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Darf ein Arbeitgeber die Erstattung von Reisekosten verweigern?

gefragt von Mehlauge am 13.02.2008 um 17:53 Uhr

Dürfen Arbeitgeber nach einem halben Jahr die Erstattung von Reisekosten wegen Verjährung verweigern?


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. Februar 2008 17:56
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die Frage ist ja, was in den entsprechenden betrieblichen Vereinbarungen steht, wofestgeschrieben ist, in welcher Frist Reisekosten abzurechenn sind..

als Trostpflaster könnte noch bleiben, dass du diese Sachen mit der nächsten ESte steuerlich geltend machen kannst


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 13. Februar 2008 17:57
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Ich kenne keine Verjährung, die schon nach 6 Monaten eintritt. Im Prinzip stellst Du ja soetwas wie eine Rechnung und Rechnungen verjähren nach 2 oder 3 Jahren.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Februar 2008 18:08

Nur ein Beispiel aus dem TVÖD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst):

''§ 37 Ausschlussfrist

(1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sach-verhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus. (2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche aus einem Sozialplan.''

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 14. Februar 2008 01:01

Ok, das kannte ich nicht. Im Umkehrschluss könnte gerade das bedeuten, dass es nicht gilt, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart bzw. wenn man nicht an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gebunden ist.


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. Februar 2008 18:02
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Kommt drauf an, was vertraglich (oder evtl. tarifvertraglich) vereinbart ist zu den Reisekosten, ob es eine Ausschlussfrist gibt und was wiederum dazu vereinbart ist.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 13. Februar 2008 18:41
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Und es kommt sicher auch darauf an, was Reisekosten überhaupt sind!

Bei uns sind die Ansprüche sogar innerhalb von zwei Monaten geltend zu machen, wobei Ausnahmen bei längeren Reisen möglich sind.




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