gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
16 

Darf ein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Überstundenvergütung ausschließen?

gefragt von familychief am 26.03.2008 um 20:25 Uhr

Ich habe ein lukratives Jobangebot bekommen. Allerdings möchte der Arbeitgeber im Vertrag eine Überstundenvergütung ausschließen. Ist das überhaupt zulässig?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.087 Geld x 22.521 Arbeit x 14.460 Vertrag x 1.858 Gehalt x 1.471 Überstunden x 181

sunpoint
beantwortet von sunpoint am 26. März 2008 20:27
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Vergütung in Form von "Bezahlung" kann er ausschließen. Er wird es Dir dann in Form von Freizeit abgelten werden und müssen.

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 26. März 2008 20:28

Genau! DH!

Kommentar von 1a5789ccccd7ff54fa95a4aa6495c1e1smallBrynhild am 26. März 2008 21:56

Jo, diese Variante gibt es. Freizeitausgleich oder Überstundenvergütung. DH


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 26. März 2008 20:26
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bei einem gewissen festgehalt ist so etwas möglich und dann im gehalt inbegriffen.


Kajjo
beantwortet von Kajjo am 26. März 2008 20:28
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In Führungspositionen ist es vollkommen üblich, daß "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" sind. Von solchen kräften wird sowieso erwartet, daß man nicht nach lächerlichen 38,5 Stunden das Weite sucht.

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 27. März 2008 21:07

So ganz dicht kannst Du wohl nicht sein !! Ist Dir eigentlich klar, was Du da geschrieben hast ?? Pfui Teufel

Kommentar von A8ff471a2a3e8d09d7a7a92e426cae63smallKajjo am 28. März 2008 22:44

Bitte? Wo liegt denn Dein Problem hier? Nahezu alle Führungskräfte und Akademiker arbeiten weit mehr als 38,5 Stunden -- und dann wird ihnen auch noch ihr Gehalt geneidet, obwohl es per Stunde gar nicht so sehr viel mehr ist.

Was an meiner Aussage gefällt Dir nicht? Und warum muß man da gleich beleidigend werden?


Henri
beantwortet von Henri am 26. März 2008 20:26
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie lautet denn genau die Klausel? "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" wäre zulässig.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 26. März 2008 20:34

nein das ist nicht zulässig! Nur wenn er ein extrem überdruchschnittliches Gehalt bezieht z.b als Geschäftsführer

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. März 2008 20:45

Kommt drauf an, was wörtlich vereinbart ist. Wir kennen die näheren Umstände der Stelle ja bis jetzt nicht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 26. März 2008 20:49

nein das spielt keine Rolle. Es spielt alleine eine Rolle wie viel er verdient und welche Position er inne hat. Alles andere ist gesetzlich verboten. Eine solche Klausel im Vertrag wäre dann unwirksam und kann eingeklagt werden

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. März 2008 21:00

''nein das spielt keine Rolle.''

Was?


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 26. März 2008 21:35
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ganze fällt unter die Vertragsfreiheit.

Rechne die Anzahl der möglichen zu leistenden Überstunden gegen das Mehr im Gehalt aus und du findest die Antwort leicht selbst.


Zakalwe
beantwortet von Zakalwe am 26. März 2008 20:39
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, kann er, bei einem sogenannten außertariflichen Vertrag. Eine gewisse Anzahl von Überstunden ist dann aber schon im Gehalt miteingerechnet. Ist bei uns durchaus üblich, in etwas anspruchsvolleren Positionen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 26. März 2008 20:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Außertarifliche Angestellte bekommen eigentlich grundsätzlich keine Überstunden gezahlt! Sie sind häufig auch vom führen eines Zeitnachweises ausgenommen, da sie nicht nach der Anwesenheit bezahlt werden, sondern nach der zu leistenden Arbeit. Wieviel Zeit sie dafür aufwenden, ist zweitrangig! Bei Tarifangestellten ist die Basis für das Gehalt die tarifliche Arbeitszeit!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.