Am Samstag habe ich Blumensträuße aus meinem Korb verkauft.Dieser stand allerdings auf der Kühlerhaube meines Autos.Bisher hat mir das noch keiner Verboten,weder das Ordnungsamt noch die gerufene Polizei.Habe meine Reisegewerbekarte vorgelegt und alles war in Ordnung.Jetzt kam ein Kontaktbeamter der es mir Verbot die Ware so zu Verkaufen.Ich sollte alles einpacken und auf deutsch gesagt verschwinden.Das wollte ich mir nicht gefallen lassen und fragte nach dem § der es mir untersagt.Keine Reaktion nur die Drohung auf Beschlagnahmung der Ware.Darf er das auch wenn keine Anzeige vorliegt?Leider finde ich keinen Anhaltspunkt dafür im Internet der es mir verbietet oder genehmigt.Das Bauamt konnte mir den § dafür auch nicht nennen. An alle die mir Antworten Besten Dank.
Hi,
... Deine Frage ist zwar schon länger her, aber ich versuche mal, Dir (m)eine Antwort darauf zu geben. Ich gehe mal davon aus, dass Du mit Kontaktbeamter einen Polizisten gemeint hast.
Also, der Verkauf von Blumen oder anderen Gegenständen am Rand einer öffentlichen Strasse (Bundes-, Landes- oder Kreisstrasse)ist nach den einschlägigen Vorschriften der Länderstrassengesetze (in Hessen ist es das HStrG zum Beispiel) verboten. Sollte es sich um eine Gemeindestrasse handeln, so kann es eine Gemeindesatzung geben, die eine vergleichbare Sondernutzung gesetzlich regelt. Allein der Besitz einer Reisegewerbekarte schließt eine solche Sondernutzung nicht automatisch mit ein. Für eine zusätzliche Genehmigung zuständig ist in erster Linie das Ordnungsamt der jeweilig zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Sollte diese örtlich/sachlich nicht zuständig sein, so werden diese den Antragsteller an die zuständige Dienststelle auf Kreis- oder Landesebene verweisen. Soweit mir bekannt ist, ist das Feilbieten von selbstproduzierten Produkten aus heimischen Betrieb - als sogenannter Hofverkauf - möglich.
Dass das Ordnungsamt und die gerufene Polizei den Sachstand nicht bemängelten, hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass das Wissen hierüber (Satzung oder Gesetz) den eingesetzten Beamten nicht bekannt ist/war. Ein vorheriges Nichtbemängeln durch Behörden ist aber nicht gleichbedeutend zu setzen, dass Dein Verhalten rechtlich grundsätzlich in Ordnung ist/war.
Dass Du jetzt von einem Kontaktbeamten angesprochen wurdest, den Platz zu räumen, wird wahrscheinlich mit dieser "Sondernutzung und fehlender Erlaubnis zuständiger Behörden" zusammen hängen. Dass der Kontaktbeamte Dir nicht den zuständigen § genannt hat, ist nicht zwingend notwendig. Er ist nur verpflichtet, Dir zu sagen, dass Dein Verhalten eine Norm verletzt hat. Damit begründet er staatliches Handeln und er entscheidet opportun, was er als nächstes macht. Ein Verweisen des Platzes und die Verkaufsunterbindung ist in einem solchen Fall das wirklich geringste Übel. Die Sicherstellung von mitgeführten Verkaufsgegenständen ist eine zusätzliche strafprozessuale Maßnahme, die in der Regel einer Anzeige folgt. Das scheint in Deinem Fall nicht gewesen zu sein, worüber Du froh sein solltest.
Fazit zum Schluß: Der Kontaktbeamte hat zu bestimmten Tageszeiten Sprechstunde. Versuche diese einmal herauszufinden (über die Polizei oder der Gemeinde) und in einem freundlichen Vieraugengespräch die von ihm vollzogene rechtliche Maßnahme entsprechen aufzeigen zu lassen, denn Du willst ja in Zukunft nicht ständig Ärger mit den Behörden oder ihn haben. Wenn er dazu nicht willens ist, kannst Du eine "Beschwerde" bei seinem Dienstvorgesetzten in Aussicht stellen. Doch ich denke mal, dass die erfahrenen Kontaktbeamten es bis zu diesem Hinweis nicht kommen lassen werden und Dir gerne diesen Rechtsverstoß erklären werden.
Und die einzigeste Antwort von megamagda auf Deine Frage solltest Du besser ignorieren. Dass die Polizei manchmal auch "link" sein kann, wie sie behauptet, ist subjektives Empfinden der Personen, die die Polizei lieber beim Einschreiten gegen andere zusehen, aber wenn es sie selber mal betrifft, nur diesen Gedanken hegen. Ich habe in den fast 35 Jahren Dienstzeiten feststellen müssen, dass es einfach keinen Menschen mehr gibt, der auch nur ansatzweise einen gemachten Fehler einräumt, und dafür auch die Konsequenzen trägt oder tragen will.
In diesem Sinne ...
MrDirekt

du kennst doch die polizei. der freund und helfer kann manchmal auch ziemlich link sein. aber ehrlich gesagt weiß ich das auch nicht. mit paragraphen kenne ich mich net aus.
Vielen Dank für die tolle Auskunft.Wußte das alles ja gar nicht.Der Poliziest hat anschließend hinter meinem Rücken eine Anzeige erstattet.Bußgeld 35 Euro.Verkaufe trotzdem weiter aus meinem Korb da ich kein Verbot dafür bekommen habe,sondern nur den Verkauf aus meinem Auto herraus.Jeden Tag geht der Kontaktbeamte an mir vorbei ohne ein Wort zu sagen,sondern lauert immer in irgendeiner Ecke um mich bei einen Fehler zu erwischen.