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Darf dieses "Auto" auf der Straße fahren?

gefragt von Luckygirl1985 am 26.03.2009 um 10:21 Uhr

http://www.leicht-kfz.net/charly.htm

Es ist führerscheinfrei, aber zu breit für den Gehweg, darf man damit auf der Straße fahren, wie ein Fahrrad?


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lamagoes
beantwortet von lamagoes am 26. März 2009 10:22
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Ja darf es (muss es sogar, da es ein motorisiertes gefährt ist hat es eine Strassenpflicht) allerdings nur in der Stadt, Autobahnen und Schnellstrassen sind verboten da dieses Gefährt die mindestgeschwindigkeit nicht erreicht

Kommentar von Luckygirl1985 am 26. März 2009 10:23

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

Kommentar von 6a230d23bf9d6ee391e068a143ae253dsmalllamagoes am 26. März 2009 10:24

it doesn´t matter

Kommentar von D72e703338dc0c5910ea1b3e001f4ba2smallnightblue am 29. März 2009 15:47

Die Antwort kann ich nur nochmal unterstreichen. So ist es


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 26. März 2009 10:23
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Ja

Kommentar von Luckygirl1985 am 26. März 2009 10:24

Vielen Dank


Jazz844
beantwortet von Jazz844 am 26. März 2009 10:23
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klar,haben hier im dorf auch eins das nervt zwar aber naja es hilft ja menschen die net so einfach laufen können

Kommentar von Luckygirl1985 am 26. März 2009 10:24

Vielen Dank

Kommentar von Cd6be52c9699561c315433fb1bbf1fccsmallquasi1 am 26. März 2009 10:26

XD kann mir richtig vorstellen wie alle mit nem mordshals hinterhereiern^^

Kommentar von Bcc2c2f4bcca90ef225a7a4db0d85733smallJazz844 am 26. März 2009 10:29

naja geht so :) nerviger is das an der ampel wenn der net abrafft das er losfahren kann hihi


Kithara1
beantwortet von Kithara1 am 26. März 2009 10:23
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na klar, ist ja etwas ähnliches wie ein z.B. Aixan...nur nicht am Gehweg...

Kommentar von Luckygirl1985 am 26. März 2009 10:24

Vielen Dank


quasi1
beantwortet von quasi1 am 26. März 2009 10:23
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ja, sieht lustig aus^^


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 26. März 2009 10:24
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Ich schätze mal, wie mit ´nem Mofa. Fahrradweg, Seitenstreifen oder auf der Straße ganz rechts.

Kommentar von Luckygirl1985 am 26. März 2009 10:25

Vielen Dank!


anonym
beantwortet von docbde am 26. März 2009 10:35
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Ja! Leider! Aber die Teile sind LEBENSGEFÄHRLICH!

Kommentar von Luckygirl1985 am 26. März 2009 10:46

Manche Leute sind aber darauf angewiesen!

Ich glaub nicht, dass sie lebensgefährlicher als rasende Fahrradfahrer sind

Kommentar von docbde am 26. März 2009 10:59

Oh doch! Einem Fahhrad kann man eher ausweichen als dem Ding! Und wenn es einen schweren Unfall gibt, dann stirbt meist nur der Radfahrer, nicht auch noch der Autofahrer! So bitter wie das klingt! Die Teile nimmt man auf der Straße (vor allem im Dunkeln) einfach nicht als Kriecher war!

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 23. April 2009 17:33

Das spricht fuer eine schlechte und nicht vorausschauende (und zu schnelle) Fahrweise.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 26. März 2009 10:22
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ja darf es, das sind die Verkehrsbehinderungen...

Kommentar von Luckygirl1985 am 26. März 2009 10:23

Manche Leute sind aber darauf angewiesen!


schildi
beantwortet von schildi am 26. März 2009 10:22
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dachtest du auf dem Bürgersteig??Klar auf der Strasse

Kommentar von Luckygirl1985 am 26. März 2009 10:24

Ich wusste nicht, ob es auf der Straße erlaubt ist


maiki01
beantwortet von maiki01 am 26. März 2009 10:24
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diese rollende Verkehrsbehinderung bekommt ein Versicherungskennzeichen und darf auf die Straße. Leider

Kommentar von Luckygirl1985 am 26. März 2009 10:25

Manche Leute sind aber darauf angewiesen!


anonym
beantwortet von espressionant am 26. März 2009 11:57
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Auch der Bürgersteig gehört zur Straße! Das ist ein motorisierter Krankenfahrstuhl und darf auf der Fahrbahn und auf dem Gehweg fahren. Auf dem Radweg sind diese Dinger verboten.
Noch kann auch ein nicht-behinderter so einen Krankenrollstuhl benutzen.

Kommentar von Luckygirl1985 am 26. März 2009 11:59

Vielen Dank!


nightblue
beantwortet von nightblue am 29. März 2009 15:50
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Ja, das ist eine Möglichkeit für Behinderte und ältere Menschen sich fortzubewegen. Damit darf man allerdings auch wirklich NUR auf der Straße fahren. Auf dem Gehweg wie ein Rollstuhl haben diese Gefährte nichts verloren. Allerdings haben sie widerum für Autobahnen und Schnellstraßen keine Zulassung, da hier eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h drin sein muss und das leisten diese Fortbewegungsmittel eben nicht.

Zwar sind diese Dinger für andere Verkehrsteilnehmer manchmal etwas nervig, aber viel schlimmer als die langsamen Roller/Mopeds finde ich sie auch nicht und die Menschen die auf sowas angewiesen sind sollten ja auch eine Möglichkeit haben von A nach B zu kommen.


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