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Darf ein 6 jähriger einen Fußmarsch von ca. 20 Minuten allein antreten?

gefragt von Petra66 am 08.09.2008 um 8:27 Uhr

Darf ich meinen Sohn (6) allein zu seinem Freund gehen lassen? Der Weg führt entlang einer vielbefahrenen Bundesstr. (B65). Für diesen Weg muß er 5 mal eine Straße überqueren. Oder verlätze ich dadurch meine Aufsichtspflicht? Wie sieht da die Rechtssprechung aus?

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Recht x 35.292 Kinder x 17.973 Aufsichtspflicht x 76 Eigenverantwortung x 3

pepe33
beantwortet von pepe33 am 8. September 2008 08:37
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Wenn Du Dir keine Sorgen machen würdest, dann würdest Du jetzt hier nicht diese Frage stellen!

Also begleite Deinen Sohn! Und zwar mehrmals, bis er ggf. den Weg kennt und Du der meinung bist, ich kann ihn allein gehen lassen.

Was nützt Dir die Rechtssprechung, wenn Dein Sohn unter einem LKW liegt!!!!!!!!!!!!!!


anonym
beantwortet von gerisbg am 9. September 2008 18:38
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Es stellen sich mehrere Fragen: Gibt es da einen Gehsteig oder Gehweg? Wenn ja dann würde ich so lange mit ihm mitgehen bis Du sicher bist dass er alle Gefahrenquellen richtig bewältigt. Also ihn gehen lassen und Du nur noch als Begleitung (als Spiel gestalten, zB stellst Du Dich so an wie ein Blinder und er muss Dich führen - das weckt sein Verantwortungsgefühl wenn er Dich an der Hand hält und Dir sagen muss: stopp - wir überqueren jetzt eine Strasse, Vorsicht, hier kommt ein Auto usw.). Wie kommt ein Schulmitarbeiter dazu solch eine Aussage zu machen - frag ihn ob er die Verantwortung übernimmt - dann wird er das gleich zurücknehmen. Du kennst Dein Kind am besten - Du weißt was Du ihm zutrauen kannst - lass Dir keinesfalls von anderen dreinreden. Dein Gefühl wird Dir irgendwann die Antwort auf Deine frage geben.

Alles Gute Wenn kein Gehsteig vorhanden ist sondern nur der Strassenrand - jedenfalls das erste Schuljahr mitgehen, mit 7 sind die Kleinen hirnorientiert und können alles besser einschätzen.

Kommentar von Petra66 am 10. September 2008 06:28

Die Aussage mit dem allein zur Schule gehen nach ca. 3 Monaten kommt von der Schulleitung !!!


kaffeehexe
beantwortet von kaffeehexe am 8. September 2008 08:36
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Ich würd darauf verzichten. Er ist noch zu jung um solch Strassen allein zu gehen. Fahr ihn. Es gibt heutzutage mehr Autos als früher und nicht so nette Menschen gibts leider auch. Da ich selber Mama bin mach ich mir selber grösste Sorgen.


Tine81
beantwortet von Tine81 am 8. September 2008 08:36
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Ich würde es mein Kind nicht machen lassen. Wär mir dann doch einen Hauch zu gefährlich. Da ist mir die Rechtsprechung ziemlich egal. Sicherheit geht vor.


Michelle1986
beantwortet von Michelle1986 am 8. September 2008 08:32
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Ich würde ihn wohl nicht alleine gehen lassen. Fahr ihn lieber, die Mutter des Freundes kann ihn auch abholen. Das ist eine Frage der Sicherheit.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 8. September 2008 08:32
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Aufsichtspflicht? Darüber würde ich mir keine Gedanken machen, denn ich würde einen 6 Jährigen nicht allein diesen Weg machen.

Wenn dem Jungen was passiert, was hilft mir dann die Ausrede, dass ich meine Ausichtspflicht nicht verletzt habe? Nichts!


GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 8. September 2008 08:31
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Mir wäre da die Rechtssprechung 2 rangig. Allein aus einem Gefühl heraus, würde ich das schon nicht machen.


Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 8. September 2008 09:01
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Du bist die Mutter! Wenn du ein komisches Gefühl hast dann begleite ihn. Ich würde mein Kind nicht allein an der Bundesstraße rumspazieren lassen. es hält ein Auto und schwupp isser weg.


pepe33
beantwortet von pepe33 am 8. September 2008 09:00
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Hallo Petra66, jetzt habe ich noch Deinen Kommentar mit dem Schulweg gelesen. Stellt die Schule keinen Schulbus?? Können evt. Eltern von Mitschülern Deinen Sohn mitnehmen. Vielleicht vermittelt die Schule dabei.

Viel Glück, - aber lasse ihn auf keinen Fall allein den langen Weg gehen!!!! Für die Sicherheit meines Kindes würde ich sogar umziehen!


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 8. September 2008 08:49
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solange es gut geht, ist das der Rechtsprechung egal. Du mußt wissen, ob das dein Kind schon kann und sicher ankommt. Denn Kinder werden doch recht leicht von Autofahrern übersehen und haben auch noch nicht diese Reaktionsfähigkeit wie ein Erwachsener, der schon viel früher reagiert und zur Seite springt. Und ich denke mal, wenn dem Kind etwas passiert, dann machst du dir selber schon so viele Vorwürfe, daß die Rechtsprechung da zweitrangig ist.


Lunis86
beantwortet von Lunis86 am 8. September 2008 08:42
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Das ist verletzung der aufsichtspflicht versicherungsmässig bis er 7 jahre alt ist,wenn was passiert hilft dir keiner das ist deine Verantwortung.Ich habe mich neulich informiert, aber wenn du es deinem Sohn zutraust wirst du es am besten wissen.Und wie er auf den Verkehr achtet.Du musst nicht schuld sein aber es kann auch ein Autofahrer deinen Sohn übersehen.Also Vorsicht mit deiner entscheidung


bulli66
beantwortet von bulli66 am 8. September 2008 08:39
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was wäre denn wenn etwas passiert? auch ich habe kinder in dem alter. es ist immer gewährleistet das sie geholt oder gebracht werden. ich halte es für unverantwortlich in dem alter eine kleine weltreise zu machen.


moppi1409
beantwortet von moppi1409 am 8. September 2008 08:38
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nachdem was heut alles passiert würde ich es nicht machen!!!


Kirsche69
beantwortet von Kirsche69 am 8. September 2008 08:37
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Das klingt nicht gut! Bring ihn lieber hin! In 2-3 Jahren sieht das schon wieder anders aus.


GFOLJ
beantwortet von GFOLJ am 8. September 2008 08:37
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Ich finde er ist noch zu klein, um 20 Minuten ganz alleine zu gehen.


XCarpediemX
beantwortet von XCarpediemX am 8. September 2008 08:30
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Was heißt da "Rechtssprechung", was sagt dir denn dein Gefühl? Solltest du ihn alleine "ziehen" lassen oder nicht? Wir kennen deinen Sohn doch nicht!!!

Kommentar von Petra66 am 8. September 2008 08:37

Mein Gefühl sagt eindeutig NEIN!!! Aber wir wohnen 1,86 km von der Schule entfernt und für diesen Weg braucht mein Sohn mit viel antreiben 40 Minuten zu Fuß. Diesen Weg soll er in spätestens 3 Monaten jeden Morgen allein zu Fuß zurücklegen (lt. Schule). Eine Fahrkarte bekommt man erst ab 2km Entfernung. Darum interessiert mich die Rechtsprechung, denn sein Freund wohnt auf halben Weg.

Kommentar von Simple_avatar5smallXCarpediemX am 8. September 2008 08:42

Bezüglich "deinem Gefühl" bin ich jetzt schonmal beruhigt. Trotzdem solltest du mit ihm diesem Weg solange mitgehen bis du "der Meinung bist", dass er keine Probleme mehr damit hat (Kinder sind jedoch leicht ablenkbar). Wenn dein Kind "todgefahren" wird, interessiert dich dann auch noch die Rechtslage?. Sei mir nicht böse, will dich bestimmt nicht angreifen aber das Kind steht an 1. Stelle, egal was andere (Schule, etc.) dazu sagen. Mir wäre das zu gefährlich für das Kind, würde es immer begleiten und wenn er als "Mamakind" betitelt wird...wie singen die "Ärzte" so schön?...lass die Leute reden!!!LG


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