
Natürlich darf er eine Beratung in Rechnung stellen. Dabei ist es unerheblich, ob sie nun telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch erfolgte. Es erfolgte aber eben eine Beratung, und das ist der springende Punkt.
Von einer medizinischen Beratung war hier nicht die Rede. Wenn ich von ihm wissen will, ob er eine Injektionskur außerhalb der Praxiszeiten durchführt, ist das keine Beratung, sondern eine organisatorische Auskunft.
Für solche Auskünfte ist es lächerlich, eine Rechnung zu stellen. Wenn es um medizinische Fragen geht (z.B. welche Therapie o.ä.), dann wird das abgerechnet (GOÄ-Ziffer: 1 Beratung - auch telefonisch).
Ja , denn der hat ein Recht darauf dies in Rechnung zu stellen! Habe dies schon öffters erlebt->>

Ja er darf er darf nur keine Fahrtkosten berechnen.

Ob per Telefon, Funk oder Chat ist dabei egal. Gehört zu seiner Arbeit.
Ja, genau, er darf!
Ja, er stellt eine pauschale in Rechnung. Er hat ja Zeit in das Telefonat investiert.
Nach dieser Logik würde ich für jede Auskunft, die ich mir irgendwo telefonisch hole, eine Rechnung zugeschickt bekommen. So einfach ist das nicht!
richtig ist auch von der sache her so! auskunft kostet GELD und wenn es nix kostet dann spricht das für einen guten service