http://www.leicht-kfz.net/charly.htm
Es ist führerscheinfrei, aber zu breit für den Gehweg, darf man damit auf der Straße fahren, wie ein Fahrrad?

Ja darf es (muss es sogar, da es ein motorisiertes gefährt ist hat es eine Strassenpflicht) allerdings nur in der Stadt, Autobahnen und Schnellstrassen sind verboten da dieses Gefährt die mindestgeschwindigkeit nicht erreicht

Ja
Vielen Dank

klar,haben hier im dorf auch eins das nervt zwar aber naja es hilft ja menschen die net so einfach laufen können
Vielen Dank

na klar, ist ja etwas ähnliches wie ein z.B. Aixan...nur nicht am Gehweg...
Vielen Dank

Ich schätze mal, wie mit ´nem Mofa. Fahrradweg, Seitenstreifen oder auf der Straße ganz rechts.
Vielen Dank!
Ja! Leider! Aber die Teile sind LEBENSGEFÄHRLICH!
Manche Leute sind aber darauf angewiesen!
Ich glaub nicht, dass sie lebensgefährlicher als rasende Fahrradfahrer sind
Oh doch! Einem Fahhrad kann man eher ausweichen als dem Ding! Und wenn es einen schweren Unfall gibt, dann stirbt meist nur der Radfahrer, nicht auch noch der Autofahrer! So bitter wie das klingt! Die Teile nimmt man auf der Straße (vor allem im Dunkeln) einfach nicht als Kriecher war!
Franticek am 23. April 2009 17:33 Das spricht fuer eine schlechte und nicht vorausschauende (und zu schnelle) Fahrweise.

ja darf es, das sind die Verkehrsbehinderungen...
Manche Leute sind aber darauf angewiesen!

dachtest du auf dem Bürgersteig??Klar auf der Strasse
Ich wusste nicht, ob es auf der Straße erlaubt ist

diese rollende Verkehrsbehinderung bekommt ein Versicherungskennzeichen und darf auf die Straße. Leider
Manche Leute sind aber darauf angewiesen!
Auch der Bürgersteig gehört zur Straße! Das ist ein motorisierter Krankenfahrstuhl und darf auf der Fahrbahn und auf dem Gehweg fahren. Auf dem Radweg sind diese Dinger verboten.
Noch kann auch ein nicht-behinderter so einen Krankenrollstuhl benutzen.
Vielen Dank!

Ja, das ist eine Möglichkeit für Behinderte und ältere Menschen sich fortzubewegen. Damit darf man allerdings auch wirklich NUR auf der Straße fahren. Auf dem Gehweg wie ein Rollstuhl haben diese Gefährte nichts verloren. Allerdings haben sie widerum für Autobahnen und Schnellstraßen keine Zulassung, da hier eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h drin sein muss und das leisten diese Fortbewegungsmittel eben nicht.
Zwar sind diese Dinger für andere Verkehrsteilnehmer manchmal etwas nervig, aber viel schlimmer als die langsamen Roller/Mopeds finde ich sie auch nicht und die Menschen die auf sowas angewiesen sind sollten ja auch eine Möglichkeit haben von A nach B zu kommen.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
it doesn´t matter
Die Antwort kann ich nur nochmal unterstreichen. So ist es