Meine Frau ist aus China und will Ihren Führerschein überschreiben lassen. Dazu muss Sie eine Fahr und Theorieprüfung machen (nicht zwingend einen Kurs). Darf Sie zur Übung mit mir als Belgeitperson (auf Antrag?) fahren - ähnlich den Kids mit 17 ohne Führerschein, die mit Ihren Eltern fahren dürfen
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soweit ich weiß nicht, da sie ja schon 6 moante in dt. gelebt hat. Hiermit ist der Chinesische FS ja wie du gesagt hast abgelaufen und ne erneuerung gibt es meines wissens nach nicht. -->Auch keinen Antrag auf Begleitet fahren o.ä.

Zur Sicherheit würde ich die Kfz-Zulassungsstelle in Deinem Kreis anrufen.
Franticek am 25. Juli 2009 19:53 Die Kfz-Zulassungsstelle hat damit gar nichts zu tun, die ist für Kfz-Zulassungen da. Zuständig wäre - wenn schon - die Führerscheinstellt.

Die Kids mit 17, die haben einen vollwertigen Führerschein, der lediglich die Auflage hat, daß bis zum 18. Geburtstag eine Begleitperson dabei sein muß.
Deine Frau hingegen hat keine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis mehr, d.h. sie darf hier NICHT fahren.
Sie kann aber die Führerscheinprüfung ablegen, ohne eine komplette Ausbildung (wie z.B. Mindeststunden, Sonderfahrten usw) machen zu müssen. Das geht über eine Fahrschule, wobei der Fahrlehrer wohl auch nochmal mit ihr fährt, um sich zu überzeugen, dass sie reif zur Prüfung ist.
Das trifft es genau. Merci

ich würde annehmen, dass man mit Internationalem Führerschein überall fahren darf
Franticek am 25. Juli 2009 19:55 Sie durfte ja ein halbes Jahr lang hier fahren. Wer länger als ein halbes Jahr in Deutschland lebt, muß i.d.R. seinen Führerschein umtauschen (außer aus der EU). Der internationale Führerschein ist eigentlich kein Führerschein sondern lediglich eine Übersetzung des normalen nationalen Führerscheins, so dass dieser in anderen Ländern auch verstanden wird. Dieser internationale Schein ist somit auch nur zusammen mit dem richtigen nationalen Führerschein gültig, niemals allein.
Zur Konkretisierung: Meine Frau ist schon länger als ein halbes Jahr in Deutschland, weshalb Ihre normale Erlaubnis mit Ihrem Führerschein zu fahren bereits abgelaufen ist.
Franticek am 25. Juli 2009 19:56 SOmit hat sie keine Fahrerlaubnis und darf auch nicht fahren, es sei denn mit einem Fahrlehrer zur Ausbildung oder Vorbereitung auf die Prüfung.