Kessko am 09.03.2009 um 14:32 Uhr
....oder müssen die Eltern noch unterschreiben?
Hallo Kessko, der 18-jährige darf, so oft er möchte. Er sollte aber seinem Erwachsenenstatus gerecht werden und, zumindestens versuchen, immer schön ehrlich zu sein. Im Normalfall kommt er dann warscheinlich gut durch sein Leben(manchmal bringt Ehrlichkeit aber nicccchhhhhhtsss). Das mußt Du aber alles selbst ausprobieren. Gruß, thomas

Volljährig heißt voll verantwortlich, also selbst unterschreiben!

Ja, darf er. Aber wenn das zu oft gemacht wird, muss auch ein Arzt aufgesucht werden und der Medizinmann muss bestätigen, dass der Schüler dort war.
Klar darfst Du selber unterschreiben. Bei mir war es damals so, daß die Lehrer zusätzlich natürlich noch den Beleg eines Arztes oder den Beleg des Betriebes in dem ich mich beworben habe, sehen wollten. Du kannst natürlich dir auch selber Entschuldigungen schreiben, auf denen kein Grund vermerkt ist. Das macht aber einen schlechten Eindruck. Und so ein Schuljahr ist verdammt schnell vorbei ;-)

Darf er, da er ja mit 18 volljährig ist. Allerdings gelten die gleichen Regeln wie für die Lehrer, d.h. bis zu 3 Tagen darf er sich selbst entschuldigen, danach ist ein ärztliches Attest nötig. Sollte der Verdacht auf Schwindelei aufkommen, kann auch beschlossen werden, dass von diesem speziellen Schüler nur noch Entschuldigungen mit Attest akzeptiert werden. Anderenfalls folgen Strafmaßnahmen, die die Klassenkonferenz beschließt. Besser, man bleibt ehrlich! Gruß Piesepampel

Kommt drauf an, auf meiner alten Schule mussten die Eltern (bzw im Internat die Jugendleiter) mit unterschreiben. Was eigentlich ziemlicher Quatsch und nicht die normale Regelung ist.

Ein 18-jähriger ist volljährig und kann Erklärungen für sich selbst abgeben. Vertrauensvoll wirken ärztliche Testate.

herzlichen glückwunsch das darfst du jetzt selbst aber nich schwänzen ne;)

bei uns an der schule ist es so, dass der unterschreiben muss, der bei dem vertrag oder wie mandes nennt unterschrieben hat, also die eltern
Darf er selbst Unterschreiben, wenn das aber öffters vor kommt, dann wird dem kein glaube mehr geschenkt. Lass dich am besten vom Arzt Krank schreiben.
Wenn deine Entschuldigung nicht akzeptiert wird, weil dein Lehrer dir nicht glaubt, kann er auf ein ärztliches Attest bestehen. Das gilt in den meisten Schulen, wenn du mehr als 10% der Zeit gefehlt hast. Hierzu bekommst du einen Brief mit dem Verweis auf die gesetzliche Lage. SchG
darfst du selbst
jobo22 am 9. März 2009 14:33 ...sagte Juliahasstschule ;))
Grins!