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Darf die Stadt meine Versicherung fragen, wer alles mit meinem Auto fahren darf?

gefragt von bumbklaatt am 10.12.2008 um 18:11 Uhr

Bin vor kurzem beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt worden. Da ich noch in der Probezeit bin, will ich der Stadt angeben, dass ein Freund von mir, der keine Probezeit mehr hat, hinterm Steuer saß (Man sieht, dass es nicht mein Vater sein kann, sonst hätte er das auf sich genommen)

Leider ist mein Auto nur für Familienmitglieder versichert. Darf die Stadt dann bei meiner Versicherung nachfragen, ob mein Freund das Auto überhaupt hätte fahren dürfen? Und wenn ja, darf er die Strafe dann trotzdem auf sich nehmen?


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Romjia
beantwortet von Romjia am 10. Dezember 2008 18:13
2x
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Darf er die Strafe auf sich nehmen??? NEIN darf er nicht. Völlig unabhängig was die Versicherung sagt. Wenn du Mist baust steh gefälligst dazu. So was kann ich leiden. Auto fahren wollen und dann nicht den A... in der Hose haben zu seinen Fehlern zu stehen.


emjay
beantwortet von emjay am 10. Dezember 2008 18:13
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Wenn er die Sache auf sich nimmt, dann ist der Fall erledigt. Es wird nicht weiter geforscht.


anonym
beantwortet von amiria71 am 10. Dezember 2008 18:17
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das ist strafvereitelung. will dein freund sich strafbar machen?


anonym
beantwortet von MrsUnbekannt am 10. Dezember 2008 18:14
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Wenn du geblitzt worden bist gibts da bestimmt auch ein Foto von dir, oder? Glaube kaum das du die Schuld dann auf jemand anders schieben kannst.


anonym
beantwortet von MrsUnbekannt am 10. Dezember 2008 18:14
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Wenn du geblitzt worden bist gibts da bestimmt auch ein Foto von dir, oder? Glaube kaum das du die Schuld dann auf jemand anders schieben kannst.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 10. Dezember 2008 18:14
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Die Bilder sind so scharf dass Du sowieso darauf zu erkennen bist.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 10. Dezember 2008 18:17

Das interessiert i.d.R. aber niemanden. Oder warst du, nachdem du geblitzt worden bist, schon mal bei einer Gegenüberstellung. Der Stadt wird es vollkommen wurscht sein, wer die Strafe letztendlich bezahlt. Unabhängig davon, ob es korrekt ist oder nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 10. Dezember 2008 18:19

Wenn die Kollegen die den Sachverhalt bearbeiten berechtigte Zweifel haben, dann wird weitergeforscht. Und wenn DANN rauskommt das beide gelogen haben wird es erst richtig teuer. Nein es kommt nicht ständig vor, aber wer will schon das Risiko auf sich nehmen das es gerade bei einem selber passiert.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 10. Dezember 2008 18:20

Du kannst im Internet deine Punkte für zu schnelles Fahren verkaufen. Es gibt eine richtige Börse für sowas

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 10. Dezember 2008 18:27

Kannst es gern machen, nur wenn du erwischt wirst wünsch ich dir viel Spass dabei. Wie gesagt es wird nicht jeder erwischt aber grad als jemand in der Probezeit würd ich mir das stark überlegen. Mein Führerschein ist mir recht wichtig.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 10. Dezember 2008 18:14
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zur Ermittlung des Übeltäters ist das wohl erlaubt, auf der anderen Seite ist dies versicherungstechnisch völlig wertlos, weil ja kein Versicherungsschaden entstanden ist und mit dem Auto auf Risiko des VN jeder fahren darf, der dazu berechtigt ist..


Kolibri
beantwortet von Kolibri am 14. Mai 2009 11:16
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"Lügen haben kurze Beine!"

Wenn das raus kommt, wird es schlimmer als es jetzt sein kann!

Wer einen Fehler gemacht hat, sollte auch dazu stehen und nicht auch noch andere um Hilfe bitten, wie man am besten lügen und betrügen kann!!!


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