gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Darf ein Artzt eine Telefonische Auskunft in Rechnung stellen?

gefragt von Tille am 09.10.2008 um 10:53 Uhr
Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Arzt x 2.907 rechte x 664

malli
beantwortet von malli am 9. Oktober 2008 10:53
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja darf er!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 9. Oktober 2008 10:53

Ja, genau, er darf!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 9. Oktober 2008 10:55

Ja, er stellt eine pauschale in Rechnung. Er hat ja Zeit in das Telefonat investiert.

Kommentar von maganz am 9. Oktober 2008 11:04

Nach dieser Logik würde ich für jede Auskunft, die ich mir irgendwo telefonisch hole, eine Rechnung zugeschickt bekommen. So einfach ist das nicht!

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 9. Oktober 2008 11:22

richtig ist auch von der sache her so! auskunft kostet GELD und wenn es nix kostet dann spricht das für einen guten service


gri1su
beantwortet von gri1su am 9. Oktober 2008 10:59
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich darf er eine Beratung in Rechnung stellen. Dabei ist es unerheblich, ob sie nun telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch erfolgte. Es erfolgte aber eben eine Beratung, und das ist der springende Punkt.

Kommentar von maganz am 9. Oktober 2008 11:02

Von einer medizinischen Beratung war hier nicht die Rede. Wenn ich von ihm wissen will, ob er eine Injektionskur außerhalb der Praxiszeiten durchführt, ist das keine Beratung, sondern eine organisatorische Auskunft.

Kommentar von dottoremuc am 9. Oktober 2008 19:39

Für solche Auskünfte ist es lächerlich, eine Rechnung zu stellen. Wenn es um medizinische Fragen geht (z.B. welche Therapie o.ä.), dann wird das abgerechnet (GOÄ-Ziffer: 1 Beratung - auch telefonisch).


Kassia
beantwortet von Kassia am 9. Oktober 2008 10:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja!


anonym
beantwortet von EuroTaTeam am 9. Oktober 2008 10:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja , denn der hat ein Recht darauf dies in Rechnung zu stellen! Habe dies schon öffters erlebt->>


tinimini
beantwortet von tinimini am 9. Oktober 2008 10:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja er darf er darf nur keine Fahrtkosten berechnen.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 9. Oktober 2008 11:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja


Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 9. Oktober 2008 11:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ob per Telefon, Funk oder Chat ist dabei egal. Gehört zu seiner Arbeit.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.