Hallo,
Ab 22 Uhr ist ja Nachtruhe. Darf die Polizei denn bei mir zum Beispiel um 1 Uhr klingeln? Denn um 1 Uhr haben die bei mir geklingelt und haben mich voll aus dem Schlaf gerissen.... Und das nur, weil die meinen Nachbarn suchen.....und der ist in Ulraub...

Natürlich dürfen die das. Wenn es um Verbrechensbekämpfung, Lebensrettung und Erhalt erheblicher Sachwerte geht.

Das machen die ja nicht zum Spaß. Da wird dan schon was Gravierendes gewesen sein, weswegen sie den gesucht haben.

Wenn es einen trifftigen Grund gibt, nur so aus Spass sicherlich nicht.

Dürfen sie, Gefahr im Verzug, Verdacht auf Lebensgefahr.
die polizei darf alles...
elliot am 4. August 2009 21:57 wieso dürfen sie alles '?
Polizei haben das recht,es kann ja sein,das du hinweise ect hast daher..
Passieren Nachts keine Rechtsbrüche, weil Nachtruhe ab 22 Uhr ist?
Doch?
Also darf sie, muss sie sogar. Und Dein Schlaf durch eine kurze Unterbrechung zu verkürzen, das sollte es Dir wert sein, bei der Widerherstellung von Sicherheit und Ordnung in der Gesellschaft behilflich sein zu können.
Das sollte Dich mehr freuen als ärgern.