Darf die Vermieterin das?

gefragt von KiBaKizz am 27.06.2009 um 19:49 Uhr

Ich bin in ein Möbeliertes Appartment gezogen und die Vermietern macht regelmäßige kontrollen wenn ich nicht da bin. ist das rechtens?Was kann ich dagegen tun?

Dort wo ich wohne ist ein großes Haus wo meherer möbelierte apartmens sind und im Keller eine Wasch und trocken möglichkeit ausserdem gibt es keine Briefkästen sondern nur eine ablage wo alle briefe hingelegt werdn.

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anonym
beantwortet von Reanne am 27. Juni 2009 19:55
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Ist nicht erlaubt, nur nach Terminabsprache. Ich würde das Schloß austauschen und mir die Post postlagernd kommen lassen. Nachteil: Du mußt Deine Post von der Post abholen.

Kommentar von KiBaKizz am 27. Juni 2009 19:56

Das mit der post habe ich schon gemacht aber darf ich das mit dem schloss austaschen überhaupt?

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 27. Juni 2009 19:59

Ja, das darfst Du!!


marijo2
beantwortet von marijo2 am 27. Juni 2009 19:54
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Sie darf das eigentlich nur nach vorheriger Ankündigung! Was steht denn im Vertrag? Hat sie da so eine Killer-Klausel drin? Am besten erkundigst du dich mal beim Mieterverein, aber ich glaube nicht, dass sie das darf. Und auf abschließbare Briefkästen darfst du sogar klagen...

Kommentar von 5e482cfbc92e44e6ceb6625ee68dc6c1smallswatkatten am 27. Juni 2009 20:00

So eine Klausel wäre ohnehin unwirksam.


anonym
beantwortet von KiBaKizz am 27. Juni 2009 19:53
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Aber mache ich mich dann nicht strafbar wenn ich es einfach auswechsle?

Kommentar von A36a176411ce1448d2a5cd3259f9729fsmallmarijo2 am 27. Juni 2009 19:55

Du musst sie erst konfrontieren und ihr weiteren Zutritt ohne deine Einwilligung untersagen! Für die Briefkästen würde ich schriftlich ein Ultimatum setzen, ansonsten kündige ihr an, dass du einen eigenen Briefkasten im Hausflur anbringen lässt.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 27. Juni 2009 19:58

Nein, ich tausche immer das Schloss aus, wenn ich irgendwo neu in eine Mietwohnung ziehe. Du musst nur das alte Schloss wieder einbauen, wenn Du ausziehst.

Kommentar von KiBaKizz am 27. Juni 2009 20:18

Aber es ist ja keine Mietwohnung es ist eher so eine art Hotel mit kleinen Möbelierten Appartments darf ich das trotzdem?

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 27. Juni 2009 20:36

Ja, die Vermieterin wird vermutlich probieren, dich einzuschüchtern. Wichtig ist, dass Du bei Auszug die Mietsache so übergibst, wie Du sie übernommen hast. Sollten Schäden da sein, fotografiere sie. Denn es kann sonst sein, dass sie Dir zugeschrieben werden.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 27. Juni 2009 19:56
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Tausche sofort das Schloss aus. Niemand darf in Deiner Wohnung in Deiner Abwesenheit neugierig herumschnüffeln.


Hexe2354
beantwortet von Hexe2354 am 27. Juni 2009 19:55
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Nein das darf sie auf keinen Fall!! Das grenzt ja schon fast an Hausfriedensbruch. Du solltest ihr mal gehörig auf die Füsse treten und dir das ganz energisch verbieten. Sie darf gerne kommen, wenn du zu Hause bist und auch dann nur nach Terminabsprache.Und auch Briefkästen müssen sein, sonst weisst du ja gar nicht, ob du all deine Post bekommst. Würde mich an den Mieterschutzbund wenden. Die helfen dir bestimmt.


LadyM4711
beantwortet von LadyM4711 am 27. Juni 2009 19:53
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Nein, dass darf sie auf keinen Fall. Sie darf noch nicht mal einen Schlüssel haben. Das ist eine Frechheit, wehre Dich !!!


anonym
beantwortet von lejoti am 27. Juni 2009 19:53
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Darf sie nicht!!!


hapahapa
beantwortet von hapahapa am 27. Juni 2009 19:52
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nein natürlich nicht ,schloss auswechseln


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 27. Juni 2009 19:52
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Nein, das darf sie nicht. Sie darf nur in Deiner Gegenwart nach einer Terminvereinbarung in die Wohnung! Lass Dich bitte beim Mieterverein beraten!


albatros
beantwortet von albatros am 27. Juni 2009 23:03
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Der Vermieter hat die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und zu erhalten. Dazu gehört auch ein Briefkasten in geeigneter Größe(es muss auch DIN A4 reinpassen). Fehlt der Briefkasten, liegt ein Mangel vor. Also: Schriftlich Mangel anzeigen, Frist setzen (max. 2 Wochen) und zugleich ankündigen, insofern der Mangel nicht bis Fristende beseitigt wird, du dann selbst einen Briefkasten anbringst bzw. anbringen lässt. Die Kosten wirst du dann im übernächsten Monat von der laufenden Mietzahlung in Abzug bringen. Mietminderung möglich, max. 3% (von der Bruttomiete) halte ich für angemessen. Du hast auch die Möglichkeit der Zurückbehaltung eines Teiles der Miete, bis der Mangel beseitigt ist. Diesen Mietanteil musst du aber nach Abstellung nachzahlen. Die Zurückbehaltung ist anzukündigen. 10% der Bruttomiete sind durchaus angemessen. Da du ein Apartment gemietet hast, ist es eine abgeschlossene nur für dich bestimmte Wohnung. Du hast darüber das Hausrecht und niemand darf ohne deine Kenntnis bzw. Einwilligung dort rein. Alles andre ist strafbewehrt. Verlange also Herausgabe des Schlüssels und kündige an, dass du ansonsten die Einbausicherung wechseln wirst (bei einer Schließanlage geht das möglicherweise nicht).


swatkatten
beantwortet von swatkatten am 27. Juni 2009 20:01
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Das ist verboten, sie macht sich strafbar! Auch die Sache mit den fehlenden Briefkästen ist unzulässig. Jedem Mieter steht ein eigener Briefkasten zu, sonst ist der Schnüffelei Tür und Tor geöffnet!

Kommentar von KiBaKizz am 27. Juni 2009 20:19

bisher hat sich keiner beschwert über beide dinge... es leben dort auch nur Hartz 4 empfänger meist drogenabhänige

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 27. Juni 2009 20:34

Aua, da würde ich erst recht das Schloss austauschen und zusehen, dass ich bald eine vernünftige Unterkunft finde.


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