Darf eigentlich ein Vermieter einen Zettel in das Treppenhaus (bei den Briefkästen) hängen auf dem steht, " Frau ........ wird gebeten die austehende Miete für Mai 2009 endlich zu bezahlen" gez. ......... Vermieter".
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Nein, das verletzt in erheblichem Maße die Persönlichkeitsrechte der Mieterin! Wenn sie den Vermieter verklagt, kann das verdammt teuer für ihn werden, erst recht im Wiederholungsfall!

nein, darf er nicht, das ist anprangern, und wir sind nicht im Mittelalter.
Volker13 am 23. Juni 2009 15:16 wo ist die rechtsgrundlage für diese Aussage?
Bezahlte oder ungezahlte Rechnungen sind geheim zu halten. Datenschutz ist das Stichwort
emjay am 23. Juni 2009 15:19 Schon mal was von Datenschutz gehört?
Volker13 am 23. Juni 2009 15:20 Datenschutz? Ich lache mich gleich tot!
Gut. Ein Unwissender weniger
MikeFFM am 23. Juni 2009 15:22 Datenschutz ist Quatsch! Es geht um die Persönlichkeitsrechte der Mieterin. Der Vermieter hat schließlich andere, legale Möglichkeiten, um an sein Geld zu kommen!
"Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. " Das ist hier klar der Fall.
Volker13 am 23. Juni 2009 15:26 Glaube ich nicht! Der Hinweis, dass Frau .... Ihre miete bezahlen soll, ist doch kein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Volker13 am 23. Juni 2009 15:24 Welche denn?
öhhm, machst du absichtlich auf ignorant? Mietrückstände evtl.?
MikeFFM am 23. Juni 2009 15:31 Kampione, Du hast von Jura so viel Ahnung wie eine Kuh vom Tangotanzen! Sorry, ist aber so!
Volker13 am 23. Juni 2009 15:33 Ich mache nicht auf ignorant. Mir geht es nur ganz fürchterlich auf den Sack, was dem TE hier vorgetragen wird.
Datenschutz? Nein! Persönlichkeitsrecht? Nein!
Allerhöchstens könnte man über Üble Nachrede nachdenken, wenn die Aussage dann wider besseren Wissens erfolgte.
MikeFFM am 23. Juni 2009 15:40 Lieber Volker, bisher hatte ich Deine Jurakenntnisse etwas höher eingestuft! Eine Beleidigung stellt der Aushang in jedem Fall dar, durch die öffentliche Zurschaustellung der Mieterin kann sogar zusätzlich üble Nachrede in Betracht kommen, selbst wenn die Behauptung wahr ist. Der § 186 StGB ist da etwas unglücklich und missverständlich formuliert...
Nein das darf er nicht..................... das steht auch unter schweigepflicht da kann er noch einen für dran kriegen... übler nachrede und so
Volker13 am 23. Juni 2009 15:17 Blödsinn! Wo wird den in einem Mietvertrag die Schweigepflicht geregelt?
nicht im mietvertrag abe es ist son ne art schweigepflicht da es privat ist und es niemanden was angeht
scader1 am 23. Juni 2009 15:19 In der Nachtruhe ;-) hahaha...
@Volker: Datenschutz. Dazu braucht es keine Vereinbarung im Mietvertrag.
DH
Volker13 am 23. Juni 2009 15:28 Dann sag endlich, wo das steht!!!!!
definitv nicht (arbeite selbst in einer verwaltung) - das muss man sich selbst als schuldner nicht bieten lassen!!!!
Volker13 am 23. Juni 2009 15:19 Dann nenne die rechtsgrundlage!
zum x-ten Mal: DATENSCHUTZ Dazu gibt es tausende Gesetze. Einfach mal googeln
wahnsinn auf was manche leute kommen! Natürlich darf er es nicht, es geht niemanden etwas an, welcher Mieter dem Vermieter noch Geld schuldet. Außerdem muss das in einer offiziellen Mahnung erfolgen welche deinen persönlichen Empfangsbereich berührt, also Briefkasten.
Danke für Eure Antworten DH.
Sollte er nicht tun, aber Frau... sollte auch ihre Miete bezahlen
nein. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede aber wenns stimmt... haste schlechte karten.

kann ich mir kaum vorstellen, dass er das darf. Traurig, wenn der Vermieter nicht persönich ein Gespräch sucht. Ich würde ihn zurechtweisen und mich sonst noch erkundigen, welche Rechte du in der Hinsicht hast. Ok ist das auf alle Fälle nicht. Reiß den Wisch runter und hebe ihn dir auf, damit du auch eine Beweisgrundlage hast.

Nein,natürlich nicht.Mach dem mal den Ar.... warm.Zettel auf jedenfall aufheben.Falls es vor Gericht geht,dann hast Du einen Beweis!

Irgendwoher kenn ich dass, nur dass wir gebeten worden sind dass die Kinder nicht mehr im Hof spielen dürfen.
Darf er absolut überhaupt nicht! Würde dagegen vorgehen.

Das ist der Vermieter und wahrscheinlich auch sein Haus. Der kann da aufhängen was er will. Er wird den Zettel wahrscheinlich aufgehangen haben, als er eine stinkwut hatte auf Frau... weil die ihre Miete nicht bezahlt. Wäre auch wütend, wenn ich die Miete nicht bekäme!
Das es sein Haus ist, berechtigt ihn noch lange nicht dazu, Gesetze zu brechen!
Kessko am 23. Juni 2009 15:23 Ich denke mal, daß er schon alles versucht hat und mit der Frau auch ein Gespräch geführt hat und sie einfach nicht bezahlt. Sicher war das die letzte Möglichkeit, damit die Frau sich recht schämen soll, daß sie nicht bezahlt. Also wenn bei mir einer die Miete nicht bezahlt, der fliegt sofort!!!!!
MikeFFM am 23. Juni 2009 15:33 Lieber Kessko, auch das eigene Haus ist kein rechtsfreier Raum, und das Aushängen solcher Pamphlete ist bei allem Verständnis für die Wut des Vermieters definitiv rechtswidrig!

Kleb doch einen leeren briefumschlag daneben und schreib drauf: Hier die rückständige miete, bitte bedienen Sie sich, Herr vermieter
Nein, das darf er aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht!
MikeFFM am 23. Juni 2009 15:23 Datenschutz ist Unsinn! Google mal nach Persönlichkeitsrechten, das passt!
"Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. " Passt wohl genauso wie die Persöhnlichkeitsrechte.
MikeFFM am 23. Juni 2009 15:28 Ich konstatiere, dass Du keinen keinen blassen Schimmer hast, was "personenbezogene Daten" im Sinne des Gesetzes sind! Erst fundiert recherchieren, dann Behauptungen aufstellen! Rechtslehre gibt es nicht am Stammtisch oder in der BILD...

deinitiv nicht, denn damit verletzt er die schweigepflicht
MikeFFM am 23. Juni 2009 15:55 Vermieter unterliegen einer Schweigepflicht wie Ärzte, Anwälte und Geistliche? Das ist wohl in der letzten halben Stunde ins Gesetz aufgenommen worden...
abiggi am 23. Juni 2009 20:23 ich meine damit, das es niemandem etwas angeht, das ist eine sache zwischen vemieter und dem mieter, oder würde es dir gefallen, öffentlich angeprangert zu werden
MikeFFM am 24. Juni 2009 08:28 Dann meinst Du auch keine Verletzung einer Schweigepflicht, denn der Vermieter unterliegt keiner! Juristisch stellt diese Anprangerung eine Beleidigung, evtl. darüber hinaus eine Üble Nachrede, dar.
und warum nicht?
Vielleicht Artikel 1 GG. "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Genau.Wie wäre es aber mit 5.1
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Das Grundgesetz ist doch hier völlig irrelevant. Hier spielen Datenschutzrechtliche Gründe eine Rolle. Und er darf es NICHT.
Okay, wie lautet der Paragraph ?
Also darf der VM es doch auch!
Ach die Würde des Menschen ist unantastbar? Und deshalb darf man Schulden machen?
Volker, wir sind der gleichen Meinung!!!
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Deine Kommentare hier entbehren jeder Grundlage und sind äußerst töricht.
Das Grundgesetz ist doch hier völlig irrelevant. Hier spielen Datenschutzrechtliche Gründe eine Rolle. Und er darf es NICHT.
Okay, wie lautet der Paragraph ?
Die sind nicht töricht, sondern hinterfragen nur Aussagen, die nicht begründet werden.
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Dem Vermieter stehen andere Möglichkeiten zu, um an sein Geld zu kommen.
Durch so eine öffentliche Anprangerung wäre meine Würde auf jeden Fall verletzt.
Das ist nur deine Meinung ^^
Ach tatsächlich? Warum? Es entspräche doch der Wahrheit.....
Und wenn ich auf der Straße rumbrülle, dass du einen kleinen Schniedel hast und es entspräche der Wahrheit, dann ist das auch legitim?
Ne, Datenschutz, tzzzzz