Die Polizei hat für Schwerdonnerstag Taschenkontrollen bei Schülern angedroht....darf die Polizei eigentlich einfach so meine Tasche durchsuchen? Das ist doch mein Privateigentum und ohne Durchsuchungsbefehl können die doch nicht einfach meine Tasche kontrollieren oder liege ich da falsch? eine antwort wäre nett :)

Evtl. ist an dem Tag was Böses geplant - da hat die Polizei ein berechtigtes Interesse, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten!
Hallo, auf der Straße darf Sie das, wie du selbst gesagt hast bei dringendne Tatverdaacht. Bei Dir zu Hause in deiner Wohnung natürlich nicht.

Was ist denn bitte Schwerdonnerstag?
sheela2011 am 16. Februar 2009 20:05 Der schmutzige Donnerstag? Altweiberfastnacht?
Könnte Schwördonnerstag heissen, das gibt in einer süddeutschen Region

soweit ich weiß nur wenn tatverdacht besteht.genau wie in supermärkten:auch wenn da hinweisschilder stehen, die kassierer dürfen nicht in deine tasche gucken.sie müssten die polizei rufen, aber auch die dürfte das nur bei einem dringendem verdacht
wie definiert sich "dringender Tatverdacht"?
blabla093 am 16. Februar 2009 20:37 das war hier nicht die fragestellung:D
PepsiMaster am 16. Februar 2009 21:51 Erfolgt die Durchsuchung repressiv also zur Strafverfolgung, benötigt die Polizei den Verdacht einer Straftat.
Dient die Durchsuchung der Gefahrenabwehr (präventiv), dürfen Personen und mitgeführte Gegenstände (z.B. Taschen usw.) ohne den bestehenden Verdacht durchsucht werden.
nein. dazu benötigen sie einen gerichtlichen durchsuchungsbefehl
GerdaG am 16. Februar 2009 20:05 falsch
PepsiMaster am 16. Februar 2009 21:50 zum Glück nicht!
gem. der Polizeigesetze der Bundesländer darf die Polizei zur Gefahrenabwehr Personen und mitgeführte Gegenstände (z.B. Taschen o.Ä.) durchsuchen. Eine gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung ist hierfür nicht notwendig.
doch können sie....
http://www.gutefrage.net/frage/darf-die-polizei-einfach-auf-der-strasse-taschen-...
nein. aber wenn sie einen grund hat oder terrorverdächtige wahrscheinlich anwesend ist, dann hat sie natürlich einen grund
nein! Darf sie nicht, dafür braucht man einen Gerichtsbeschluss.
das ist genauso wie bei den Kaufhausdetektiven: die dürfen gar nix....
PepsiMaster am 16. Februar 2009 21:54 ich hoffe Du willst Kaufhausdetektive die keinerlei besondere Rechte haben nicht mit der Polizei vergleichen.
Die Polizei darf Personen und mitgeführte Gegenstände sehr wohl ohne eine gerichtliche Anordnung durchsuchen. Die notwendige Ermächtigungsgrundlage findet sich in jedem Polizeigesetz der Bundesländer (Hessen z.B. §37 HSOG).
nicht für eine Taschenkontolle...gilt nur für ein Haus,oder Wohnung....
na, ich weiß nicht. Ein Freund von mir hat Jus Studiert und erzählt mir das immer wenn uns irgendwelche Kaufhausdetektiven durchsuchen das das nicht mal die Polizei ohne Beschluss darf
Falsch die Polizei darf die Tasche durchsuchen wenn eine Anzeige wegen Ladendiebstahl vorliegt, nur der Hausdedektiv darf das nicht.
LAPDSWAT am 7. Juli 2009 05:32 Da liegt der Hund begraben, die meisten Juristen haben von den Polizeigesetzen der Länder keine Ahnung.
falsch gibt aber 10 p
was interessieren mich die Punkte? lol ich bin kein kleines Kind, sorry
in einem Kaufhaus,wird dir Polizei nur kontrollieren,wenn ein Diebstahl-Verdacht vorliegt,..die stellen sich da doch nicht hin,....