Darf die Post mein Paket öffnent?

9 Antworten

Selbstverständlich darf die Post so ein "verdächtiges" Päckchen öffnen, kontrollieren und auch einziehen. Natürlich macht das nicht die Post allein, sondern in Zusammenarbeit mit der Polizei / Drogenfahndung / Staatsanwalt.......

Könnten die mich anzeigen? Ist ja nicht mein Name drauf 

@Campsii

Dann verweise ich mal auf die Antwort von Rockuser.

Unter begründetem Verdacht ja, und du wirst richtig Ärger bekommen und wirst vorbestraft. Ich hoffe das wird dir eine Lehre sein illegale Drogen kaufen zu wollen.

LG

Was ist eigentlich los bei dir?

@mtx95

Was soll los sein? Er will sich illegale Drogen kaufen, und wenn er erwischt wird, wird er zurecht zur Rechenschaft gezogen.

@thxii

"Schuld und Sühne" ist ein Roman von Fjodor Michailowitsch Dostojewski, den Sie irgendwann einmal lesen sollten. 

@mtx95

Zur Erklärung: thxii ist krankhaft gegen Drogen, weil er schlechte Erfahrungen gemacht hat und glaubt, diese seines schlechten Gewissens wegen auf die Restwelt übertragen zu müssen.

Die Frage nach dem Namen ergibt sich einfach daraus, dass die Post eine Adresse festgestellt hat, die deren Infos nach nicht passt, weil der Name nicht an der Adresse als wohnhaft bekannt ist.

Das muss mit dem Sendungsinhalt mal rein gar nix zu tun haben! Bei nem ganz normalen Brief würden die Dir genau die gleiche Frage stellen!


Ich verstehe nur die Logik nicht, wieso Du an eine nicht existierende Anschrift (in der gewählten Kombi Name + Adresse) senden lässt?


Und im übrigen wirst Du wegen 10g Gras wenn was schief geht mit Sicherheit nicht vorbestraft sein. Das ist ja eine Menge, die ganz klar für Eigenkonsum und nicht für Handel bestimmt ist.

Das kommt auf die Staatsanwaltschaft und evtl. den Richter an. 10g überschreitet in vielen Bundesländern die “geringe Menge“ bis zu der ein Verfahren eingestellt werden kann (nicht muss).

@Ololiuqui

Aber auch bei einem Verfahren kann die Verurteilung (Anzahl Tagessätze) ja unter der Grenze bleiben, bei der man dann als "vorbestraft" gilt...

Dûrfen sie nicht. Nur mit begründetem verdacht. Problem in diesem fall: wenn der verkäufer das kraut nicht gut verpackt hat und das paket also danach riecht, kann das schon ein anlass sein es zu öffnen oder der polizei zu übergeben. Aber wenn es ordentlich verpackt ist hast du nihts zu befürchten.

Tipp fürs nächste mal: an eine poststation senden lassen, dafür dann mit richtigem namen. Ist sinnvoller als sowas wie du jetzt hast, das geht meist schief.

Noch besserer Tipp fürs nächste mal: kein Gras im Darknet bestellen 😂

Ist an sich nicht schlecht, wenn man richtige leute findet...

Was bringt der Umweg über die Packstation?!

Wenn die Polizei was bemerkt ist es für die ein Klacks, bei der Post den Mieter der Packstationsadresse rauszufinden. Da kannst gleich regulär an Deine Adresse senden lassen.

So lang Du keinen Dummen findest, der Dir seine Adresse zur Verfügung stellt bringen alle anderen Pseudo-Umwege wirklich rein gar nix außer unnötigen Aufwand...

Erstmal: postgeheimnis, also ohne grund wird so ein packet innerhald der EU nicht geöffnet.

Zweitens: wenn es an eine packstation geht ist das ja wohl noch kein beweis das man sich drogen bestellt hat, selbst wenn das packet auf seinen namen ist. Kann ja jeder machen, von wegen ein packet auf fremden namen an eine packstation schicken, dann die polizei rufen nach dem motto "der empfänger kauft rauschgift per post"... Ich denke mal da ist es eindeutiger wenn man das nach hause geliefert bekommt.

Risiko 50 : 50

Zur Absender-Ermittlung ist die Öffnung des Paketes nicht erforderlich, aber möglicherweise ist es - falls es aus dem Ausland stammt - bereits vom Zoll geöffnet worden.


Ist kein absender drauf und wurde nur Inland versendet

@Campsii

Kreuz "Ja" an und erzähl dem Postboten (falls erforderlich) von einem Austausch-Studenten, der vorübergehend bei Dir/Euch wohnt.