Darf ein 15-Jähriger mit einem 100 € Schein bezahlen?

12 Antworten

Im Oktomedia gibt es einen bestimmten maximalen Warenwert, ab welchem man in bestimmtem Alter nicht kaufen darf

Ja natürlich.

Zudem kann ein jugendlicher unter 18 jahren auch produkte erwerben, die nicht über einen bestimmten preis hinausgehen. Lies hierzu den sogenannten taschengeldparagraphen durch

Nirgenssteht was von einer Grenze es steht nur solange es in einem Vernünftigen Ramen ist ist dies erlaubt was die Grenze des Vernünftigen Ramens ist bestimmen die Eltern die können nämlich das Gekaufte wenn diese damit nicht einverstanden sind zurück geben und den Vollen Preis dafür verlangen.

@timdegu

Wie gesagt, deshalb sagte ich man müsse sich aktuell über den derzeitigen taschengeldparagraphen informieren. Bei wikipedia. Wird man ja hinkriegen das zu googeln. Ich bin 27 und zu meiner jugend gab es grenzen hierfür, gesetze ändern sich aber im laufe der zeit. Sicherlich informiere ich mich in meinem alter nicht mehr über solche gesetzesvorschriften, da ich voll geschäftsfähig bin. Macht für mich natürlich keinen sinn. Aber lesen kann man ja selbst

Einige geschäfte nehmen allerdings keine 100€ banknoten an, das hat allerdings nichts mit deinem alter zu tun sondern aus sicherheitsgründen.

Angenommen eine kassiererin ei es supermarktes bekommt einen gefälschten schein. Die gelder werden später abgerechnet und die einnahmen zur bank gebracht. Dort werden alle scheine des bankangestellten in eine zählmaschine gelegt, die sogleich auch auf die echtheit der geldscheine überprüft. Sollte nun ein gefälschter schein darunter sein, ist das der schaden des marktes, denn die bank kommt logischerweise nicht dafür auf. Zudem kennt man wohl meist nicht die person, von der man einen gefälschten schein bekommen hat.

Die person die einen tablet kaufte, musste höchstwarscheinlich den personalausweis vorlegen, weil es jugendlichen ab einem bestimmten preis verwehrt ist, dieses zu erwerben. Wo da die grenze liegt weiß ich aktuell nicht. Das müsstest einfach mal googeln, ist so oder so relevant für dich zu wissen. So etwas war für mich vor über 10 jahren relevant und an die damaligen sätze erinnere ich mich nicht mehr. Ich weiß allerdings noch, dass ich als jugendliche auch mein alter nachweisen musste, weil ich mir von meinem ausbildungsgehalt einen neuen fernsehr gekauft hatte

Der Anfang war so gut und wurde es doch falsch. Das mit dem Halbwissen ist so eine Sache. Beschränkt Geschäftsfähige Personen (im Regelfall minderjährige Kinder zwische dem vollendeten 7 LJ und dem 18. LJ) können alles kaufen was sie wollen aber, Rechtsgeschäfte die nicht unter den sog. Taschengeldparagraphen fallen, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass diese Rechtsgeschäft nur dann endgültig zustande kommt, wenn die sorgeberechtigten Elternteile dem Rechtsgeschäft zustimmen oder dieses durch konkludentes Handeln nicht anfechten (z.B. nicht tätig werden).

Gibt kein Gesetz, welches das verbieten würde:)

Darf er.

Das hat allerdings keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des zugrundeliegenden Kaufvertrags. Für diesen gelten weiterhin die §§ 106 ff. BGB.

Dein Alter spielt da keine Rolle.  LG  gadus