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Darf eigentlich ein Vermieter einen Zettel in das Treppenhaus hängen ?

gefragt von drosselbart1122 am 23.06.2009 um 15:14 Uhr

Darf eigentlich ein Vermieter einen Zettel in das Treppenhaus (bei den Briefkästen) hängen auf dem steht, " Frau ........ wird gebeten die austehende Miete für Mai 2009 endlich zu bezahlen" gez. ......... Vermieter".


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emjay
beantwortet von emjay am 23. Juni 2009 15:15
3x
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ganz sicher nicht

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. Juni 2009 15:15

und warum nicht?

Kommentar von 9e2a28aae613c78156a0b015f6f2c85fsmallKnusson am 23. Juni 2009 15:16

Vielleicht Artikel 1 GG. "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Kommentar von tomtom83 am 23. Juni 2009 15:17

Genau.Wie wäre es aber mit 5.1

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Kommentar von kampione91 am 23. Juni 2009 15:19

Das Grundgesetz ist doch hier völlig irrelevant. Hier spielen Datenschutzrechtliche Gründe eine Rolle. Und er darf es NICHT.

Kommentar von tomtom83 am 23. Juni 2009 15:21

Okay, wie lautet der Paragraph ?

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. Juni 2009 15:20

Also darf der VM es doch auch!

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. Juni 2009 15:18

Ach die Würde des Menschen ist unantastbar? Und deshalb darf man Schulden machen?

Kommentar von A481f435f8f65cd964baa441d3207574smallKessko am 23. Juni 2009 15:20

Volker, wir sind der gleichen Meinung!!!

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 23. Juni 2009 15:20

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Deine Kommentare hier entbehren jeder Grundlage und sind äußerst töricht.

Kommentar von kampione91 am 23. Juni 2009 15:21

Das Grundgesetz ist doch hier völlig irrelevant. Hier spielen Datenschutzrechtliche Gründe eine Rolle. Und er darf es NICHT.

Kommentar von tomtom83 am 23. Juni 2009 15:21

Okay, wie lautet der Paragraph ?

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. Juni 2009 15:22

Die sind nicht töricht, sondern hinterfragen nur Aussagen, die nicht begründet werden.

Kommentar von 9e2a28aae613c78156a0b015f6f2c85fsmallKnusson am 23. Juni 2009 15:22

Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Dem Vermieter stehen andere Möglichkeiten zu, um an sein Geld zu kommen.
Durch so eine öffentliche Anprangerung wäre meine Würde auf jeden Fall verletzt.

Kommentar von tomtom83 am 23. Juni 2009 15:23

Das ist nur deine Meinung ^^

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. Juni 2009 15:24

Ach tatsächlich? Warum? Es entspräche doch der Wahrheit.....

Kommentar von 9e2a28aae613c78156a0b015f6f2c85fsmallKnusson am 23. Juni 2009 15:26

Und wenn ich auf der Straße rumbrülle, dass du einen kleinen Schniedel hast und es entspräche der Wahrheit, dann ist das auch legitim?

Kommentar von tomtom83 am 23. Juni 2009 15:28

Ne, Datenschutz, tzzzzz


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 23. Juni 2009 15:18
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Nein, das verletzt in erheblichem Maße die Persönlichkeitsrechte der Mieterin! Wenn sie den Vermieter verklagt, kann das verdammt teuer für ihn werden, erst recht im Wiederholungsfall!


Lys123
beantwortet von Lys123 am 23. Juni 2009 15:15
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nein, darf er nicht, das ist anprangern, und wir sind nicht im Mittelalter.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. Juni 2009 15:16

wo ist die rechtsgrundlage für diese Aussage?

Kommentar von kampione91 am 23. Juni 2009 15:18

Bezahlte oder ungezahlte Rechnungen sind geheim zu halten. Datenschutz ist das Stichwort

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 23. Juni 2009 15:19

Schon mal was von Datenschutz gehört?

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. Juni 2009 15:20

Datenschutz? Ich lache mich gleich tot!

Kommentar von kampione91 am 23. Juni 2009 15:21

Gut. Ein Unwissender weniger

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 23. Juni 2009 15:22

Datenschutz ist Quatsch! Es geht um die Persönlichkeitsrechte der Mieterin. Der Vermieter hat schließlich andere, legale Möglichkeiten, um an sein Geld zu kommen!

Kommentar von kampione91 am 23. Juni 2009 15:24

"Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. " Das ist hier klar der Fall.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. Juni 2009 15:26

Glaube ich nicht! Der Hinweis, dass Frau .... Ihre miete bezahlen soll, ist doch kein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 23. Juni 2009 15:27

Junge Junge, das ist Stammtischjuristerei! Personenbezogene Daten sind eine ganz andere Baustelle!

Kommentar von tomtom83 am 23. Juni 2009 15:29

Genau.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. Juni 2009 15:24

Welche denn?

Kommentar von kampione91 am 23. Juni 2009 15:26

öhhm, machst du absichtlich auf ignorant? Mietrückstände evtl.?

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 23. Juni 2009 15:31

Kampione, Du hast von Jura so viel Ahnung wie eine Kuh vom Tangotanzen! Sorry, ist aber so!

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. Juni 2009 15:33

Ich mache nicht auf ignorant. Mir geht es nur ganz fürchterlich auf den Sack, was dem TE hier vorgetragen wird.

Datenschutz? Nein! Persönlichkeitsrecht? Nein!

Allerhöchstens könnte man über Üble Nachrede nachdenken, wenn die Aussage dann wider besseren Wissens erfolgte.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 23. Juni 2009 15:40

Lieber Volker, bisher hatte ich Deine Jurakenntnisse etwas höher eingestuft! Eine Beleidigung stellt der Aushang in jedem Fall dar, durch die öffentliche Zurschaustellung der Mieterin kann sogar zusätzlich üble Nachrede in Betracht kommen, selbst wenn die Behauptung wahr ist. Der § 186 StGB ist da etwas unglücklich und missverständlich formuliert...


anonym
beantwortet von hexenrw am 23. Juni 2009 15:16
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Nein das darf er nicht..................... das steht auch unter schweigepflicht da kann er noch einen für dran kriegen... übler nachrede und so

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. Juni 2009 15:17

Blödsinn! Wo wird den in einem Mietvertrag die Schweigepflicht geregelt?

Kommentar von hexenrw am 23. Juni 2009 15:19

nicht im mietvertrag abe es ist son ne art schweigepflicht da es privat ist und es niemanden was angeht

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 23. Juni 2009 15:19

In der Nachtruhe ;-) hahaha...

Kommentar von kampione91 am 23. Juni 2009 15:22

@Volker: Datenschutz. Dazu braucht es keine Vereinbarung im Mietvertrag.

Kommentar von hexenrw am 23. Juni 2009 15:23

DH

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. Juni 2009 15:28

Dann sag endlich, wo das steht!!!!!


tebbi84
beantwortet von tebbi84 am 23. Juni 2009 15:17
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definitv nicht (arbeite selbst in einer verwaltung) - das muss man sich selbst als schuldner nicht bieten lassen!!!!

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. Juni 2009 15:19

Dann nenne die rechtsgrundlage!

Kommentar von kampione91 am 23. Juni 2009 15:23

zum x-ten Mal: DATENSCHUTZ Dazu gibt es tausende Gesetze. Einfach mal googeln

Kommentar von tomtom83 am 23. Juni 2009 15:25

Nenne doch eines von den 1.000 ?!

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. Juni 2009 15:33

Würde mich auch sehr interessieren!!!!


anonym
beantwortet von schildratte am 23. Juni 2009 15:18
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wahnsinn auf was manche leute kommen! Natürlich darf er es nicht, es geht niemanden etwas an, welcher Mieter dem Vermieter noch Geld schuldet. Außerdem muss das in einer offiziellen Mahnung erfolgen welche deinen persönlichen Empfangsbereich berührt, also Briefkasten.

Kommentar von drosselbart1122 am 23. Juni 2009 15:20

Danke für Eure Antworten DH.


anonym
beantwortet von Kaktus60 am 23. Juni 2009 15:16
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Sollte er nicht tun, aber Frau... sollte auch ihre Miete bezahlen


anonym
beantwortet von coroner am 23. Juni 2009 15:16
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nein. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede aber wenns stimmt... haste schlechte karten.


eiskalteMilch
beantwortet von eiskalteMilch am 23. Juni 2009 15:17
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kann ich mir kaum vorstellen, dass er das darf. Traurig, wenn der Vermieter nicht persönich ein Gespräch sucht. Ich würde ihn zurechtweisen und mich sonst noch erkundigen, welche Rechte du in der Hinsicht hast. Ok ist das auf alle Fälle nicht. Reiß den Wisch runter und hebe ihn dir auf, damit du auch eine Beweisgrundlage hast.


britel
beantwortet von britel am 23. Juni 2009 15:17
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Nein,natürlich nicht.Mach dem mal den Ar.... warm.Zettel auf jedenfall aufheben.Falls es vor Gericht geht,dann hast Du einen Beweis!


AdayElla
beantwortet von AdayElla am 23. Juni 2009 15:17
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Irgendwoher kenn ich dass, nur dass wir gebeten worden sind dass die Kinder nicht mehr im Hof spielen dürfen.

Darf er absolut überhaupt nicht! Würde dagegen vorgehen.


Kessko
beantwortet von Kessko am 23. Juni 2009 15:19
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Das ist der Vermieter und wahrscheinlich auch sein Haus. Der kann da aufhängen was er will. Er wird den Zettel wahrscheinlich aufgehangen haben, als er eine stinkwut hatte auf Frau... weil die ihre Miete nicht bezahlt. Wäre auch wütend, wenn ich die Miete nicht bekäme!

Kommentar von kampione91 am 23. Juni 2009 15:20

Das es sein Haus ist, berechtigt ihn noch lange nicht dazu, Gesetze zu brechen!

Kommentar von A481f435f8f65cd964baa441d3207574smallKessko am 23. Juni 2009 15:23

Ich denke mal, daß er schon alles versucht hat und mit der Frau auch ein Gespräch geführt hat und sie einfach nicht bezahlt. Sicher war das die letzte Möglichkeit, damit die Frau sich recht schämen soll, daß sie nicht bezahlt. Also wenn bei mir einer die Miete nicht bezahlt, der fliegt sofort!!!!!

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 23. Juni 2009 15:33

Lieber Kessko, auch das eigene Haus ist kein rechtsfreier Raum, und das Aushängen solcher Pamphlete ist bei allem Verständnis für die Wut des Vermieters definitiv rechtswidrig!


heizfeld
beantwortet von heizfeld am 29. Juni 2009 20:44
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Kleb doch einen leeren briefumschlag daneben und schreib drauf: Hier die rückständige miete, bitte bedienen Sie sich, Herr vermieter


anonym
beantwortet von kampione91 am 23. Juni 2009 15:20
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Nein, das darf er aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht!

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 23. Juni 2009 15:23

Datenschutz ist Unsinn! Google mal nach Persönlichkeitsrechten, das passt!

Kommentar von kampione91 am 23. Juni 2009 15:24

"Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. " Passt wohl genauso wie die Persöhnlichkeitsrechte.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 23. Juni 2009 15:28

Ich konstatiere, dass Du keinen keinen blassen Schimmer hast, was "personenbezogene Daten" im Sinne des Gesetzes sind! Erst fundiert recherchieren, dann Behauptungen aufstellen! Rechtslehre gibt es nicht am Stammtisch oder in der BILD...


abiggi
beantwortet von abiggi am 23. Juni 2009 15:28
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deinitiv nicht, denn damit verletzt er die schweigepflicht

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 23. Juni 2009 15:55

Vermieter unterliegen einer Schweigepflicht wie Ärzte, Anwälte und Geistliche? Das ist wohl in der letzten halben Stunde ins Gesetz aufgenommen worden...

Kommentar von E11293a311d1075fa28e6ecfb0912b9csmallabiggi am 23. Juni 2009 20:23

ich meine damit, das es niemandem etwas angeht, das ist eine sache zwischen vemieter und dem mieter, oder würde es dir gefallen, öffentlich angeprangert zu werden

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 24. Juni 2009 08:28

Dann meinst Du auch keine Verletzung einer Schweigepflicht, denn der Vermieter unterliegt keiner! Juristisch stellt diese Anprangerung eine Beleidigung, evtl. darüber hinaus eine Üble Nachrede, dar.

Kommentar von E11293a311d1075fa28e6ecfb0912b9csmallabiggi am 24. Juni 2009 17:47

hast ja recht du kennst dich gut aus, oder ?

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 25. Juni 2009 10:07

Yepp, das behaupte ich einfach mal...


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