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darf ein 21 jähriger mit eine 15 jährige schlafen?

gefragt von Radiosonde am 03.10.2009 um 20:46 Uhr

wenn nein soll ich das melden? Finde das nämlich nicht ok.

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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


kappe619
beantwortet von kappe619 am 3. Oktober 2009 20:47
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Hilfreichste Antwort

nein, das ist förderung sexueller handlungen minderjähriger und strafbar. melde es, ich finds auch nicht ok

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 3. Oktober 2009 20:49

FALSCH

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 3. Oktober 2009 20:52

Wenn jemand eine Frage stellt und schon nach nicht einmal zwei Minuten den Stern-Button drückt hat diese Person gar keine Antwort gesucht, sondern nur die Bestätigung der eigenen Meinung. Lieber Fragesteller: Es gibt andere Arten jemanden eins auszuwischen. Allen eigen ist, das sie nur viel Herzeleid verursachen. ist das Mädel in den 21-jährigen verliebt, dann: HALTE DICH DA RAUS!!

Kommentar von 2fc3504e23f5ab63c4bb925be1bd92ecsmallkappe619 am 3. Oktober 2009 22:25

ich hab nicht darum gebetn, die hilfreichste antwort zu bekommen. nach zwei minuten würde ich das auch nie machen. ich hab nur das geschrieben, was man mir gesagt hat und finde es gut, wenn ihr mich korrigieren könnt. dafür ist die komentarfunktion ja auch da

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 3. Oktober 2009 20:50

das ist nicht korrekt!

Kommentar von 2fc3504e23f5ab63c4bb925be1bd92ecsmallkappe619 am 3. Oktober 2009 20:50

hat man mir (15) so erklärt, das ich das aus diesen gründen nicht dürfe

Kommentar von crazyone1989 am 3. Oktober 2009 20:51

Ist tatsächlich falsch, da hat man dich bewusst falsch informiert.

Kommentar von 4f51b67adbffe995dafeb951fe256334smallforbiddendogs am 3. Oktober 2009 20:58

100 DH an augustkoenigin

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 3. Oktober 2009 21:00

Nochmal 100 DH draufsetz =)

Kommentar von 3894a1b74098bba61fce8c1760256ef9smallfritzy03 am 3. Oktober 2009 21:35

Das ist voll ok, lass sie doch! Das geht NUR DIE 2 was an, altes Quatschweib!

Aber melden - typisch Deutsch! Das Volk wird immer dümmer ...


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anonym
beantwortet von janeee am 3. Oktober 2009 20:48
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man leute.. wo die liebe hinfällt!! nicht melden auser 15jährige macht es unfreiwillig...


jobo22
beantwortet von jobo22 am 3. Oktober 2009 20:49
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Ja..

Ausser wenn...

Geschlechtsverkehr gegen Entgelt, durch Ausnutzung einer Zwangslage beim Partner oder unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Partners zur sexuellen Selbstbestimmung

Kommentar von Kellerassel am 3. Oktober 2009 20:54

Ja, Du hast recht, ab 14 ist dies seit der Rot/Grün - Regierung erlaubt (ab 98).


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 3. Oktober 2009 20:48
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Ja, darf er.

Auch wenn du das nicht ok findest, wenn die beiden das ok finden ist das doch super!

Spricht da der Neid? Ich würd mich da nicht einmischen und die beiden jungen Menschen glücklich sein und Sex haben lassen.

Kommentar von Radiosonde am 3. Oktober 2009 20:50

Neid? sicherlich nicht!

Kommentar von crazyone1989 am 3. Oktober 2009 20:51

Wo ist dann dein Problem?

Lass doch den beiden den Spass.

Kommentar von 4f51b67adbffe995dafeb951fe256334smallforbiddendogs am 3. Oktober 2009 20:54

Falls die Frau sich mißbraucht fühlt, kann sie es selber melden und nicht irgend'n Neidhammel. Oder gehörst Du in den Kulturkreis, wo man seine Schwester keinen Schritt ihrs machen läßt? Wenn der 21-Jährige nicht ihr Lehrer ist - also Ausnutzen von einem Abhängigkeitsverhältnis - ist ie über 14 und darf sich gern auch glücklich fühlen ohne so'n Polizisten anne Hacken!

Kommentar von crazyone1989 am 3. Oktober 2009 20:55

Meine Rede ;)

Ohne diese Einmischer die meinen sie würden anderen damit etwas Gutes tun wäre unsere Welt glücklicher und friedlicher...


treulose
beantwortet von treulose am 3. Oktober 2009 20:48
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Also soviel ich weiss darf eine 15 jährige nur mit gleichaltrigen sex haben und das nur im gegenseitigen einvernehmen . Allerdings gilt hier ganz klar :" Ohne Kläger kein Richter"

Kommentar von C2074b9e868347e2264c0b2d0fa39d94smalltreulose am 3. Oktober 2009 20:51

Jugendliche untereinander, wann immer sie sich bereit fühlen dafür. Eine sexuelle Beziehung zu Erwachsenen ist aber nicht unter 16 Jahren erlaubt um Jugendliche zu schützen


EvaDu
beantwortet von EvaDu am 3. Oktober 2009 20:48
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Um wen geht es denn hier? Bekannte? Freunde? Nachbarn? Kinder? Es ist gesetzlich nicht erlaubt...eine Beziehung mit diesem Altersunterschied in diesem Alter wird wohl auch eher schwierig sein, aber ganz so schlimm wie wenn sie jetzt 13 wäre oder er 30 ist finde ich es auch nicht....


dqb210
beantwortet von dqb210 am 3. Oktober 2009 20:48
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Nein, anscheinend nicht

Kommentar von Simple_avatar2smallschwefelgruppe am 3. Oktober 2009 20:49

nein, sex mit minderjährigen ist strafbar.


cagalli
beantwortet von cagalli am 3. Oktober 2009 20:47
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nein, weil die Männer einfach Mädels in dem Alter nur ausnutzen. Also MELDEN!!!!

Kommentar von crazyone1989 am 3. Oktober 2009 20:53

Wie kannst du das pauschalisieren?

Wenn sie sich tatsächlich beide sehr sehr gern haben, woher will man das wissen?

Und nur durch bösartige Einmischungen den beiden das Leben zu versauen indem man sie zwangstrennt finde ich mehr als anmaßend und unmenschlich.


Darkrun
beantwortet von Darkrun am 3. Oktober 2009 20:54
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Das deutsche Gesetz und Sex,den Sinn darin sucht man vergeblich: In diesem Fall ist es erlaubt,hier eine Tabelle: http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 3. Oktober 2009 20:49
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Ja darf er. Auch wenn viele das nicht wahrhaben wollen, so wie immer bei einer solchen Frage.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 3. Oktober 2009 20:48
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Sie dürfen nicht und das ist auch gut so.

Kommentar von 37c9bf0220d920274e2ee63db068c3easmallNX650Dominator am 27. Oktober 2009 19:53

Sie dürfen ist das ist noch viel besser.


Dahmah
beantwortet von Dahmah am 3. Oktober 2009 20:58
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Erstmal nein. Wenn sie 15 ist darf sie nur mit jemandem unter 18 schlafen, ab 16 mit jemandem bis 21 und ab 18 mit wem sie will. Bin selbst vor ein paar Monaten 21 geworden und hatte mit 20 was mit ner 16 jährigen da habe ich mich vorher erstmal erkundigt. Melden würde ich es aber nicht, weil es da Grauzonen gibt.Mit 17 hatte ich 'ne 15 jährige Freundin mit der ich auch Sex hatte und dann bin ich 18 geworden und durfte quasi 3 Monate nicht mit ihr schlafen bis sie 16 wurde, das meine ich mit Grauzonen


anonym
beantwortet von BongoBingo am 3. Oktober 2009 20:54
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filmpirat.de/sexunterjugendlichen.html

www.monstersandcritics.de/artikel/200726/article_11979.php/Sex-unter-Teenagern-i...

... da kannst du was aussuchen (wobei meine persönliche meinung auch ist das man es unterlassen sollte)


anonym
beantwortet von Kerstiin am 3. Oktober 2009 20:50
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jaa..auch wenns bLöd kLingt aber wenn beide damit einverstanden sind..


anonym
beantwortet von Taiki am 3. Oktober 2009 20:50
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Sex mit Leuten unter 14 ist doch nur strafbar dachte ich.

Kommentar von Kellerassel am 3. Oktober 2009 21:00

Blödsinnigerweise ist es ab dem 15. Lebensjahr für Mädchen erlaubt Sex zu haben, finde es nicht gut.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 3. Oktober 2009 20:49
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Nein, das geht nun wirklich nicht. Das sollte aber ein---- -- 21. - jähriger wissen.


Eisblumen
beantwortet von Eisblumen am 3. Oktober 2009 20:48
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Nein omg


xXxulTIMatexXx
beantwortet von xXxulTIMatexXx am 3. Oktober 2009 20:48
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Nein! Wenn sie 16 wäre bzw. wenn er erst 18 wäre, dann wäre das legal. Ansonsten sollte er noch 1 Jahr warten ;)


sommeerkind
beantwortet von sommeerkind am 3. Oktober 2009 20:47
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nein.


anonym
beantwortet von ogdan am 3. Oktober 2009 20:47
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Straftat - kann angezeigt werden!


Hasii
beantwortet von Hasii am 3. Oktober 2009 20:47
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Nein.


Memphisqueen
beantwortet von Memphisqueen am 3. Oktober 2009 20:47
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Nein, erst ab 16!


Luxnova
beantwortet von Luxnova am 3. Oktober 2009 20:47
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hajooooo


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