Hallo,
eine Freundin von mir hat vor einiger Zeit nebenbei Schreibarbeiten erledigt ( sie hatt wohl auch einen Gewerbeschein) . Die Schreibarbeiten wurden regelrecht an sie weitervermittelt. Nun hat der ehemalige AG die Arbeiten nur teilweise bezahlt via Vorschuss und am Ene hieß es die Arbeiten wurden nicht angenommen weil die Qualität zu schlecht gewesen wäre und die Schreibarbeiten nicht brauchbar. Der AG sagt die Aufträge wurden ihm entzogen und nun verlangt er einen Schadensersatz von meiner Freundin. Ist das rechtens? Darf er das?
Klar darf er erstmal eine Forderung stellen. Ob die Forderung GERECHTFERTIGT ist, wird hier anhand der Schilderung niemand beantworten können. Letztlich wird diese Frage wohl ein Gericht zu klären haben.
es wurde doch bestimmt ein arbeitsvertrag abgeschlossen ob man für sowas selberr haften muss oder nicht guck am besten erst mal in dem vertrag nach ob du so was findest.

Wäre möglich. Dafür hat man ja seine Berufshaftpflichtversicherung.