Darf die Vermieterin mir vorschreiben wie sauber meine Wohnng ist?

19 Antworten

Du brauchst die Vermieterin jedenfalls nicht in die Wohnung zu lassen, wenn sie unangemeldet vor der Türe steht. Sie wird dann wohl mal einen Termin ausmachen müssen. (Und dann kannst Du ja auch vorher aufräumen...)

Selbstverständlich hat sie in wichtigen Fällen auch ein Besichtigungsrecht. Eine einmalig vorgefundene Unordnung gehört jedenfalls nicht zu den wichtigen Fällen.

Berechtigt wäre die Kontrolle, wenn z.B. in Deiner Wohnung Ungezieferbefall zu befürchten wäre. An und für sich ist die Gefahr bei Katzenbesitzern aber eher gering. (Meine jedenfalls jagen alles, was kleiner ist als sie selbst.)

Und wenn es akut bei Dir nicht nach Katzenklo gestunken hat, sollte die Vermieterin eigentlich genug gerochen haben, um den Behauptungen des anderen Mieters entgegentreten zu können.

Es riecht hier kein Stück nach Katzenpipi ich kann das selber nicht riechen von daher gesehen ist der erste Weg nach der Arbeit ins Bad Katzenklo sauber machen. Ja meine jagt auch ALLES egal ob größer oder kleiner ;-)

@hellia21

Als Katzenbesitzerin muss dein Empfinden bei Katzenurin weder dem der Allgemeinheit noch dem besonderen der VM oder der Mitbewohner entsprechen. Wohnen sie dort länger als du, hast du dich anzupassen, nicht umgekehrt.

Und Katzen markieren nun mal ihr Revier, auch wenn sie immer schön dein Katzenklo in der Wohnung benutzten :-)

Die Tierhaltung wäre selbst dann zu untersagen, wenn sich nur eine Partei belästigt und im Gebrauch der Mietsache beschränkt fühlt.

Besichtigungsrecht des Vermieters Der Vermieter bzw. Eigentümer darf die Wohnung des Mieters nur besichtigen, wenn es hierfür einen konkreten Grund gibt. Ein generelles Besichtigungsrecht für Vermieter existiert nicht. Der darf nach Angaben des Deutschen Mieterbundes die Wohnung des Mieters ohne dessen Einverständnis nicht betreten, und er hat auch keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel für die Mieterwohnung.

Ein allgemeine Überprüfung der Wohnung in Hinblick darauf, ob Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, ist allenfalls im Abstand von 2 Jahren zulässig (AG Münster 28 C 6492/99, AG Köln 219 C 430/98).

Nach Angaben des Mieterbundes kann der Vermieter außerdem Zutritt zur Mieterwohnung verlangen, wenn notwendige Reparaturen durchgeführt werden müssen, wenn der Mieter Mängelbeseitigung fordert, wenn Messeinrichtungen wie zum Beispiel Heizkostenverteiler abgelesen werden müssen oder wenn der Vermieter das Haus bzw. die Wohnung mit Kaufinteressenten oder Mietinteressenten besichtigen will.

Bei der Vereinbarung derartiger Besichtigungstermine muss grundsätzlich auf die Berufstätigkeit des Mieters Rücksicht genommen werden. Der Besichtigungstermin darf nur zu den üblichen Zeiten angesetzt werden, es reicht aus, wenn sich der Mieter einmal in der Woche Zeit für einen Besichtigungstermin nimmt. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

mehr findest du hier http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Besichtigungsrecht.htm

so sind des vermieters rechte,genau

Ein generelles Besichtigungsrecht für Vermieter existiert nicht.

Falsch :-O

Ein Blick in das Gesetz vermeidet dummes Geschwätz:

Der Anspruch des Eigentümers (Vermieters) auf Ansehung und die Pflicht des Besitzers (Mieter) auf Gestattung dieser Ansehung ist in § 809 BGB geregelt.

Sie kann daher ggf. kostenpflichtig gerichtlich durchgestzt und durch Zwangsmaßnahmen bewirkt werden.

Du musst sie nicht reinlassen. Sie kann, wenn es nicht gerade ein Notfall ist, einmal im Jahr nach vorheriger Anmeldung in deinem Beisein in die Wohnung. Aber sie darf dich nicht kontrollieren und dir nicht vorschreiben, wie oft du aufzuräumen hast.

So lange du die Wohnung gemietet hast, bestimmst du, wer sich dort wann aufhalten darf.

So lange du die Wohnung gemietet hast, bestimmst du, wer sich dort wann aufhalten darf.

Dummschwätzer!

  1. Die Duldung der Tierhaltung obliegt ausschließlich dem Vermieter.

  2. Sein Besichtigungsrecht ist in § 809 BGB geregelt.

Warum lässt Du sie rein?

Selbst schuld.

Der Vermieter hat in dem vermieteten Objekt nichts zu suchen.

In dem Moment hab ich nicht nachgedacht ^^ Das war jugendlicher Leichtsinn ;-)

Putzen kann sie Dir nur vorschreiben, wenn es um das gemeinsame Treppenhaus geht. Der Zustand Deiner Wohnung geht sie nichts an (außer es gibt bereits Ungezieferbefall ;) ).

Du musst sie nicht reinlassen, sie hat da nichts zu kontrollieren und wer unangekündigt auftaucht, muss damit rechnen, dass er stört, so oder so.

Bei Ungeziefer wär ich die erste die das Weite sucht ;-)