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Darf die Polizei Stafzettel austeilen, wenn ich in der Einfahrt eines Privatgrundstücks parke?

gefragt von gtiraser am 11.04.2007 um 23:38 Uhr

An unserer Uni haben wir ein Gelände auf der anderen Staßenseite, was früher von der Uni genutzt wurde. Da die Parkplätze sehr weit weg sind von der Uni, parken ein paar Leute immer in der Einfahrt des nun unbenutzen Geländes. Da die Einfahrt ja eigentlich zum Privatgrundstück gehört, dürfte die Polizei doch theoretisch keine Strafzettel verteilen, oder irre ich mich dort? Es geht nicht um das Parken VOR der Einfahrt (auf der Straße) sondern in der Einfahrt.


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ArianeHD
beantwortet von ArianeHD am 12. April 2007 00:09
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Welche Begründung wurde denn angegeben? Bist Du sicher, daß das Gelände privat ist und nicht evtl. der Stadt gehört?


Mismid
beantwortet von Mismid am 12. April 2007 08:13
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Wenn es früher von der Uni genutzt wurde ist es mit Sicherheit in städtischem Besitz. Wenn es in privatem Besitz ist, kann der Besitzer bei der Polizei anrufen. Auch dann kann/muß die Polizei Strafzettel schreiben, wenn sie den Besitzer des Fahrzeugs nicht antrifft. Sei froh daß du nicht abgeschleppt wurdest. Ich persönlich finde es übrigens als ziemlich egoistisch einfach in fremden Einfahrten zu parken! Stell dir mal vor du wärst der Besitzer und kannst nicht mal in oder aus deinem eigenen Grundstück fahren. Immerhin ist das sein Grundstück für das er bezahlt hat. Und du machst es dir recht einfach in dem du keinen öffentlichen Parkplatz suchst sondern einfach dein Fahrzeug abstellst wo es dir gefällt und nichts kostet


sevendayson
beantwortet von sevendayson am 12. April 2007 19:00
1x
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Ich weiß nur, wenn man in einer Straße parken darf, ich mein Auto vor meine Einfahrt auf die Straße stelle (egal ob die Einfahrt frei oder belegt ist), ich einen Strafzettel kriegen kann wegen parken in einer Einfahrt. Die Polizei kann ja nicht wissen, daß es meine Einfahrt ist und der Wagen dadrin meinem Mann gehört.


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