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Darf ein 18jähriger Schüler seine Entschuldigungen bei Krankheit für die Schule selbst schreiben..?

gefragt von KesskoKessko am 09.03.2009 um 14:32 Uhr

....oder müssen die Eltern noch unterschreiben?

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anonym
beantwortet von thomas48 am 9. März 2009 14:41
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Hilfreichste Antwort

Hallo Kessko, der 18-jährige darf, so oft er möchte. Er sollte aber seinem Erwachsenenstatus gerecht werden und, zumindestens versuchen, immer schön ehrlich zu sein. Im Normalfall kommt er dann warscheinlich gut durch sein Leben(manchmal bringt Ehrlichkeit aber nicccchhhhhhtsss). Das mußt Du aber alles selbst ausprobieren. Gruß, thomas


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bibi8888
beantwortet von bibi8888 am 9. März 2009 14:33
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Volljährig heißt voll verantwortlich, also selbst unterschreiben!


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 9. März 2009 14:33
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Das darf er selbst, er ist ja volljährig.


Pimpinella
beantwortet von Pimpinella am 21. Juni 2009 00:31
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Ja, darf er. Aber wenn das zu oft gemacht wird, muss auch ein Arzt aufgesucht werden und der Medizinmann muss bestätigen, dass der Schüler dort war.


anonym
beantwortet von McCall am 2. Juni 2009 09:46
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Klar darfst Du selber unterschreiben. Bei mir war es damals so, daß die Lehrer zusätzlich natürlich noch den Beleg eines Arztes oder den Beleg des Betriebes in dem ich mich beworben habe, sehen wollten. Du kannst natürlich dir auch selber Entschuldigungen schreiben, auf denen kein Grund vermerkt ist. Das macht aber einen schlechten Eindruck. Und so ein Schuljahr ist verdammt schnell vorbei ;-)


cats4life
beantwortet von cats4life am 9. März 2009 16:50
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Ja, darf er


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 9. März 2009 16:14
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Sicher.


Piesepampel
beantwortet von Piesepampel am 9. März 2009 14:46
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Darf er, da er ja mit 18 volljährig ist. Allerdings gelten die gleichen Regeln wie für die Lehrer, d.h. bis zu 3 Tagen darf er sich selbst entschuldigen, danach ist ein ärztliches Attest nötig. Sollte der Verdacht auf Schwindelei aufkommen, kann auch beschlossen werden, dass von diesem speziellen Schüler nur noch Entschuldigungen mit Attest akzeptiert werden. Anderenfalls folgen Strafmaßnahmen, die die Klassenkonferenz beschließt. Besser, man bleibt ehrlich! Gruß Piesepampel


Pustis
beantwortet von Pustis am 9. März 2009 14:36
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Er ist doch volljährig, also darf er das auch selber!


Kaelush
beantwortet von Kaelush am 9. März 2009 14:33
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Kommt drauf an, auf meiner alten Schule mussten die Eltern (bzw im Internat die Jugendleiter) mit unterschreiben. Was eigentlich ziemlicher Quatsch und nicht die normale Regelung ist.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 9. März 2009 14:33
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Ein 18-jähriger ist volljährig und kann Erklärungen für sich selbst abgeben. Vertrauensvoll wirken ärztliche Testate.


TanjaLiebtRay
beantwortet von TanjaLiebtRay am 9. März 2009 14:33
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herzlichen glückwunsch das darfst du jetzt selbst aber nich schwänzen ne;)


ehmja
beantwortet von ehmja am 9. März 2009 14:33
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bei uns an der schule ist es so, dass der unterschreiben muss, der bei dem vertrag oder wie mandes nennt unterschrieben hat, also die eltern


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 9. März 2009 14:32
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Ja, er ist erwachsen.


anonym
beantwortet von jilissa am 9. März 2009 14:32
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ja


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 9. März 2009 14:32
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Darf er selbst Unterschreiben, wenn das aber öffters vor kommt, dann wird dem kein glaube mehr geschenkt. Lass dich am besten vom Arzt Krank schreiben.

Kommentar von BegineEva am 27. März 2009 15:21

Wenn deine Entschuldigung nicht akzeptiert wird, weil dein Lehrer dir nicht glaubt, kann er auf ein ärztliches Attest bestehen. Das gilt in den meisten Schulen, wenn du mehr als 10% der Zeit gefehlt hast. Hierzu bekommst du einen Brief mit dem Verweis auf die gesetzliche Lage. SchG


Julihasstschule
beantwortet von Julihasstschule am 9. März 2009 14:32
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darfst du selbst

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 9. März 2009 14:33

...sagte Juliahasstschule ;))

Kommentar von Krabbenkutter am 9. März 2009 14:35

Grins!


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