Ich habe ein lukratives Jobangebot bekommen. Allerdings möchte der Arbeitgeber im Vertrag eine Überstundenvergütung ausschließen. Ist das überhaupt zulässig?

Eine Vergütung in Form von "Bezahlung" kann er ausschließen. Er wird es Dir dann in Form von Freizeit abgelten werden und müssen.
bei einem gewissen festgehalt ist so etwas möglich und dann im gehalt inbegriffen.

In Führungspositionen ist es vollkommen üblich, daß "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" sind. Von solchen kräften wird sowieso erwartet, daß man nicht nach lächerlichen 38,5 Stunden das Weite sucht.
strick4a am 27. März 2008 21:07 So ganz dicht kannst Du wohl nicht sein !! Ist Dir eigentlich klar, was Du da geschrieben hast ?? Pfui Teufel
Kajjo am 28. März 2008 22:44 Bitte? Wo liegt denn Dein Problem hier? Nahezu alle Führungskräfte und Akademiker arbeiten weit mehr als 38,5 Stunden -- und dann wird ihnen auch noch ihr Gehalt geneidet, obwohl es per Stunde gar nicht so sehr viel mehr ist.
Was an meiner Aussage gefällt Dir nicht? Und warum muß man da gleich beleidigend werden?

Wie lautet denn genau die Klausel? "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" wäre zulässig.
nein das ist nicht zulässig! Nur wenn er ein extrem überdruchschnittliches Gehalt bezieht z.b als Geschäftsführer
bitmap am 26. März 2008 20:45 Kommt drauf an, was wörtlich vereinbart ist. Wir kennen die näheren Umstände der Stelle ja bis jetzt nicht.
nein das spielt keine Rolle. Es spielt alleine eine Rolle wie viel er verdient und welche Position er inne hat. Alles andere ist gesetzlich verboten. Eine solche Klausel im Vertrag wäre dann unwirksam und kann eingeklagt werden
bitmap am 26. März 2008 21:00 ''nein das spielt keine Rolle.''
Was?

Das ganze fällt unter die Vertragsfreiheit.
Rechne die Anzahl der möglichen zu leistenden Überstunden gegen das Mehr im Gehalt aus und du findest die Antwort leicht selbst.

Ja, kann er, bei einem sogenannten außertariflichen Vertrag. Eine gewisse Anzahl von Überstunden ist dann aber schon im Gehalt miteingerechnet. Ist bei uns durchaus üblich, in etwas anspruchsvolleren Positionen.

Außertarifliche Angestellte bekommen eigentlich grundsätzlich keine Überstunden gezahlt! Sie sind häufig auch vom führen eines Zeitnachweises ausgenommen, da sie nicht nach der Anwesenheit bezahlt werden, sondern nach der zu leistenden Arbeit. Wieviel Zeit sie dafür aufwenden, ist zweitrangig! Bei Tarifangestellten ist die Basis für das Gehalt die tarifliche Arbeitszeit!
Genau! DH!
Jo, diese Variante gibt es. Freizeitausgleich oder Überstundenvergütung. DH