Shygirl am 04.11.2009 um 19:45 Uhr
Ich habe eine Kollegin die schon seit Mai krank ist, ich finde es ziemlich unfair da sie erst gar keine Krankmeldung hatte...erst nach 4-5Tagen hat sie die abgegeben. Was passiert wenn man 3- mehrere Wochen krank ist? Kann man auch danach wenn man wieder arbeitet gekündigt werden, weil man eben so lang krank war? Wenn man doch gekündigt wird was kann man dagegen tun? Was passiert mit den Leuten die nur so tun als wenn sie krank sind aber trotzdem ein Krankenschein haben? Weil wir müßen wegen der jetzt doppelt so viel arbeiten :o((
Lg

http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Legenden/Kuendigung.html
Kündigt der Arbeitgeber weil der Arbeitnehmer krank geschrieben ist, so muss er wenigstens die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zum Ende der Krankheit weiter bezahlen. (§ 8 EntgeltfortzahlungsG) Dies kann zu einer Fortzahlung des Gehaltes über den Kündigungszeitpunkt hinaus führen. Die maximale Dauer der Entgeltfortzahlung beträgt jedoch lediglich 6 Wochen.

Es ist Sache des Arbeitgebers, wieviel Frist er für den Krankenschein setzt. Aber 3 tage sind gängig. Gekündigt werden kann jeder auch innerhalb der Krankheit, z.B. aus betrieblichen Gründen. Oder wenn diese Krankheit (z.B offene Beine) bei der Einstellung verschwiegen wurden, und dauerhaft die Arbeit beeinträchtigen. Aber wegen einer Krnakheit die plötzlich auftritt und deren Ende absehbar ist, darf niemand gekündigt werden. Beim Arbeitsgericht gibt es Beratung die kostenlos ist. Unbedingt dort nachfragen und/oder Klage einreichen. Die hilft allerdings nicht in der Probezeit.

Na hoffentlich wirst Du nie krank... Denn Du weißt ja jetzt schon, wie die lieben Kollegen über Kranke denken - und so was trägt sicher nicht zur Gesundung bei.
Shygirl am 4. November 2009 19:50 nein um Gottes Willen!! Mein Chef beschwert sich nur noch über die Frau und ich darf mir das ständig anhören, deswegen habe ich mal neugierig nachgefragt...is das ein Problem? Jeder Chef regt sich doch auf über Krankheiten oder?
helrich am 4. November 2009 19:54 Ich kann erst mal nur von meinen Kollegen und mir ausgehen. Da gibt es keine Drückeberger. Wenn da jemand einen Krankenschein bringt, dann hat er wirklich was. Und unsere Chefetage hat sich auch noch nie drüber mockiert. Allerdings ist auch mir klar, daß die Arbeit der Kollegen mit erledigt werden muß. Und genau der diesbezüglich von Dir verfaßte letzte Satz in Deiner Frage veranlaßte mich zu meiner Antwort.
Grundsätzlich kann nicht nur wegen arbeitsunfäghiger Erkranung des Arbeitnehmers gekündigt werden. Da der Arbeitgeber aber bis zu 3 Monaten Lohn ohne Arbeit zu zahlen hat und ständig zusätzlich Arbeitnehmer anstellen muss, um liegen bleibende Arbeiten zu erledigen, kann er bei häufigeren Erkrankungen aus betriebsbedingten Gründen dem Kranken fristgemäß kündigen. Stellt er fest, dass die Krankheit nur vorgetäuscht war, kann er auch fristlos rauswerfen. Kranke Arbeiter können übrigens in der Türkei jederzeit entlassen werden. Daher kommen ständig die Türken nach Deutschland zum Arbeiten.

Die einzigen die wirklichen Kündigungsschutz besitzen sind Schwangere: Krankheit schützt nicht vor Kündigung. Ich war Selstständig mit Angestellten.
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur in Verbindung mit einer (für die Zukunft) negativen Prognose möglich. Die Hürden für eine solche Kündigung sind hoch. Im Falle einer Kündigungsschutzklage wägen die Arbeitsrichter die Interessen der Firma und des Arbeitnehmers gegeneinander ab. Eine längerfristige Erkrankung alleine rechtfertigt noch keine Kündigung. Sollte der Arbeitgeber deshalb kündigen wollen sollte der erste Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht führen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Achtung: 3 Wochen Frist muss eingehalten werden. Wird eine Krankmeldung verspätet eingereicht reicht dies alleine nicht für eine Kündigung. Eine Abmahnung ist angemessen, denn es handelt sich nur um einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Mehrfache Verstöße gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten, die abgemahnt wurden, können im Ergebnis auch zu einer Kündigung führen. Wenn jemand simuliert und trotzdem krank geschrieben wurde kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse des betreffenden beantragen den Erkrankten zum Medizinischen Dienst (MDK bzw. Vertrauensarzt) zu bestellen. Der MDK prüft ob tatsächlich eine Krankheit vorliegt, eine Gefälligkeitsleistung ist dann mit großer Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Peter Kleinsorge

in der Krankheit besteht ein Kündigungsschutz, der nur bei zwingenden Gründen aufgehoben wird.....z.B. die Firma ist zu klein um sich das leisten zu können und es besteht die Gefahr,daß durch den Kranken die Firma in die roten Zahlen rutscht. Aber auch dann geht der Weg übers Arbeitsgericht.

dein chef kann sie von einem amtsarzt untersuchen lassen, ob sie überhaupt noch arbeitsfähig ist, vorher kann er sie nicht kündigen.
NEIN auf gar keinen fall!!!!
da besteht kündigungsschutz!!!

Ja, das tun die bösen Arbeitgeber heutzutage.