Rubber Duck am 06.03.2008 um 10:25 Uhr
Bei meinen Nachbarn wurde eingebrochen. Zwecks Aufklärung der Straftat turnten die Polizisten auch über mein Grundstück (angrenzend). Dagegen habe ich ja im Prinzip nichts, aber es wäre doch angemessen und höflich gewesen, vorher mal zu klingeln und Bescheid zu sagen, oder? Stattdessen schlichen die Polizisten heimlich im Dunkeln herum - dürfen die das oder ist das bereits Hausfriedensbruch?

Natürlich - es geschieht im Rahmen ihrer Ermittlungen !

Höflich wäre es gewesen und auch angemessen, da gebe ich Dir Recht!
Aber müssen tuen die Polizisten im Rahmen ihrer Ermittlungen nicht.
Rubber Duck am 6. März 2008 11:28 Danke für Auskunft und Mitgefühl!
Taraa am 6. März 2008 11:33 ...Die Kinderstube hätte das aber als "selbstverständlich" gebieten müssen!

Im Rahmen der Nacheile ist das schon erlaubt. Ein späteres Gespräch mit dir, warum diese Maßnahme zwingend war, hätte Klärung geschaffen. Leider ist das wohl unterblieben?
Rubber Duck am 6. März 2008 10:58 Nacheile war nicht - der Nachbar hat ja die Polizei erst gerufen, da waren die Diebe schon weg. Als ich später die Hunde rausgelassen habe, standen die Polizisten vor dem Tor, verlangten meinen Personalausweis und haben mir dann von ihrer Begehung erzählt. Wie gesagt, prinzipiell bin ich ja nicht dagegen, ich finde es nur sehr, sehr unhöflich. Auch dass zwar meine Personalien verlangt wurden, sich aber keiner der Polizisten auch nur vorgestellt hat (von Marke zeigen ganz zu schweigen), ist mir unverständlich. Natürlich hätte ich verlangen können, dass sie sich ausweisen, aber ich wollte auch meinen Nachbarn nicht in Verlegenheit bringen. Bei ebay kann sich schließlich jeder Depp eine Polizeiuniform kaufen und so tun als ob.
Was wäre passiert, wenn ich die Hunde rausgelassen hätte, als die Polizei noch auf dem Grundstück war und einer hätte zugebissen? Schließlich kann so ein Hund nicht unterscheiden zwischen Einbrecher und Polizist...
Igelauge am 6. März 2008 11:10 Gute Frau, erstens waren es keine Diebe, sondern Einbrecher, zweitens müssen die Einbrecher nicht weg sein, nur weil sie keiner sieht, und drittens, woher weiß man denn, dass es mehrere waren, wenn sie doch keiner gesehen hat?
Rubber Duck am 6. März 2008 11:25 Oho - guter Mann, dass es Diebe waren, nehme ich an, weil mein Nachbar angegeben hat, dass sie was geklaut haben! Und der Plural ist in diesem Falle umgangssprachlich...
rorahoch am 4. August 2008 21:58 was bitte ist denn Nacheile?
Oskar Momo am 11. August 2008 13:08 Verfolgung der Diebe, nehme ich mal an
Es is ja klar wenn du sagst es is dunkel, dann klingeln die dich nicht aus dem Bett. Anstandshalber wäre es wohl nötig gewesen, nicht aber dienstlich.
Hausfriedensbruch ist es erst dann, wenn man einem Menschen ausdrücklich gebeten hat zu gehen oder ihm verboten hat das Grundstück zu betreten und er es trotzdem tut und dann auch nicht mehr gehen will. Das trifft hier ja auch nicht zu.
Rubber Duck am 6. März 2008 11:28 Danke, das ist eine klare und verständliche Antwort, die nicht suggeriert, dass ich auf der Seite der Gesetzesbrecher stehe!

Es kann Hausfriedensbruch sein, es sei denn, es war Gefahr im Verzug, dann dürfen die Polizisten fast alles!!!

Das ist in Ordnung!!! Lieber einen Polizisten im Garten, als einen Einbrecher....stell dir mal vor die jagen nen Einbrecher und müßten überall erst mal klingeln.....LG