscheinlich nicht stimmen wird. Was willst Du oder der Anwalt denn dagegen machen wenn das Auto schon im Ausland ist ? Da könnt ihr klagen bis ihr rot und grün werdet und nichts wirklich erreichen, außer das der Anwalt sich eine goldene Nase verdient. Lass Dir die Anzahlung zurück geben und meide in Zukunft diesen Händler. Sollte es jedoch mit dem Motorschaden stimmen, sei froh darüber, dass es vor Übergabe an dich passiert ist. Sonst hättest Du nämlich jetzt ein Auto das nicht fährt.

Kommentar von Saarland60 am 12. September 2009 20:12

"Was willst Du oder der Anwalt denn dagegen machen wenn das Auto schon im Ausland ist ?"

Wie wäre es mit: Auf Vertragserfüllung bestehen und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen?


toedti2000
beantwortet von toedti2000 am 12. September 2009 16:47
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dann kannst du ja mit dem anwalt alles weitere klären...


bulli66
beantwortet von bulli66 am 12. September 2009 16:46
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und was sagt der anwalt?

Kommentar von Simple_avatar2smallKathrin13 am 12. September 2009 17:12

Anwalt hat alle Unterlagen geprüft. Händler hat seine Pflicht nachzukommen und diesen Wagen auszuliefern. Sowie erstmal Unterlagen beizubringen ob wirklich ein Motorschaden vorliegt oder nicht. Und ein Kaufvertrag über den verbleib des Fahrzeugs.

Kommentar von Saarland60 am 12. September 2009 20:10

Aber das war doch von vornherein klar.


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 12. September 2009 16:48
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Frag mal den Anwalt.
Hier sitz bestimmt kein Anwalt vorm Kasten, der dich beraten kann.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 12. September 2009 16:48
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und was, bitte, soll der ausrichten ?

sei doch froh, daß Du den motorschaden nicht hattest...

Kommentar von Saarland60 am 12. September 2009 16:49

Fraglich, ob der Wagen überhaupt einen Motorschaden hatte. Ich bin eher davvon überzeugt, dass da ein Käufer aufgetaucht ist, der mehr zu zahlen bereit war.

Kommentar von Simple_avatar2smallKathrin13 am 12. September 2009 17:22

Das denke ich auch. Aber dieser hat dann ein Problem. Sollte der Wagen in Deutschland sein sehe ich Ihn wieder.Im Ausland gibts wohl Probleme diesen zu finden.


anonym
beantwortet von Tina12 am 12. September 2009 16:48
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was willst du mit dem auto machen, sei froh dass es nicht hast mit dem motorschaden


Ohnegleichen76
beantwortet von Ohnegleichen76 am 13. September 2009 08:07
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egal ob Schaden oder nicht, der Händler kann auch ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktretten! Einfach Geschäftsbedingungen auf der Extra oder Rückseite des Vertrages mal lesen da könnte das mit drin stehen.

Kommentar von Simple_avatar2smallKathrin13 am 14. September 2009 18:36

Keine Geschäftsbedinungen auf dem Vertrag. Außer für den Käufer bei nicht Erfüllung des Vertrags. Laut Anwalt ( Verbraucherschutzgesetz )kann der Händler nicht zurücktretten, sondern nur der Käufer.


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