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Darf ein Arbeitgeber (Arzt) beim Einstellungsgespräch danach fragen ob man vor hat schwanger zu werden?

gefragt von spitzmausspitzmaus am 11.01.2007 um 15:46 Uhr

Das ist nämlich das Kriterium für meine Freundin, ob sie diesen Job in der Arztpraxis überhaupt bekommt. Sie kann doch nicht wissen, was in ein, zwei Jahren passiert.


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Reply


lambada
beantwortet von lambada am 11. Januar 2007 16:05
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Die Frage ist schlichtweg unmoralisch genau wie die Frage nach der politischen Orientierung und muss NICHT beantwortet werden. Das geht den potentiellen Arbeitsgeber nämlich nichts an! Sie kann auch sagen "Nein, natürlich nicht. Geldverdienen geht vor!", und wenn sie dann doch schwanger wird, kann der Chef nichts machen. Wenn sie dann schwanger wird, dann teilt sie das ihrem Chef mit und ist ab dann im Kündigungsschutz... Ok, das Zwischenmenschliche leidet darunter natürlich und wie der Gast es bereits erwähnte... Wer möchte so einen Chef haben? LG Lambada


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 26. Oktober 2007 21:50
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Fragen darf er, obwohl das sehr frech und unhöflich ist.Er scheint wohl nicht sehr intelligent zu sein. Sonst wüßte er auch, dass du dann sogar lügen darfst.


anonym
beantwortet von einem Gast am 11. Januar 2007 15:59
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hallo, diese frage kann nur von einem sehr dummen menschen gestellt worden sein.ihre freundin muß private fragen nicht wahrheitsgemäß beantworten, da diese form der befragung unzulässig ist. die frage ist, ob sie dort als arbeitnehmer gut aufgehoben ist. warum sucht er nicht gleich eine angestellte reiferen alters? viel glück


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 11. Januar 2007 17:10
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Diese Frage geht eindeutig in die Privatspähre und darf nicht gestellt werden. Wenn er als Arbeitgeber eine Frau einstellt, muss er immer damit rechnen, dass sie ihm eines Tages mitteilt, dass sie schwanger ist.

Wenn Deine Freundin während der Probezeit schwanger wird und der Arbeitgeber davon Kenntnis bekommt, wird er den Vertrag sicherlich sofort aufheben.

Kommentar von Simple_avatar2smalllambada am 12. Januar 2007 08:04

Hi Claudia! Meinst du mit "Kenntnis bekommt", wenn er es anderweitig mitbekommt, als von ihr persönlich? Ansonsten ist sie doch im Kündigungsschutz!? Ich meine, das gilt auch für die Probezeit!? Ich meine den Kommentar ehrlich und keinesfalls kritisierend, nicht, dass du mich falsch verstehst... Bin jetzt etwas unsicher...

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 16. Januar 2007 00:06

Du brauchst nicht unsicher zu sein. Gleichgültig wie der Arbeitgeber von der Schwangerschaft in der Probezeit erfährt. Von einer Weiterbeschäftigung über die Probezeit hinaus wird er absehen.


Floeich
beantwortet von Floeich am 11. Januar 2007 17:24
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Ich wurde mal gefragt ob ich Psychische Probleme habe und ich habe gesagt das ich freiwillig zu einem Psychologe gehe wegen meinen früheren Depressionen. Doch eine Arbeit wäre sehr gut für mich und würde mir gut tun. Das ergebnis war das ich die Stelle nicht bekamm. Erst nach dem Vorstellungsgespräch erfuhr ich das Sie das gar nicht hätten Fragen dürfen. Nun sage ich mir ob ich dan wirklich bei so einer Firma/ Geschäft Arbeiten will die einem solche fangfragen stellen, Nein will ich nicht. Doch für die Zukunft weiss ich das ich sowas nicht mehr sagen muss und das verhällt sich genauso mit einer Schwangerschaft. Deine Freundin kann ruhig Nein sagen. Denn wenn sie Trotzdem mal ein Kind will, dann ist es Ihre sache. Denn zum Glück dürfen wir unsere Meinung ändern.
Lg Flöich^^





Natascha
beantwortet von Natascha am 11. Januar 2007 16:03
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Da muss ich nur beipflichten, die Frage ist unzulässig und muss rein theoretisch nicht beantwortet werden. Beantwortet Deine Freundin die Frage jedoch nicht, bekommt sie auch wahrscheinlich den Job nicht. An ihrer Stelle würde ich einfach mit "Nein" antworten, da bei dieser Frage ohnehin keine ernsthafte Antwort zu erwarten ist. Passieren kann ihr gar nichts für den Fall, sie bekommt den Job und wird trotzdem schwanger, die Rechtslage wäre auf ihrer Seite...


anonym
beantwortet von ramir49 am 11. Januar 2007 16:05
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Fragen der Intimshäre sind generell nicht erlaubt, werden aber immer wieder gestellt.

Deine Freundin muß nicht darauf antworten, wird dann aber vermutlich auch den Job nicht bekommen, denn offensichtlich möchte der Arbeitgeber langfristig planen.

Ich denke hier ist eine Notlüge angebracht. Erst einmal sagen, daß einem der Job momentan wichtiger ist als die Familienplanung und dann schauen was in 2 oder 3 Jahren passiert. Eine Abtreibung wird wohl nicht vom Chef verlangt werden.

Kommentar von Rolfe am 11. Januar 2007 16:27

Eine Abtreibung zu verlangen, wäre auch strafbar!


anonym
beantwortet von einem Gast am 12. Januar 2007 08:29
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klare frage, klare antwort: die frage darf nicht gestellt werden. wird sie trotzdem gestellt, darf der bewerber lügen, ohne das dies dem arbeitgeber das recht gibt, die einstellung nachträglich anzufechten.

Kommentar von Nitram am 14. Januar 2007 00:38

vollkommen Richtig sogar eine Schwangere Frau muß Ihre Schwangerschaft nicht angeben ausser man sieht's schon.




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